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Schlagwortarchiv für: Opferanwalt

Anwalt für Opfervertretung

Opfervertretung – Nebenklage

Die Situation für die Geschädigten ist schwierig. Sie hatten als Familie Anzeige gegen den prügelnden Familienvater und Ehemann erstattet. Mutter und Töchter. Ab dem Zeitpunkt des Polizeieinsatzes in der Familienwohnung hatten sie dann aber nicht mehr viel gehört von dem Verfahren. Nachdem ihre Zeugenaussagen erledigt waren war monatelang Sendepause von Seiten der Strafverfolger. Die drei Geschädigten wußten buchstäblich nicht das Allergeringste über den Fortgang ihrer Strafanzeigen. Bis sie sich an einen Anwalt für Opfervertretung wandten.

Nur der Anwalt für Opfervertretung hat die Möglichkeit, sich auf Seiten der Geschädigten in ein Strafverfahren einzuschalten.

Legt der Anwalt für Opfervertretung eine Vollmacht des oder der Geschädigten bei der Justiz vor kann er Kontakt zu Polizei und Staatsanwalt aufnehmen. Zudem kann er Akteneinsicht beantragen. Nach Abschluss der Ermittlungen bekommt er Gelegenheit zu einer Stellungnahme zum Ermittlungsverfahren.

Als Opfervertreter hat der Anwalt Zugang zu allen Akten und Beweismitteln im Verfahren gegen den oder die Täter.

Damit kann sich der Opferanwalt auch Kenntnis verschaffen über die Aussagen des Beschuldigten bzw. Angeklagten und aller Zeugen sowie über eventuelle Gutachten. Diese Aktenkenntnis ermöglicht dem oder der Geschädigten die Geltendmachung der Opferschutzrechte.

Opfer von Straftaten können sich dem Strafverfahren im Rahmen einer sog. Nebenklage anschließen.

Die Strafprozessordnung listet eine ganz Reihe von Delikten auf, die zum Anschluß der Nebenklage berechtigen. Hierunter fallen Körperverletzung, Vergewaltigung, Raub, u.a. mehr. Wurde von dem Angeklagten eines (oder gar mehrere) dieser Delikte verwirklicht oder versucht klappt der Anschluß der Nebenklage.

Der Anwalt für Opfervertretung hat aber noch mehr zu bieten.

Geschädigte können nämlich im laufenden Strafverfahren ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen den Täter rechtshängig machen. Dies sehen die Vorschriften der Strafprozessordnung über das sog. Adhäsionsverfahren vor. Praktisch bedeutet das für Geschädigte, schon im Strafprozeß an Wiedergutmachung zu kommen, ohne einen weiteren Rechtsweg zu den Zivilgerichten beschreiten zu müssen.Auch hierüber berät der Anwalt für Opfervertretung.

29. September 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/beratung-anwalt.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-09-29 12:49:402022-09-29 12:49:40Anwalt für Opfervertretung

Gewaltschutzantrag gegen Schläger

Opfervertretung – Nebenklage

Der Gewaltschutzantrag gegen Schläger ist oft die schnellste Hilfe für Opfer von Tätlichkeiten. Hierfür ist ein Antrag beim Amtsgericht erforderlich. Da es sich um einstweiligen Rechtsschutz handelt reicht eine eidesstattliche Versicherung für die Glaubhaftmachung aus.

Mit einem Gewaltschutzantrag gegen Schläger wird es dem Täter verboten, sich dem Opfer anzunähern.

Eine Strafanzeige bei der Polizei alleine bewirkt dies noch nicht. Die Polizei kann lediglich ein vorläufiges Kontaktverbot sowie evtl. eine Rauswurf aus der gemeinsamen Wohnung für ein paar Tage verhängen. Ein Beschluss nach § 1 Gewaltschutzgesetz dagegen verbietet dem Täter gleich für ein halbes Jahr jegliche Annäherung an das Opfer. Und stellt die Annäherung auch gleich noch unter Strafe!

Sinn eines solchen Gewaltschutzantrages für Schläger ist vor allem, dass dem Täter eine Strafe droht, wenn er dagegen verstößt!

Hier wird also ein eigener neuer Straftatbestand für die Täter geschaffen, die es gar nicht einsehen wollen. Und plötzlich wieder vor der Wohnungstüre stehen. Ein Beschluss nach § 1 GewSchG alleine kann das natürlich nicht verhindern, allerdings steht eben nun die Strafandrohung dahinter. Und damit die Gefahr für den Täter, einen neuen Straftatbestand zu verwirklichen.

Das Amtsgericht informiert die Polizei darüber, dass es gegen den Beschuldigten einen Beschluss nach § 1 GewSchG gibt.

Die Polizei weiß also Bescheid. Steht der Schläger erneut vor der Türe ist sie schnell da. Ein Risiko für den Beschuldigten, gegen den ja sowieso schon ein Verfahren wegen KV läuft. Erhält der Staatsanwalt Kenntnis davon, dass ein Beschuldigter seinem Opfer nachstellt droht ganz schnell ein Haftbefehl zumindest wegen Verdunkelungsgefahr, evtl. auch wegen Wiederholungsgefahr. Das bedeutet dann Untersuchungshaft!

Ein Gewaltschutzantrag gegen Schläger kann nach einem halben Jahr erneuert werden.

Sollte weiterhin vom Täter Gefahr drohen wird einfach ein neuer Antrag beim Amtsgericht gestellt. Der reicht dann wieder ein halbes Jahr lang. Das bedeutet, dass der Beschuldigte sich auch nach einer eventuellen Freilassung aus der Untersuchungshaft an das Annäherungsverbot halten muss.

8. Februar 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/wirtschaftsstrafrecht-anwalt-muenchen.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-02-08 15:19:402022-02-08 15:19:40Gewaltschutzantrag gegen Schläger

Jugendstrafe für schweren Raub

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Sogar eine Jugendstrafe für schweren Raub ist für potentielle Täter offenkundig nicht abschreckend genug. Jedenfalls dann, wenn genügend Drogen im Spiel sind. Die Tat geschah vorletztes Jahr im Dezember.

Die Einnahmen aus dem Vorweihnachtsgeschäft des Lokals waren für die drei Täter zu verlockend. Sie brauchten Geld für Drogen.

In der Nacht vom 1. Adventssonntag auf Montag vorletzte Adventszeit hatten sie zu dritt den Gastwirt eines Lokals aus dem Umland überfallen. Sie hatten ihn auf dem Heimweg vom Lokal in die Wohnung abgepaßt. Zwei der Drei hatten ihn in nach dem Öffnen der Wohnungstüre in seine Wohnung gedrängt und ihn zu Boden gebracht. Als er sich gewehrt hatte hatten sie ihn mit einer selbstgebauten Machete und einer täuschend echt aussehenden Spielzeugpistole bedroht.

Das Tatopfer händigte den Tätern fast € 20.000 aus den Einnahmen des 1. Vorweihnachtswochenendes 2019 in Bar aus.

Die brutale Vorgehensweise hatte ebenso überzeugend wie die offenkundige Enthemmung aufgrund des krassen Drogenkonsums der Räuber gewirkt. Beim Handgemenge erlitt der Gastwirt eine schwere Verletzung an seiner linken Hand, als die Sehnen seiner Finger infolge eines Abwehrgriffs in die Schneide der Machete durchtrennt wurden. Der Schock über die Verletzung hatte den Gastwirt letztlich dazu gebracht, seinen Widerstand aufzugeben. Hätte er sich weiter gewehrt wäre die Sache womöglich für ihn böse ausgegangen.

Vor der Jugendkammer des Landgerichts München gab’s dann im August für den Jüngsten aus dem Trio eine Jugendstrafe für schweren Raub  und einen Freispruch für den dritten Mann.

Die Verhandlung hatte im Juli mit Geständnissen von 2 der 3 Täter begonnen. Die Beiden räumten im Wesentlichen alles ein. Ihre Verteidiger hatten ihnen anscheinend dazu geraten, kein Risiko einzugehen. Sogar Entschuldigungen gegenüber dem Opfer wurden ausgesprochen. Allerdings blieb es bei dem hohen Schaden von fast € 20.000 und dem Verschwinden des Schmucks des Opfers. Weder wurde das geraubte Geld zurückgezahlt noch der Schmuck zurück gegeben.

Während für den Jüngsten das Urteil auf Jugendstrafe für schweren Raub lautete bekam der 2. Mann eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren.

Der zur Tatzeit erst 19-Jährige kam mit 4 Jahren davon. Sein Mittäter wurde nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Nebenkläger (Opferanwalt RA Florian Schneider) Revision eingelegt haben. Die Staatsanwaltschaft wendet sich damit gegen die aus ihrer Sicht zu niedrigen Freiheitsstrafen und den Freispruch des dritten Mannes.

26. August 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/waffengesetz-raub-mord.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-08-26 13:38:532021-08-26 13:48:32Jugendstrafe für schweren Raub

Verteidiger bei Verleumdung

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Wer einen Verteidiger bei Verleumdung sucht ist gut beraten, sich an einen Strafverteidiger mit zivilrechtlichen Kenntnissen zu wenden. Opfer von Verleumdung benötigen nämlich Hilfe gleich auf zwei Rechtsgebieten, nämlich im Straf- und Zivilrecht.

Verteidiger bei Verleumdung müssen also bereit sein dazu, sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich zu beraten.

Wer Opfer einer Verleumdung geworden ist will durch seinen Anwalt nämlich in aller Regel zweierlei erreichen. Er will zunächst einmal die strafrechtliche Verfolgung des Verleumders. Er will aber gleichzeitig auch erreichen, dass der Täter seine Verleumdungen künftig unterläßt. Die Strafanzeige gegen den Verleumder führt nämlich zunächst nur zur Bestrafung des Täters.

Ein Verteidiger muss den Täter also schriftlich unter Fristsetzung zur Unterlassung auffordern.

Die Aufforderung erfolgt mittels Anwaltsschriftsatz, der auch eine schriftliche Verpflichtungserklärung für den Täter enthält. Zusätzlich wird ein Verteidiger bei Verleumdung dem Täter die Androhung zukommen lassen, gegen den Täter Klage zu erheben, falls er die Verpflichtungserklärung nicht unterschreibt. Opfer von Verleumdungen haben aber noch weitere zivilrechtliche Ansprüche gegen Verleumder.

Sie können derartige Täter dazu auffordern, ihre Verleumdungen gegenüber  den Empfängern ihrer falschen Behauptungen richtigzustellen.

Außerdem haben Opfer von Verleumdungen auch Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Täter. Derartige Ansprüche sind gegeben für den Fall, dass ein Opfer durch die Verleumdung nachweislich geschädigt worden ist. Die Beweispflicht hierfür trifft allerdings komplett das Opfer. Verleumdungstäter trifft andererseits eine noch viel schwierigere Beweispflicht. Denn sie müssen nachweisen, dass ihre Verleumdungen der Wahrheit entsprechen.

Denn nicht das Opfer von Verleumdungen muss beweisen, dass eine Verleumdung eine Verleumdung ist!

Verleumdungstäter können  sich nämlich vor dem Richter nur dadurch retten, dass sie den Nachweis der Richtigkeit ihrer Behauptungen antreten. Das wird in den wenigsten Fällen gelingen. Diese Regelung trifft den Verleumdungstäter gleichermaßen vor dem Straf- wie dem Zivilrichter.

Der Verteidiger bei Verleumdung wird also im Rahmen seiner Tätigkeit als Opferanwalt den Staatsanwalt auf diesen Punkt hinweisen müssen.

Gelingt dem Verleumder der Nachweis der Richtigkeit seiner Behauptungen nicht ist der Nachweis der Verleumdung erbracht und er wird sowohl in straf- wie auch in zivilrechtlicher Hinsicht verurteilt.

4. Februar 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/florian-schneider-anwalt-fuer-strafrecht.jpg 417 616 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-02-04 16:17:412021-02-05 12:53:06Verteidiger bei Verleumdung

Ansprüche gegen Täter

Opfervertretung – Nebenklage, Schadensersatz und Schmerzensgeld

Opfer von Straftaten haben grundsätzlich jede Menge Ansprüche gegen Täter. Dies sieht das Bürgerliche Gesetzbuch BGB so vor. Zum Anspruch auf Schadensersatz kommt oft auch noch ein Anspruch auf Schmerzensgeld.

Der etwa Dreißigjährige aus München war in bester Feierlaune unterwegs zu einem Club, als der Täter zuschlug.

Bei der Frage an eine Gruppe Jugendlicher, wo man am Besten feiern gehen könne, traf den Mann eine Faust ins Gesicht. Als er zu Boden ging verlor er kurz das Bewusstsein. Am Boden trafen ihn weitere Faustschläge im Gesicht.

Wohl schon mit dem ersten Schlag brach der Unterkiefer.

Mit zumindest einem weiteren Schlag brach der Unterkiefer ein weiteres Mal. Glücklicherweise war der Mann nicht alleine unterwegs. Sein Begleiter hielt den Schläger fest. Als Zeuge ist der später auch eine wichtige Hilfe für das Opfer.

Die Ansprüche gegen Täter sollten frühzeitig angemeldet werden.

Schon im Strafverfahren können Opfer ihre Ansprüche gegen Täter geltend machen. Der richtige Weg ist oft der Adhäsionsantrag. Wie das Wort schon sagt hängt sich der oder die Geschädigte mit ihren Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen an die Anklage.

Die Ansprüche gegen Täter werden dann schon im Strafprozess mitverhandelt.

Das Tatopfer erspart sich eine separate Klage vor einem Zivilgericht. Dies erspart dem Opfer weitere Kosten. Gerade die Beweisaufnahme wird nur einmal durchgeführt. Die ist mit viel Zeit- und Kostenaufwand verbunden.

Mit dem Adhäsionsverfahren müssen Zeugen nur einmal gehört und Gutachten nur einmal erholt werden.

Entscheidend ist hier oft folgender Umstand. Das Tatopfer hat im Strafprozess noch die starke Stellung eines Zeugen. In einem späteren Zivilverfahren ist der oder die Geschädigte nur noch Partei! Dieser Punkt kann den entscheidenden Nachteil für das Opfer darstellen.

Denn fehlen einem Tatopfer Zeugen kann ein späterer Zivilprozess hierdurch verloren gehen.

Was oft auch übersehen wird: Das Ergebnis eines Strafprozesses ist für ein Zivilgericht nicht bindend! Der Zivilrichter entscheidet unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens. Das Strafurteil gegen den Täter kann dann nur Stimmung machen.

 

 

 

 

 

21. Februar 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/florian-schneider-anwalt-fuer-strafrecht.jpg 417 616 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-02-21 12:02:382020-09-17 14:00:02Ansprüche gegen Täter

Haft für Nötigung

Opfervertretung – Nebenklage, Schadensersatz und Schmerzensgeld, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Zuerst sollte es vor dem Amtsgericht weder Haft geben noch überhaupt eine Verurteilung für die Nötigung geben.

Der erstinstanzliche Richter am Amtsgericht München hatte die Sache noch ziemlich entspannt gesehen.

Der Angeklagte hatte seine Taten schließlich ausführlich erläutert. Warum er seine Ex-Freundin (Opferanwalt RA Florian Schneider) nicht nur misshandelt hatte. Sondern danach auch mit ihrem gestohlenen Schlüssel in ihre Wohnung eingedrungen war. Und ihren ganzen Schmuck und alle ihre Wertsachen und Papiere mitgenommen hatte.

Sinn der Aktion sei schließlich nur der gewesen, ein Pfand gegen sie zu haben.

Der Amtsrichter glaubte alles und verurteilte den Angeklagten daraufhin nur wegen der Misshandlungen. Es gab eine moderate Bewährung von 1 Jahr für einfache und gefährliche Körperverletzungen. Wegen der Entwendung ihres Schmucks im Wert von etwa € 8.000 und ihres Passes und Ausweises sprach er ihn sogar großzügig frei. Denn der Angeklagten habe ja nur ein Pfand gegen seine Ex-Freundin haben wollen. Schließlich habe sie sich ja von ihm getrennt und habe doch auch Schulden bei ihm gehabt!. Die geschädigte Ex wandte sich an einen Anwalt.  

In der Berufung war der Spaß dann vorbei und es hieß Haft für die Nötigung.

Von einem Freispruch für den Einbruch in die Wohnung seiner Ex wollte das Landgericht München nichts mehr wissen. Es erkannte in dem Einbruch bei der Ex-Freundin und in der Mitnahme auf eine erhebliche Strafbarkeit. Die Mitnahme ihrer gesamten Wertgegenstände sei als nichts Anderes zu werten als eine schwerwiegende Nötigung zu Lasten der Ex-Freundin. Denn sie sollte zur Rückkehr bewegt und außerdem bestraft werden für ihre Widerspenstigkeit. Die Ex bestritt, auch nur die allergeringsten Schulden beim Angeklagten zu haben. Nicht er habe ihr Geld geliehen, sie habe immer alles gezahlt! 

Außerdem habe der Angeklagte auch einen Hausfriedensbruch begangen.

Die Polizei hatte die gesamten Wertsachen im Schlafzimmer des Angeklagten gefunden. Er hatte deshalb schlecht abstreiten können, sie zu haben. Allerdings beteuerte er stets, alles zurückgeben zu wollen, wenn sie ihre Schulden bei ihm bezahlt habe. Das Landgericht München verstand da keinen Spaß und ließ den Angeklagten und die geschädigte Ex alle Kontoauszüge und Nachweise über die finanzielle Situation während der kurzen Beziehungszeit von 1 Jahr vorlegen. Es zeigte sich prompt, dass der Angeklagte mehrere Tausend Euro Schulden bei seiner Ex-Freundin hatte und nicht sie bei ihm. Das Pfandrecht des Angeklagten gab’s also gar nicht!

Der Angeklagte war zudem erheblich vorbestraft und stand unter offener Bewährung.

Deshalb hatte auch die Staatsanwaltschaft das Urteil angefochten und vor dem Landgericht gewonnen. Der erstinstanzliche Richter des Amtsgerichts hatte sich einfach von dem wortgewandten Angeklagten hinters Licht führen lassen. Die Staatsanwaltschaft München konnte das nicht akzeptieren. Der Angeklagte muss nun für 1 Jahr und 4 Monate in Haft. Außerdem wird seine offene Bewährung von 5 Monaten widerrufen werden. Von den insgesamt 21 Monaten Strafhaft wird er 14 tatsächlich absitzen müssen. 7 Monate erhält er auf Bewährung.

 

13. Juli 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/opfervertretung-nebenklage-strafrecht-anwalt.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-07-13 15:32:432019-07-15 16:08:54Haft für Nötigung
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