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Schlagwortarchiv für: Bewährungswiderruf

Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt

Strafvollzug

Der 66-jährige Münchner bekam gerade das Schreiben der Strafvollstreckungsbehörde. Er muss binnen 2 Wochen seine Haftstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten antreten. Das Schreiben kam unvermittelt. Vor Gericht hatte er diese Strafe noch als Bewährungsstrafe erhalten. Von einer Haftstrafe wußte er nix. Erst durch seinen Verteidiger (RA Florian Schneider) erfuhr er, dass inzwischen etwas passiert sein und er wohl etwas verpaßt haben mußte. Stattdessen gab nach Fristversäumung nur die Ladung zum Haftantritt.

Ein gar nicht so seltener Vorgang: Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt.

Befindet man sich innerhalb offener Bewährung kann es passieren, dass man eine Anhörung vom Gericht bekommt. Die Staatsanwaltschaft hatte dann beim Bewährungsgericht beantragt, die Bewährung zu widerrufen. Daraufhin lädt das Gericht den Verurteilten zu einem Anhörungstermin. Der Vorwurf seitens der StA lautete möglicherweise auf Bewährungsversagen.

Innerhalb offener Bewährung kann von Gericht jederzeit heikle Post kommen!

Der 66-Jährige hatte aber solche Post nicht erhalten. Hierin mußte ihm, – so die Vermutung,  – der Antrag auf Bewährungswiderruf durch die Staatsanwaltschaft mitgeteilt worden sein. Gleichzeitig mußte er wohl eingeladen worden sein zu einer gerichtlichen Anhörung. Wo diese Post abgeblieben ist weiß er nicht.

Der Verurteilte wußte gar nix von einem Bewährungswiderrufsverfahren oder einer Anhörung.

Auch ein Schreiben wegen eines Widerrufs hatte er nie gekriegt. Fakt ist, dass der Verurteilte schwer erkrankt war und sich lange im Krankenhaus aufgehalten hatte. Dies könnte ihm allerdings helfen, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geltend zu machen. Denn er könnte vortragen, die Frist zur Einlegung einer sofortigen Beschwerde gegen den Bewährungswiderruf ohne Verschulden verpaßt zu haben.

Es ist unerläßlich, immer auf seine Post zu achten und den Briefkasten immer im Auge zu behalten.

Wenn Verurteilte ihrer analogen Post nur halb soviel Aufmerksamkeit schenken wie ihrer digitalen dann ist alles gut. Das Gesetz erwartet von Verurteilten, die auf Bewährung frei sind, dass sie alle nur mögliche Aufmerksamkeit gerichtlicher Post widmen! Einfach sich um seine Post nicht kümmern ist tödlich. Eine Wiedereinsetzung kommt dann nicht in Frage.

Wer dies nicht tut bei dem heißt’s nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt!

Nur wenn ein Verurteilter ohne Verschulden daran gehindert ist, eine Frist rechtzeitig wahrzunehmen, kann er Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen und seinen Rechtsbehelf auch verspätet wirksam einlegen. Das Verfahren zur Wiedereinsetzung ist sehr kompliziert. Der Verurteilte muss glaubhaft machen, dass er die Fristversäumnis nicht verschuldet hatte. Dies wird vom Gericht kritisch geprüft. Erst wenn hier Grünes Licht kommt gehts für den Rechtsbehelf weiter.

21. Februar 2025/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2018/10/prozess-deal-drogen-haft.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2025-02-21 14:30:522025-03-05 14:40:10Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt

Bewährungswiderruf

Allgemein

Freiheitsstrafen werden oft bedingt verhängt. Unter der Bedingung, dass sich der Verurteilte bewährt. Kommt der Verurteilte seinen Auflagen nicht nach droht der Bewährungswiderruf. Diese Erfahrung macht gerade ein Münchner mit dem Amtsgericht. Er war 2017 wegen Kinderpornos zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Als der Mann seinen Bewährungsauflagen nicht nachgekommen war erfolgte der Bewährungswiderruf.

Beim Amtsgericht liegt die Aufsicht über die Bewährung. Meldet der Bewährungshelfer Probleme mit dem Verurteilten beantragt die Staatsanwaltschaft den Bewährungswiderruf. Der erfolgt jedoch erst nach Anhörung des Verurteilten. Der Verurteilte kann sich im Rahmen der Anhörung äußern. Er kann womöglich erklären, warum er seinen Auflagen nicht nachgekommen ist.

Der Termin zur Anhörung muss unbedingt wahrgenommen werden.

Erscheint der Verurteilte nicht hat er dadurch schon verloren. Eine Entschuldigung für sein Ausbleiben muss er so schnell als möglich mitteilen. Und natürlich ein gutes Argument, warum er nicht erschienen ist. Der Eindruck beim Richter für ein unentschuldigtes Fernbleiben ist verheerend. Die Konsequenz ist häufig der Bewährungswiderruf.

Für den Fall des Bewährungswiderrufs gibts einen Rechtsbehelf.

Binnen einer Woche kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Sie muss unbedingt binnen dieser Frist beim Gericht eingegangen sein. Geht sie zu spät ein gibts die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Hier muss man aber Gründe für die Verspätung glaubhaft machen.

Sinnvollerweise zieht man auch einen Verteidiger zu Rate.

Nur ein Fachanwalt für Strafrecht kennt die Verteidigungsstrategie in solch einer Situation. Gute Begründungen für sein Ausbleiben bei einer Anhörung muss aber der Verurteilte beibringen. Wiedereinsetzungsgründe kennt der Strafverteidiger.

Abtauchen und sich Verstecken ist die dümmste Idee.

Reagiert man nicht auf Schreiben des Gerichts steht am Ende der Haftbefehl zur Vollstreckung der Freiheitsstrafe. Die Polizei findet den Verurteilten. Auch der Münchner wird diese Erfahrung machen. Er hat weder auf die Ladung zur Anhörung reagiert. Noch auf die Schreiben seines Verteidigers, sich zu melden.

Am Ende stehen Bewährungswiderruf und Strafvollzug.

Hatte man sich ursprünglich im Strafverfahren mit viel Mühe eine Bewährung erkämpft so ist dann alles umsonst. Nun kommt die bittere Erfahrung des Strafvollzugs.

23. Dezember 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/strafvollzug-anwalt-muenchen-strafrecht.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-12-23 17:08:452020-01-27 15:54:49Bewährungswiderruf
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