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Schlagwortarchiv für: beschuldigter

Keine Kündigung bei Strafverfahren

Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Arbeitnehmer machen schon mal die Erfahrung. Leitet die Polizei ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen einen Arbeitnehmer ein kann es ganz schnell zusätzlich auch noch die Kündigung des Arbeitgebers geben! Es gilt aber in diesem Falle für den Arbeitnehmer die folgende Regel.

Keine Kündigung bei einem Strafverfahren akzeptieren!

Denn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren bedeutet durchaus nicht automatisch, dass ein Arbeitgeber auch gleich noch einen Anspruch auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses hätte!

Strafverfahren und Arbeitsverhältnis sind zunächst einmal völlig getrennte Dinge.

Das gilt vor allem dann, wenn die Straftat keinerlei Bezug zum Arbeitsplatz hat. Denn gerade dann kann sich der Arbeitnehmer darauf berufen, dass das Ermittlungsverfahren nur sein Privatleben betrifft.

Hat der Arbeitgeber zufällig davon Kenntnis erlangt, dass gegen seinen Arbeitnehmer ein Strafverfahren läuft, muss der Arbeitnehmer auf die Unschuldsvermutung pochen.

Leider passiert es viel zu oft, dass die Polizei ohne ersichtlichen Grund den Arbeitgeber davon verständigt, dass gegen seinen Mitarbeiter ermittelt wird. Und es passiert auch, dass Arbeitnehmer plötzlich vom schlechten Gewissen geplagt werden und ohne jede Not ihrem Chef von Ermittlungen beichten. 

Aber selbst dann, wenn die Straftat einen direkten Bezug zum Arbeitsplatz hat, ist hier noch lange keine Berechtigung zu einer fristlosen Kündigung gegeben!

Wenn die Polizei plötzlich und ohne Vorwarnung in der Arbeit auftaucht ist der Ärger beim Arbeitgeber groß. Es gibt dann eine Menge unangenehmer Fragen. Vor allem dann, wenn Arbeitsmittel wie PC, Laptop, u.ä. mehr sichergestellt werden. Spätestens dann erfährt die Arbeit ja auch von dem Strafverfahren.

Den größten Fehler machen Beschuldigte dann, wenn sie sich dazu nötigen lassen, eine Vertragsaufhebung zu unterschreiben!

Besser wäre es, sich vorher ausgiebig beraten zu lassen. Denn die bloße Einleitung eines Strafverfahrens bedeutet ja noch nicht, dass man zwangsläufig auch verurteilt wird. Der Beschuldigte gilt bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig. Diesen Grundsatz haben auch Arbeitgeber zu beachten.

Schickt der Arbeitgeber eine fristlose Verdachts- oder Tatkündigung kann der Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen das Arbeitsgericht anrufen. 

Das sollte er unbedingt auch tun. Denn der Arbeitgeber muss dann die Voraussetzungen seiner Kündigung vor dem Arbeitsgericht darlegen und beweisen. Das kann er ganz oft nicht! Also Nerven bewahren und sich erstmal in Ruhe beraten lassen!

23. Dezember 2018/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/vergewaltigung-zeuge-entfuehrung.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2018-12-23 16:29:162019-02-20 16:05:38Keine Kündigung bei Strafverfahren

Ermittlungen wegen Falschaussage eingestellt

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Aussageverweigerungsrecht von Zeugen

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht sind eingestellt. So lautete der Inhalt des neuesten Schreibens, das der jungen Angestellte aus München so lange erwartet hatte. 

Das erste Schreiben, das er in dieser Sache erhalten hatte, war weniger freundlich gewesen.

Dieses Schreiben stammte von der Polizei. Ihm war darin mitgeteilt worden, dass die Staatsanwaltschaft München I gegen ihn Anzeige erstattet hatte wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage vor Gericht. Er war einige Monate zuvor dazu aufgefordert worden, vor dem Amtsgericht München als Zeuge auszusagen. Hier war es um eine Körperverletzungssache in der München Straßenbahn gegangen. 

Eine andere Zeugin in diesem Verfahren hatte ihn beschuldigt, absichtlich vor Gericht gelogen zu haben.

Nachdem er seine Zeugenaussage erledigt hatte hatte die Staatsanwältin, die in dieser Gerichtsverhandlung anwesend gewesen war, ihn angezeigt. Ein lange zurück liegender WhatsApp-Chat zwischen ihm und der anderen Zeugin war das Problem: Der Chat hatte bei Gericht und bei der Staatsanwältin den Eindruck erweckt, er habe gelogen. 

Erst die genaue Prüfung der Ermittlungsakte durch den Verteidiger hatte dann für Klarheit gesorgt.

In der Ermittlungsakte zeigte sich, dass der Beschuldigte gar keine uneidliche Falschaussage vor Gericht gemacht hatte. Auf Vorschlag seines Verteidigers (RA Florian Schneider) wurde im Rahmen einer sog. Verteidigungsschrift eine Stellungnahme zur Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft geschickt. Hierbei war zunächst auch und vor allem die Motivlage der anderen Zeugin dargestellt worden. Es wurde aber auch nachgewiesen, dass es gar keine Diskrepanz gab zur Aussage des Beschuldigten vor Gericht.

Da dem Beschuldigten damit nicht mehr nachgewiesen werden konnte, dass er gelogen hatte, wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt.

Der jungen Münchner Angestellte atmete nicht ganz ohne Grund am Ende der Sache auf: Auf uneidliche Falschaussage von Zeugen vor Gericht stehen empfindliche Strafen. Die Höhe der Strafen liegt dabei stets so, dass eine Eintragung in Führungszeugnis erfolgen muss. Bei einer Bewerbung bedeutet das, dass der neue Arbeitgeber von der Verurteilung erfährt. Die Einstellung des Verfahrens bedeutet für den Beschuldigten, dass er ohne jede Belastung und ohne Nachteile aus dem Ermittlungsverfahren herausgekommen ist.

28. November 2018/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/florian-schneider-anwalt-fuer-strafrecht2.png 417 616 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2018-11-28 13:47:442020-01-28 11:51:27Ermittlungen wegen Falschaussage eingestellt

Geldstrafe für falsche Versicherung an Eides statt

Allgemein, Straßenverkehrsdelikte

Der etwa Dreißigjährige aus den neuen Bundesländern hatte nur seinem Freund helfen wollen. Der war mit seinem Auto alkoholisiert und ohne Führerschein unterwegs gewesen und hatte das Auto in einem Tunnel in München an die Wand gesetzt.Als seine Fahrerlaubnis

Als die Polizei kam und seine Fahrerlaubnis sehen wollte hatte er natürlich keine und gab sich kurzerhand als ein Anderer aus.

Dabei zeigte er den Führerschein seines Freundes und Lebensgefährten her. Er selbst hatte ja keinen Führerschein mehr. Die Papiere hatte er zusammen mit der Brieftasche und den Autoschlüsseln aus der Wohnung mitgenommen, ohne seinen Freund zu fragen. Die Polizei merkte zunächst nichts von dem Betrug. Sie leitete gegen den Falschen ein Verfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung ein. Dabei stellte sie auch den falschen Führerschein sicher. Als die Polizei bei zu Hause anrief gab sich der Inhaber des Führerscheins zunächst ahnungslos. Der wollte den Betrug seines Lebensgefährten nicht auffliegen lassen, um ihn zu schützen.

Denn der war nicht zum ersten Mal im Straßenverkehr auffällig geworden wegen Alkohols am Steuer, sondern einschlägig vorbestraft.

Die Polizei lud aber zunächst den Inhaber des Führerscheins zu einer Vernehmung vor, da sie von dem ja auch die Fahrerlaubnis hatte. Jetzt wurde es schwierig für ihn. Denn nun stellte sich heraus, dass die Polizei den Falschen vorgeladen hatte, denn der, der kam, war ja gar nicht gefahren! Nachdem er sich lange gewunden hatte gab er schließlich zu, dass er seinen Freund hatte schützen wollen und dass er nicht der Richtige war. Die Polizei leitete nun gegen den Richtigen ein Strafverfahren ein.

Gegen den echten Fahrer wurde aber nicht nur wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung ermittelt.

Sondern auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen falscher Verdächtigung sowie wegen Missbrauchs von Ausweispapieren. Wegen dieser Vorwürfe muss er sich nun im Juli vor dem Amtsgericht München verantworten. Gegen seinen Lebensgefährten, der inzwischen sein Ehemann ist, leitete die Polizei aber ebenfalls ein Verfahren ein. Der musste sich ebenfalls vor dem Amtsgericht verantworten wegen falscher Versicherung an Eides statt. Denn er hatte einfach, als er zu hause seine Brieftasche und seinen Führerschein nicht mehr fand, bei der Führerscheinstelle eine neue Fahrerlaubnis.beantragt. Hierfür hatte er eidesstattlich versichern müssen, dass er seine Fahrerlaubnis wirklich verloren hatte und dass sie nicht von der Polizei sichergestellt worden war. Seine Versicherung an Eides statt vor der Führerscheinstelle war also falsch!

Das Amtsgericht verurteilte den Inhaber der Fahrerlaubnis für die falsche Versicherung an Eides statt zu einer Geldstrafe.

Der Angeklagte (Verteidiger RA Florian Schneider) akzeptierte das Urteil, da er einsah, dass er etwas falsch gemacht hatte, Sein Ehemann hat sowieso das größere Problem, denn er ist vorbestraft und nicht zum ersten Mal wegen Straßenverkehrsdelikten auffällig geworden. Er wird sich in der bevorstehenden Hauptverhandlung gut verteidigen müssen. Ihm droht eine Freiheitsstrafe und eine lange Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

 

25. Juni 2018/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/ra-florian-schneider.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2018-06-25 12:48:132018-06-25 12:53:29Geldstrafe für falsche Versicherung an Eides statt

Opfer einer Schlägerei wird zum Beschuldigten

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein Münchner Ingenieur von etwa Mitte Dreißig und sein Begleiter wollten eigentlich nur das Lokal wechseln auf ihrer Kneipentour in München am Dienstagabend. Die lustige Stimmung auf dem kurzen Fußweg zum krönenden Abschluß des Abends fand ein jähes Ende, als der Beschuldigte einem Lieferwagen einen Klapps auf die Scheibe versetzte, der so abgestellt war, dass er die Fußgänger behinderte. Der Fahrer stieg aus, ein zweiter Lieferwagen derselben Firma kam hinzu, der Chef des Lieferservice kam aus dem Laden und der Ingenieur (Verteidiger RA Florian Schneider) fand sich verletzt auf dem Boden wieder. Als alle Drei weiter drohend auf ihn zukamen konnte der Ingenieur nur noch zusehen, schnell auf die Füße zu kommen und dann Land zu gewinnen. Als er das Gefühl hatte, weit genug weg zu sein und alles letztlich doch einigermaßen überstanden zu haben, fand er sich erneut auf dem Boden wieder und die Polizei über ihm: die Drei vom Lieferservice hatten ihn nicht nur zusammengeschlagen, sondern gleich danach auch noch angezeigt und behauptet, er habe versucht, sie auszurauben. Neben seinen Prellungen, Schürfwunden und seinem blauen Auge hat er als Erinnerung an einen zunächst schönen Kneipenabend nun noch ein Strafverfahren. Glücklicherweise aber nur wegen gefährlicher Körperverletzung, denn selbst das Schläger-Trio vom Pizza-Lieferservice konnte seine Dichtung nicht so weit treiben, dass die Polizei an einen Raubüberfall glauben wollte. Nun muß er sich mit den Aussagen von gleich drei lügenden sogenannten Anzeigeerstattern befassen, deren Aussagen zweifelsohne gründlich abgestimmt sein dürften. Sein Glück im Unglück aber ist, dass er nicht alleine unterwegs war, denn immerhin steht sein Begleiter, – der an der Auseinandersetzung nicht im Geringsten beteiligt war, –  als unabhängiger Zeuge zur Verfügung.

5. Januar 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-01-05 23:01:352016-01-07 22:22:57Opfer einer Schlägerei wird zum Beschuldigten
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