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Schlagwortarchiv für: Notwehr

Faustschlag als Notwehr

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Kann ein Faustschlag als Notwehr gewertet werden? Unser Notwehr- und Nothilferecht sagt ja! Voraussetzung ist natürlich, dass eine Notwehrlage vorliegt. Notwehrrechte hat stets der, der angegriffen wird. Wer angegriffen wird, darf sich wehren! Dies entspricht jedermanns Rechtsgefühl. Ein 22-jährige Münchner Student (Verteidiger RA Florian Schneider) beruft sich genau auf dieses Notwehrrecht. Ein Unbekannter war ihm bei einem Streit an die Gurgel gegangen. Er hatte ihm daraufhin einen Schlag mit der Hand versetzt.

Der Streit entstand unter dem Einfluß von viel Alkohol.

Es gab zunächst Streß um ein paar Flaschen Bier, die abends am Münchner Friedensengel getrunken werden sollten. Als der Unbekannte dem Studenten an die Gurgel ging schlug der zu. Er traf den Unbekannten am Unterkiefer. Der Unbekannte mußte ins Krankenhaus. Im Krankenhaus stellten die Ärzte einen multiplen Unterkieferbruch fest, der operiert werden mußte.

Das Notwehrrecht markiert das Risiko für den Angreifer, dass er selbst verletzt wird.

In seiner erheblichen Alkoholisierung war sich der Angreifer dieses Risikos wohl nicht bewußt. Als er im Streit dem Studenten an die Gurgel ging rechnete er wohl fest mit seiner eigenen körperlichen Überlegenheit. Nun liegt er und nicht der Angegriffene im Krankenhaus.

Ein Faustschlag als Notwehr darf die Grenzen des Notwehrrechts nicht überschreiten.

Der Angegriffene darf sich wehren, aber er muss dabei Maß halten. Das Notwehrrecht kennt Grenzen. Diese Grenzen setzt das Gesetz. Der Verteidiger darf sich nur so stark verteidigen, wie es erforderlich und verhältnismäßig ist. Mehr nicht.

Gibt es ein milderes Mittel für den Angegriffenen, sich zu wehren, als zuzuschlagen, muss er dieses Mittel wählen!

Jeder, der angegriffen wird, darf sich aber so stark verteidigen, wie es nötig ist, den Angreifer zu stoppen. Nur die Überschreitung der Grenzen des Notwehrrechts ist strafbar. Maßstab ist die Erforderlichkeit der Verteidigung:

Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben.

Wer sich wehrt kann sich wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar machen. Dann nämlich, wenn er in der Hitze des Gefechtes stärker zuschlägt als nötig. Die Wertung erfolgt im Nachhinein durch den Strafrichter. Der hört sich in einem Strafprozess viele Monate später die Beteiligten an. Vor allem die Zeugen. Dann entscheidet er. Durchaus möglich, dass dann beide Kontrahenten wegen Körperverletzung verurteilt werden.

Der Student durfte den Faustschlag als Notwehr einsetzen.

Er konnte sich nämlich nicht anders wehren. Denn ein Angreifer, der stark alkoholisiert ist und ihm an die Gurgel geht, stellt ein großes Risiko für seine körperliche Unversehrtheit dar. Wer angegriffen wird muss nicht tatenlos hinnehmen, dass er verletzt wird.

25. Juli 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-07-25 12:34:372020-09-17 13:59:13Faustschlag als Notwehr

Bei Notwehr Freispruch vom Mordvorwurf

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Notwehr ist bei Gerichten nicht gerade beliebt. Das ist die leidige Erfahrung eines Strafverteidigers. Viel zu häufig wird einem Angeklagten das Recht abgesprochen, in Notwehr gehandelt zu haben. Das Schwurgericht am Landgericht Hamburg stellt hier eine löbliche Ausnahme dar: Am Mittwoch wurde ein italienischer Gastwirt wegen Notwehr vom Vowurf des Totschlags freigesprochen. Er hatte seinen Schutzgeld-Erpresser getötet.

Der Angeklagte ist ein erfolgreicher Gastronom. Sein Ristorante „Casa Alfredo“ ist in Hamburg sehr beliebt und macht viel Umsatz. Jahrelang war der Angeklagte deshalb von einem vielfach vorbestraften Gewalttäter erpresst worden. Er hatte schon insgesamt etwa 25.000 Euro an ihn gezahlt, um seine Ruhe zu haben. Als der Erpresser jedoch immer mehr Geld wollte und auch noch drohte, seine Töchter zu entführen, war Schluß für den Wirt: Im Handgemenge erschoß er den Erpresser mit dessen eigener Waffe. Dann betonierte er ihn im Fußboden seines Lokal ein. Die Polizei fand jedoch die Leiche, der Gastronom wurde wegen Totschlags angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ging davon aus, dass der Angeklagte rechtswidrig als Totschläger gehandelt hatte.

Am Mittwoch sprach ihn das Schwurgericht jedoch frei und fällte damit im Grunde ein spektakuläres Urteil. Der Mann habe eindeutig in Notwehr gehandelt: es habe für ihn zu Recht keinen anderen Weg mehr gegeben, sich gegen den unersättlichen Erpresser zu wehren, als ihn zu erschießen. 

Damit hat das Hamburger Landgericht ein Urteil gefällt, das sich in der Szene der Schutzgelderspresser und bei den deutschen Ablegern der italienischen Mafia wohl ganz schnell herumsprechen wird. Es setzt aber vor allem auch ein klares Zeichen für die Erpresser.

Was ist der normale Fall:

Opfer sind meist hilflos, weil sie völlig auf sich selbst gestellt sind und auf keinerlei Hilfe hoffen können: Sie können schließlich nicht die Polizei zu Hilfe rufen. Denn die Erpresser würden dann ja ihre Drohungen gegen die Familien ihrer Opfer sofort wahrmachen. Das Hamburger Schwurgericht hat nun klargestellt: Erpressungsopfer dürfen sich durchaus rechtmäßig selbst zur Wehr setzen und ihren Erpressern notfalls auch die dunkelrote Karte zeigen.

Das Deutsche Strafgesetzbuch sieht das schon seit jeher vor. Die Regelungen zur Notwehr sind wahrhaftig nix Neues. Allerdings getrauen sich Richter leider ganz selten nur, diese Vorschriften auch mal zu Gunsten der Angeklagten anzuwenden.

31. August 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-08-31 18:59:002016-09-02 13:55:46Bei Notwehr Freispruch vom Mordvorwurf

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