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Einstellung wg Koerperverletzung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Eine Einstellung wäre das Letzte gewesen, woran der Angeklagte zu Beginn der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht München gedacht hätte. 

Anklage wegen Körperverletzung

Die Nerven lagen bloß vor der Hauptverhandlung am Montag, sowohl auf Seiten der Anzeigeerstatterin als auch auf Seiten des Angeklagten, ihres früheren Freundes.

Handgreiflichkeiten bei der Trennung

Nach zwei Jahren war die Beziehung letztes Jahr wegen einer anderen Frau in die Brüche gegangen. Ab diesem Zeitpunkt hatte die Polizei die Schlußbearbeitung und Abwicklung der Beziehung übernommen. Wegen der Neuen war die jetzige Ex eifersüchtig und auch etwas handgreiflich geworden. Der Angeklagte (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte sich mehr als nötig zur Wehr gesetzt und war deshalb auf der Anklagebank gelandet: Der Staatsanwalt warf ihm vor, seine Ex im Rahmen der „Abwicklung“ der Beziehungsangelegenheiten gewürgt und geschlagen zu haben. 

Einstellung des Verfahrens

Alle Beteiligten des Verfahrens hatten in der Hauptverhandlung allerdings einige Probleme mit der Aussage der Ex. Sie war als Zeugin geladen und hatte auch ausgesagt und mußte durchaus einiges an eigenen Tätlichkeiten zugeben. Vor allem gabs einiges an Durcheinander an den entscheidenden Stellen ihrer Aussage. Auf Antrag der Verteidigung ist daraufhin das Verfahren gegen den Angeklagten vorläufig eingestellt worden. 

Auflagen für den Angeklagten zur Wiedergutmachung 

Der Angeklagte nahm die Einstellung gerne an, da er damit einer Verurteilung entgangen ist. Er hat allerdings einige Auflagen zu erfüllen: Die Wichtigste ist die Zahlung einer Wiedergutmachung an seine Ex in Höhe von € 1.500 binnen 6 Monaten.

12. Oktober 2016/von Florian Schneider
Schlagworte: amtsgericht, angeklagter, Anklage, anwalt, Einstellung, Hauptverhandlung, körperverletzung, strafverteidiger, verteidiger
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