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Schlagwortarchiv für: Anwalt für Strafrecht

Strafbefehl wegen Betrugs bei zuviel gezahltem Arbeitslosengeld

Allgemein, Vermögensdelikte

Strafbefehl wegen Betrugs bei zuviel gezahltem Arbeitslosengeld hieß es für einen 30-jährigen Münchner. Der Mann hatte nach der Kündigung seines Beschäftigungsverhältnisses Arbeitslosengeld I beantragt. Allerdings  nur für 2 Wochen. Denn nach Ablauf dieser 2 Wochen hatte er bereits eine neue Arbeit gefunden.

Ein Strafbefehl wegen Betrugs bei zuviel gezahltem Arbeitslosengeld oder auch bei anderen zuviel gezahlten Sozialleistungen ist ganz schnell im Briefkasten.

Arbeitslosengeld wird selbstverständlich nur so lange bezahlt von der Bundesagentur für Arbeit, so lange keine neue Arbeit angetreten wurde. Die Pflichten des Arbeitnehmers sind dabei ganz klar geregelt. Wird eine neue Arbeitsstelle nach einer Phase der Arbeitslosigkeit angetreten muss die Bundesagentur sofort hiervon unterrichtet werden.

Der Bundesagentur für Arbeit muss das Ende der Arbeitslosigkeit ohne jeden Verzug mitgeteilt werden.

Sinnvollerweise sollte diese Meldung per Einschreibebrief erfolgen, um einen Nachweis hierfür zu haben, falls das Schreiben verloren gehen sollte. Die Versuchung ist natürlich groß. Oft werden staatliche Leistungen gleich für mehrere Monate auf einmal bezahlt. Das Geld macht sich auf dem Konto ganz gut. Den einen oder anderen mag die Hoffnung, dass das viele Geld von den Behörden vergessen wird, dazu verleiten, keine Meldung zu machen.

Infolge der Anmeldung des Arbeitnehmers bei der Sozialversicherung fällt es jedoch sofort auf, wenn eine Mensch eine neue Arbeit aufnimmt.

Bemerken die staatlichen Stellen, dass ein Mensch gleichzeitig staatliche Leistungen bezieht und eine Arbeitsstelle hat, ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Die Bundesagentur erstattet Anzeige. Das Ermittlungsverfahren nimmt seinen Lauf. Der Beschuldigte erfährt hiervon dadurch, dass er ein Anhörungsschreiben erhält mit der Bitte zur Stellungnahme und zur Mitteilung seiner Einkünfte.

Dann kommt ein Strafbefehl wegen Betrugs bei zuviel gezahltem Arbeitslosengeld.

Spätestens jetzt ist es höchste Eisenbahn, einen Anwalt einzuschalten. Auf keinen Fall sollte ein Beschuldigter dieses Schreiben ohne anwaltliche Hilfe beantworten. Ein Beschuldigter hat das Recht, Angaben zu verweigern, zumal dann, wenn er sich selbst belasten würde. Der Münchner hatte dies richtig gemacht und sich an einen Verteidiger (Fachanwalt für Strafrecht Florian Schneider) gewandt.

Mit einem Einspruch und einem Antrag auf Akteneinsicht kann nun gegen den Strafbefehl vorgegangen werden und die Sache richtig gestellt werden.

Der Strafbefehl bedeutet wegen seiner Höhe von mehr als 90 Tagessätzen, dass der Mann vorbestraft ist. Sein Führungszeugnis ist nun  nicht mehr sauber. Wenn er sich mal wieder bewerben würde würde die Verurteilung wegen Betrugs auffallen. Da er sich jedoch gar nicht strafbar gemacht hat kann die Sache vor Gericht richtig gestellt werden.

5. Februar 2026/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/stpo-btmg-strafverteidigung.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2026-02-05 17:23:542026-02-05 17:26:49Strafbefehl wegen Betrugs bei zuviel gezahltem Arbeitslosengeld

Verteidiger bei Sexualstraftaten

Sexualdelikte

Ein Verteidiger ist bei Sexualstraftaten besonders vonnöten. Das erfuhr auch der Nachhilfelehrer aus dem Süden Bayerns. Plötzlich stand die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor seiner Türe. Mädchen hatten ihn angezeigt. Der Vorwurf lautete auf sexuellen Mißbrauch von Kindern.

Der Beschuldigte tat das einzig Richtige. Er rief sofort über den Verteidigernotruf einen Anwalt an.

Als ihn die Polizei zu den Vorwürfen befragen wollte verweigerte er jede Aussage. Dabei verwies er auf seinen Verteidiger bei Sexualstraftaten. Mit der Aussageverweigerung hatte er zunächst einmal Zeit gewonnen. Denn nun konnte sein Verteidiger zunächst einen Blick in die Akten werfen, um sich über den Tatvorwurf überhaupt einmal genau zu informieren.

Der Verteidiger bei Sexualstraftaten war mehr als nötig, wie die Akten zeigten.

Die Polizei hatte nämlich beim Beschuldigten prompt auch noch zig tausende kinderpornografische Dateien und Videos gefunden. Der Beschuldigte (Verteidiger RA Florian Schneider) saß in der Tinte und mußte jetzt vor allem die Nerven bewahren. Der Mann sprach kein Wort mit der Polizei. Trotz des ganzen Stresses!

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens besprechen der Beschuldigte und sein Anwalt zunächst einmal die Beweislage.

Nach wenigen Monaten lagen die Akten komplett vor. Der Beschuldigte und sein Verteidiger hatten nun alle Zeit der Welt. Es konnte nun in Ruhe die Beweislage besprochen werden. Und beratschlagt werden, wie weiterzumachen ist. Der Beschuldigte, der anfangs sehr belastet war, hatte nun selbst einen Überblick über die Beweise gegen ihn. Eine ganz andere Ausgangslage für eine Aussage als zu Beginn des Ermittlungsverfahrens, wo keinerlei Aktenkenntnis bestand!

Der Verteidiger bei Sexualstraftaten fertigte mit dem Beschuldigten daraufhin eine Stellungnahme zu den Ermittlungen an.

Dieser Schriftsatz wird grundsätzlich erst nach Abschluss der Ermittlungen erstellt, wenn alle Beweise bekannt sind! Er enthält in diesem Falle die Angaben des Beschuldigten zum Tatvorwurf. Und eine Stellungnahme des Verteidigers zu den Tatvorwürfen und zu den Ermittlungen. Der Beschuldigte übt damit sein Recht auf rechtliches Gehör gegenüber dem Staatsanwalt aus. Wie sich zeigt die richtige Vorgehensweise, denn damit konnte der Beschuldigte Einfluß auf das Verfahren nehmen.

24. Mai 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/erstberatung-in-der-kanzlei.jpg 321 845 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-05-24 16:19:142021-05-25 15:04:43Verteidiger bei Sexualstraftaten
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