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Schlagwortarchiv für: jugendarrest

Haftbefehl wegen Arrest

Jugendliche - Heranwachsende

Die neueste Post ließ keinen Zweifel mehr. Der Arrest des Jugendgerichts muss nun angetreten werden. Die neunzehnjährige Münchnerin fand in ihrem Briefkasten die unmissverständliche Benachrichtigung. Das Münchner Jugendgericht hatte gegen sie einen Haftbefehl wegen Arrestes erlassen. 

Ein Haftbefehl wegen Arrest wird grundsätzlich nur dann erlassen, wenn der Jugendliche nicht von alleine seinen Freizeit- oder Dauerarrest antritt.

Die Neunzehnjährige hatte dies in ihrem Urteil klipp und klar gesagt bekommen. Wegen Besitzes einer sehr geringen Menge an Cannabis und wegen wiederholten Schwarzfahrens muss sie einen Freizeitarrest antreten. Also ein Wochenende in der Münchner Jugendarrestanstalt verbringen. Das bedeutet, sie muss Samstagmorgen in der Stadelheimer Straße auftauchen. Und dann bis Sonntagabend dort bleiben. Dies ist ihre ganze Strafe.

Da sie das unentschuldigt nicht rechtzeitig getan hatte hatte das Amtsgericht München einen Haftbefehl wegen Arrest erlassen. 

Das bedeutet, sie muss zusätzlich zum Freizeitarrest eine ganze Woche in der Jugendarrestanstalt verbringen. Das Jugendgerichtsgesetzes sieht dies so vor. Ein Jugendrichter darf auch wegen Ungehorsam Arreste verhängen. Dies kann er immer dann tun, wenn ein Jugendlicher den Weisungen seines Urteils keine Folge leistet. Verhängt wird dann in der Regel ein sogenannter Dauerarrest. Das bedeutet eine ganze zusätzliche Woche in der Arrestanstalt.

Zu allem Überfluss kommt also noch eine Woche Arrest extra obendrauf!

Es wäre wesentlich einfacher gewesen für die junge Frau, hätte sie es auf diese Maßnahme des Jugendrichters nicht ankommen lassen. Eine Beratung bei einem auf Jugendrecht spezialisierten Strafverteidiger schafft mit wesentlich weniger Stress Klarheit. Als sie sich zum Beratungsgespräch begab war der Haftbefehl bereits in der Welt. Und sie war jetzt zur Fahndung ausgeschrieben. Die Beratung beim Jugendstrafverteidiger (RA Florian Schneider) hatte dann vor allem Schadensbegrenzung zum Ziel.

Klar ist aber auch, dass Arrest nichts mit Knast zu tun hat!

Arreste werden nur gegen Jugendliche verhängt. Und dann nur in Jugendarrestanstalten verbüßt. Diese müssen räumlich und organisatorisch von Erwachsenen-Haftanstalten getrennt sein. In München befindet sich die Jugendarrestanstalt zwar auch in der Stadelheimer Straße. Sie ist allerdings komplett getrennt vom Männervollzug, der einige Hausnummern weiter entfernt ist. Benachbart ist lediglich die sehr kleine Haftanstalt für Frauen.

28. August 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/08/haftbefehl-wegen-arrest.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-08-28 13:13:342019-09-05 15:28:14Haftbefehl wegen Arrest

Jugendarrest für Bedrohung mit Messer

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Waffengesetze

Das Münchner Jugendschöffengericht hat am Donnerstag einen 18-jährigen Schüler aus München (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen Besitzes und Führens eines Klappmessers sowie wegen Bedrohung zu einer Woche Jugendarrest und zur Teilnahme an einem Antiaggressionskurs verurteilt. Dem Angeklagten war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, im September vor einer Kneipe im Münchner Norden einen 24-jährigen Studenten mit einem Messer bedroht zu haben, nachdem der sich geweigert hatte, eine Zigarette rauszurücken: als der Angeklagte nicht locker ließ und die Stimmung zu kippen drohte, – beide waren deutlich alkoholisiert, – zückte der Schüler ein Butterflymesser und öffnete es mit einem gekonnten Schwung. Dann hielt er das Messer dem Studenten an die Kehle. Erst das Dazwischentreten von anderen Gästen der Kneipe verhinderte ein Aufschaukeln der Situation mit bösem Ende. Die Anklage hatte infolgedessen auf schwere räuberische Erpressung gelautet. Aufgrund der Beweisaufnahme am Donnerstag hatte sich dieser Tatvorwurf jedoch nicht bestätigt. Da der Angeklagte zudem nicht vorbestraft und einsichtig war und sich sußerdem schon vor der Verhandlung bei dem Studenten entschuldigt hatte war das Amtsgericht nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt, gegen den Schüler eine Jugendstrafe zur Bewährung zu verhängen, sondern hatte es bei einer Woche Jugendarrest sowie einem Antiaggressionstraining belassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft keinen Verzicht auf die Berufung erklären wollte.

7. Januar 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-01-07 18:38:152020-01-28 11:57:53Jugendarrest für Bedrohung mit Messer
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