• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Revision gegen Verletzung von strafprozessualem Deal

Allgemein, Eigentumsdelikte

In der I. Instanz vor dem Amtsgericht hatte der Angeklagte noch jede Schuld von sich gewiesen und war daraufhin wegen 93 Fällen des Diebstahls zu einer recht langen Freiheitsstrafe von fast zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Hiergegen hatte sein Verteidiger (RA Florian Schneider) Berufung eingelegt, die vor Kurzem vor dem Landgericht München verhandelt worden ist: Aufgrund des Hinweises des Gerichts, dass die Angeklagten im Falle eines Geständnisses mit einer Bewährungsstrafe rechnen könnten hatten Verhandlungen zwischen der Strafkammer, der Staatsanwaltschaft und den Verteidigern stattgefunden mit dem Ziel, eine sog. strafprozessuale Verständigung zu erzielen. Im Ergebnis war dem Hauptangeklagten zugesichert worden, im Falle eines Geständnisses eine Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr und 6 Monaten bis maximal 2 Jahre zu verhängen. Im Verlaufe des weiteren Prozesses, – der durchgeführt werden mußte, da sich der andere Angeklagte einer Absprache verweigert hatte, – zeigte sich dann jedoch, dass dem Hauptangeklagten nur eine einzige Tat nachgewiesen werden konnte. Trotzdem beließ es das Landgericht bei dem vereinbarten Mindeststrafrahmen und verurteilte den Angeklagten zu 1 Jahr und 6 Monaten auf Bewährung. Angesichts des Umstandes, dass dem Angeklagten nur eine einzige Tat hatte nachgewiesen werden können wäre das Gericht nach dem Gesetz aber dazu verpflichtet gewesen, von der vereinbarten Mindeststrafe nach unten abzuweichen. Aus diesem Grunde war Revision eingelegt worden, die nun vom Oberlandesgericht München geprüft werden wird. In dem Falle, dass der Senat der Rechtsauffassung des Verteidigers des Angeklagten folgt, würde die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts verwiesen werden. Hier könnte dann der Angeklagte mit einer niedrigeren Strafe rechnen. 

3. Januar 2016/von Florian Schneider
Schlagworte: Berufung, Bewährung, Revision
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-01-03 21:55:412016-01-03 22:28:30Revision gegen Verletzung von strafprozessualem Deal
Das könnte Dich auch interessieren
Strafvollzug Anwalt München Strafrecht Berufung bringt Bewährung
Strafrecht Anwalt Rechtsanwalt Strafrechtskanzlei Bewährung für gefährliche Körperverletzung
Bewährung für Schleuser | Anwalt München Bewährung für Schleuser
Prozess-Deal, Haft, Handschellen Knastboten verhindern Prozess-Deal
Strafvollzug Anwalt München Strafrecht Bewährungswiderruf
Strafvollzug Anwalt München Strafrecht Revision der StA gegen Freispruch vom Vorwurf des Raubs
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024
  • Strafverteidiger in Führerscheinsachen 17. Mai 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Link to: Haftbefehl wegen 12 falscher Kreditkarten Link to: Haftbefehl wegen 12 falscher Kreditkarten Haftbefehl wegen 12 falscher Kreditkarten Link to: Strafanzeige wegen Betrugs im Internet Link to: Strafanzeige wegen Betrugs im Internet Strafanzeige wegen Betrugs im Internet
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen