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Schlagwortarchiv für: Beschuldigte

Schmerzensgeld für Tatopfer

Opfervertretung – Nebenklage

Ein fester Bestandteil des Strafprozesses ist das Schmerzensgeld für Tatopfer, das Angeklagte und Beschuldigte wegen ihrer Taten schulden. Die Ansprüche der Tatopfer sind in den Vorschriften des § 823 BGB festgelegt.

Der Anwalt des Geschädigten macht das Schmerzensgeld für Tatopfer gleich direkt im laufenden Strafprozess geltend.

Die Reform der Strafprozessordnung in den 90er machte die sowieso recht schwierige Situation für Geschädigte aus Straftaten etwas leichter. Tatopfer können seitdem ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gleich direkt im Strafprozesses gegen die Täter gerichtlich geltend machen.

Wer seinen Opferanwalt damit beauftragt, im Strafprozesses gegen den Täter einen Adhäsionsantrag zu stellen, spart sich den späteren Weg zum Zivilgericht.

Und damit weiteren Ärger und weitere Kosten! Eine echte Vereinfachung für Verletzte in Strafverfahren. Ein wichtiger Aspekt dieses sogenannten Adhäsionsverfahrens ist dabei, dass sich Tatopfer nicht nur als schnell abgehandelte Zeugen fühlen müssen, die das Gefühl nicht los werden, nichts als eine Bremse bei der möglichst schnellen Abwicklung des Strafprozesses zu sein.

Verletzte haben zahlreiche Rechte und Befugnisse, die allerdings nur die wenigsten Opfer kennen.

Tatopfer haben inzwischen einen ganzen Katalog an Rechten in dem Strafverfahren gegen den oder die Täter. Die Möglichkeit eines Adhäsionsantrages und damit einer Zivilklage im Strafprozess ist nur eine von vielen. Der Anschluß an die Anklage der Staatsanwaltschaft im Wege einer Nebenklage eine weitere wichtige Möglichkeit.

Wer sich der Hilfe eines kompetenten Opferanwaltes versichert kann damit auch als Nebenkläger am Strafprozess teilnehmen.

Damit bekommt ein Geschädigter aus einer Straftat auch eigene prozessuale Rechte in einer Hauptverhandlung gegen den oder die Täter. Denn Nebenkläger können selbst auch Fragen stellen an den Angeklagten oder an Tatzeugen. Sie können eigene Anträge stellen wie Beweisanträge. Damit können sie auch Einfluß auf den Ausgang des Strafverfahrens nehmen. Hat ein Richter also all zu wenig Lust darauf, sich mit der Strafsache zu beschäftigen und will deshalb nur ein möglichst schnelles Verfahren, egal mit welchem Ausgang, kann das Tatopfer auf Befangenheitsanträge stellen.

Voraussetzung ist allerdings eine anwaltliche Unterstützung im Strafverfahren, die nicht nur das Schmerzensgeld für Tatopfer umfaßt, sondern auch die ganze Vielfalt der Prozessrechte von Geschädigten.

Eine gute Kenntnis der StPO ist dabei natürlich hilfreich. Wer sich nie mit dem Thema Opfervertretung befaßt hat wird sich schwer tun mit einer effektiven Wahrnehmung von strafprozessualen Opferrechten. Hinzu kommt die Kenntnis der zivilrechtlichen Ansprüche von Geschädigten gegenüber Tätern gemäß dem bürgerlichen Gesetzbuch BGB. Ein Adhäsionsantrag ist nämlich letztlich nix Anderes als eine Zivilklage. Was für eine Klage vor dem Zivilgericht gilt gilt auch für einen Adhäsionsantrag. Hier müssen also die Ansprüche des Verletzten schlüssig-substantiiert dargelegt und unter Beweis gestellt werden.

 

13. Januar 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/strafverteidigung-anwalt-muenchen.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-01-13 16:42:402023-01-13 16:43:48Schmerzensgeld für Tatopfer

Weniger Strafe mit einem TOA

Allgemein, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Weniger Strafe mit einem TOA, also mit einem Täter-Opfer-Ausgleich, dies verspricht das deutsche Strafrecht. In seinen Vorschriften zur Strafzumessung eröffnet das Strafgesetzbuch den Gerichten die Möglichkeit, eine Strafe zu mildern, wenn der Angeklagte Wiedergutmachung leistet.

Weniger Strafe mit einem TOA bedeutet für Angeklagte, dass sie selbst Einfluß nehmen können auf die Strafe, die sie erwartet.

Rückgängig kann man Straftaten leider nicht machen. Die Reue folgt oft auf dem Fuße. Wie ihm Nachhinein mit den Fehlern umgehen, die man gemacht hat? Wenn das Strafverfahren eingeleitet worden ist bleibt nur noch eine Möglichkeit.

Wiedergutmachung ist dann das Gebot der Stunde.

Das deutsche Strafrecht sieht die Möglichkeit der späten Reue in seinen Vorschriften ebenso vor wie das Zivilrecht. Die Wiedergutmachung erfolgt nach dem Gesetz in Geld. Der Beschuldigte bzw. Angeklagte leistet dem bzw. den Geschädigten seiner Taten Wiedergutmachung in Geld.

Aber weniger Strafe mit einem TOA kann auch bedeuten, sich zu entschuldigen.

Gerade diese Entschuldigung ist ein wesentlicher Bestandteile eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Geld haben manche Täter ausreichend zur Verfügung. Etwas ganz Anderes ist so eine emotionale Angelegenheit wie eine Entschuldigung! Gerade diese kann schwerfallen. Und ist doch das Wichtigste am TOA!

Weniger Strafe mit einem TOA ist nur dann zu erreichen, wenn man hier von einem Verteidiger begleitet wird.

Letztlich kann nur ein anwaltlicher Vertreter die Bedeutung und den Umfang einer TOA-Vereinbarung übersehen. Ein solcher Vertrag stellt eine bedeutsame zivilrechtliche Vereinbarung dar, die Auswirkungen auf beide Seiten hat. Denn hier wird zumeist auch geregelt, welche Ansprüche ein Tatopfer künftig gegen einen Täter noch hat. Was passiert mit dem Schmerzensgeld, das der Geschädigte kriegen soll? Und was mit dem Schadensersatz, der ihm zusteht?

Auch der Beschuldigte bzw. Angeklagte muss sich Gedanken machen über die rechtlichen Folgen einer Tat.

Derartiges kann man in einem Vertrag regeln, der im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs abgeschlossen wird. Welche Zahlungsverpflichtungen kommen in der Zukunft noch auf ihn zu? Der Vorzug für beide Seiten ist, dass mit einem ordentlichen Vertrag alle Fragen, die mit der Straftat verbunden sind, für alle Zukunft geregelt werden können. Das ist ein Ansporn für alle, an einem solchen TOA mitzuwirken.

13. Mai 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/strafrecht-anwalt-muenchen.jpg 950 1800 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-05-13 13:15:532022-05-13 13:15:53Weniger Strafe mit einem TOA

Haftbefehl gegen eine Mutter von 2 Kindern

Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Mit manchen Vorgehensweisen von Polizei und Staatsanwaltschaft tut man sich als Verteidiger schon besonders schwer. Ein Haftbefehl gegen eine Mutter von 2 Kindern gehört dazu! Vor allem dann, wenn die Beweislage nicht gerade berauschend st.

Der Ermittlungsrichter erläßt einen Haftbefehl gegen eine Mutter von 2 Kindern wegen des Verdachts der Beihilfe zum Drogenhandel.

Im Rahmen von Telefonüberwachungen war eine Drogenhändlerbande aufgeflogen. Handeltreiben mit ganzen Bergen von Drogen. 20 Kilogramm Marihuana ebenso wie mehr als 2 Kilo Heroin. Festgenommen wurde unter Anderen auch ein Drogenkurier. Er hatte in seinem Auto mehr als 2 Kilo Heroin versteckt und aus Holland eingeführt. Und eine Münchner Verwaltungsangestellte von etwa 35 Jahren (Verteidiger RA Florian Schneider). Sie war mit Einem von denen liiert, die Kontakt zu dem Lieferanten gehabt haben sollen. 

Der Vorwurf an die Mittdreißigerin lautet auf Beihilfe zum Drogenhandel.

Letztlich gibt es an Beweisen wohl nicht mehr als ihre Beziehung zu einem der mutmaßlichen Mittäter. Alle Beweise, die die Staatsanwaltschaft haben will, beruhen auf einer sehr kurzen und wenig ergiebigen Telefonüberwachung des Handys ihres Lovers. Ausweislich dieses Telefonats hatten die Beiden im Auto der Frau Geld gezählt. Die Mittdreißigerin sagt, ihr Freund habe ihr nix Anderes als die Miete gezahlt. Nach Meinung des Landeskriminalamtes wurden Drogengelder gezählt. Beweise über die Höhe der gezählten Gelder fehlen aber in der Telefonüberwachung.

Bei der Durchsuchung der Wohnung der Frau wurden im Tresor etwa Euro 80.000 an Bargeld gefunden.

Nach Angabe der Beschuldigten Geld ihres Ex-Mannes, der noch in ihrer Wohnung lebt. Der hatte in seiner Heimat gerade ein Grundstück für Euro 60.000 verkauft und in Bar nach Deutschland mitgenommen. So belegt mit einem notariellen Kaufvertrag. Und Geld ihrer Tante aus Albanien, die sich in Deutschland ein Auto kaufen will. Nach der Meinung der Staatsanwaltschaft ganz klar Drogengeld aus verbrecherischem Drogenhandel. 

Das eigentliche Problem der Frau ist der Umstand, dass sich ihr Freund gerade noch rechtzeitig der drohenden Inhaftierung durch Flucht entziehen konnte.

Die Beschuldigte stammt zwar ursprünglich aus Albanien. Sie hat jedoch ihren gesamten Lebensmittelpunkt in Deutschland. Ihre Arbeit bei der Stadt München hat sie seit 18 Jahren. Und ihre beiden Kinder leben hier und gehen hier in die Schule. Welche Mutter würde sich da absetzen? Die Ermittlungsrichterin in Stadelheim argumentiert aber, dass sich die Frau bei einer Außervollzugsetzung des Haftbefehls sofort zu ihrem Freund nach Albanien absetzen würde. Eine schwer nachvollziehbare Vermutung! 

Der Beschuldigten wird letztlich nur noch eine Haftbeschwerde zum Landgericht München I helfen.

Ein Haftprüfungstermin vor dem Amtsgericht ist inzwischen bereits ohne Ergebnis verlaufen. Hier wird dem Umstand, dass seitens der Polizei nix als Vermutungen vorliegen, Rechnung getragen werden. Denn die Hauptvoraussetzung für einen Haftbefehl, der dringende Tatverdacht, ist hier definitiv nicht gegeben. 

14. Dezember 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-12-14 17:32:352016-12-14 17:36:11Haftbefehl gegen eine Mutter von 2 Kindern

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Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

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