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Schlagwortarchiv für: 01624246843

Rat vom Strafverteidiger

Allgemein, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Rat vom Strafverteidiger bekommt nur der, der sich den Rat holt. Und sich dafür an einen Strafverteidiger wendet. Dafür muss man aktiv den Kontakt zu einem Strafverteidiger suchen. Diese Sätze klingen banal, sind aber angesichts des Verhaltens vieler Beschuldigter dringend nötig.

Zu viele Beschuldigte scheinen dies nämlich wohl doch nicht zu wissen und setzen darauf, dass es die Polizei ist, die ihnen den richtigen Rat gibt.

Also genau die Beamten, die den Beschuldigten ans Messer liefern wollen. Ziemlich skurril und doch leider alltäglich. Das  Handy ist bei den meisten allgegenwärtig und immer sofort griffbereit. Es wäre ein Leichtes, einen Strafverteidiger zu googlen und  dann anzurufen. Statt dessen frägt der eine oder andere Beschuldigte die Polizeibeamten, ob es Sinn macht, eine Aussage zu machen. Die Antwort ist klar. Die Polizei will so schnell wie möglich eine Aussage. Am Besten ohne einen störenden Anwalt.

Besser also nicht die Strafverfolger fragen, sondern einen Verteidiger: Und zwar möglichst so rechtzeitig, dass der Rat vom Strafverteidiger im konkreten Fall auch noch eine Wirkung entfalten kann.

Und nicht nur noch bloße Besserwisserei im Nachhinein bedeutet. Und womöglich nur noch bestenfalls eine Info sein kann für ein nächstes Mal, sich dann anders zu verhalten.

Der richtige Zeitpunkt, sich Rat vom Strafverteidiger zu holen, ist also vor und nicht nach einem Gespräch mit der Polizei!

Der Münchner im mittleren Alter (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte sich wohl aus Kostengründen dazu entschlossen, die Sache alleine durchzuziehen. Er hatte ein Schreiben der Polizei im Briefkasten gefunden. Hierin war ihm mitgeteilt worden, dass gegen ihn wegen Körperverletzung ermittelt wird.  Er wehrte sich ohne Anwalt gegen die Tatvorwürfe mittels eines Briefes an die Polizei.

Was ihm als unerfahrenen Laien unklar war, dass er in diesem Schreiben letztlich alles zugab und damit dem Staatsanwalt die Handhabe gab für einen Strafbefehl.

Denn alles, was die Polizei aus seinem eigenen Verteidigungsschreiben heraus las, waren ein, zwei Zeilen Geständnis. Das reichte dann. Alles das, was er sonst zum Besten gegeben hatte in seinem Brief, war letztlich unter den Tisch gefallen.

Der Rat vom Strafverteidiger muss also unbedingt vor einer polizeilichen Vernehmung eingeholt werden.

Manchmal reicht ja schon eine Erstberatung. Die Kosten sind mit maximal € 200 für einen solchen Termin vom Gesetz gedeckelt. Durchaus kein finanzielles Abenteuer. Und gut investiert. Die Kosten für ein Strafverfahren, in dem alles schief gegangen ist, sind weitaus höher. In materieller wie immaterieller Hinsicht. Der Münchner hatte am Ende einen Strafbefehl über € 4.000 eingefahren. Zwanzig mal mehr als eine Erstberatung gekostet hätte. Am falschen Ende gespart!

21. Januar 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 208 411 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-01-21 16:23:532021-01-22 13:56:26Rat vom Strafverteidiger

Verteidigung bei Drogen

Betäubungsmittelgesetz

Verteidigung bei Drogen findet sinnvollerweise so früh als möglich statt. Fehler werden meist gleich zu Beginn des Ermittlungsverfahrens gemacht. Hieran scheitert manchmal eine erfolgreiche Verteidigung.

Der Verteidigernotruf lautet 01624246843, nähere Infos gibts unter der Website www.strafrechtsberatung.de.

Die Drogenfahnder neigen dazu, ohne Voranmeldung in den frühen Morgenstunden anzurücken. Man wird in der Regel im Schlaf überrascht. Zunächst läuten die Beamten Sturm und brechen dann die Wohnungstüre auf. Der Schock ist groß. Entsetzen pur. Dies ist Teil des Plans der Polizei. Die Polizei marschiert in Kampfmontur und mit Drogenhunden ein.

Sinn dieser überfallartigen Vorgehensweise ist die Sicherung von Beweisen.

Die Polizei sucht nach Drogen. Außerdem nach Waagen und Verpackungsmaterial. Die Tatverdächtigen sollen daran gehindert werden, Drogen zu vernichten. Geht die Klospülung schon während des Sturmläutens ist die Polizei zu spät. Die ins WC gespülten Btm sind für die Strafverfolger verloren.

Verteidigung bei Drogen funktioniert vor allem in der Frühphase der Ermittlungen.

Wer trotz der ersten Panik ruhig bleibt hat gewonnen. Vor einer Aussage noch während der Durchsuchung besser den Anwaltsnotruf betätigen. Aussagen kann man immer machen. Auch später noch.

Jeder Beschuldigte hat Anspruch darauf, sofort einen Anwalt kontaktieren zu dürfen.

Ein Strafverteidiger wird schon während der Durchsuchung Kontakt aufnehmen mit den Beamten. Schon dadurch beruhigt sich die Lage. Die Polizeibeamten wissen nun von einem Anwalt und werden sich etwas zurück nehmen. Allzu viel Wildwest geht dann nicht mehr! Bei einem ersten Telefonat können sich Beschuldigte vor allem den Rücken stärken lassen. Die Polizei hört zwar zu. Allzu Geheimes sollte man also hier nicht besprechen. Der Kontakt steht aber immerhin schon mal. Und läßt sich später in der Kanzlei bei einer Besprechung vertiefen. Erst dann werden die wirklich wichtigen Infos ausgetauscht. Hier darf keiner zuhören.

Verteidigung bei Drogen muss aber vor allem funktionieren, wenn ein Haftbefehl ergeht.

Erf0lgt eine Festnahme im Rahmen der Durchsuchung ist der Verteidiger erst recht gefordert. Nun muss die weitere Inhaftierung verhindert werden. Ob der Staatsanwalt Haftbefehlsantrag stellt oder nicht entscheidet sich meist erst am Tag nach der Durchsuchung! Die Entscheidung selbst trifft der Ermittlungsrichter.

11. Dezember 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/erstberatung-in-der-kanzlei.jpg 321 845 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-12-11 14:01:482020-12-13 14:46:12Verteidigung bei Drogen
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