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Drohungen führen zu Anklage

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Zwei richtig heftige Drohungen soll eine Mittdreißigerin aus Griechenland gegen die Frau ihres Bruders ausgestoßen haben, die sie für die Ursache der Eheprobleme der Beiden hielt: Nach der Überzeugung der Staatsanwaltschaft soll sie ihre Schwägerin am Telefon damit bedroht haben, dass sie sterben werde und dass sie ihr ein paar Männer schicken werde, die sie vergewaltigen. Das Schlimme: Kurze Zeit später war die Schwägerin wirklich tot, ermordet vom Bruder der Angeklagten, ihrem eigenen Ehemann, der inzwischen vom Münchner Schwurgericht zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Kurz nach der Verurteilung des Mörders nun der Prozeß gegen die Angeklagte wegen der beiden Bedrohungen, die die Staatsanwaltschaft im Gegensatz zu den millionenfachen Bedrohungen tagaus tagein angesichts des Endes der Bedrohten nicht gut sein lassen wollte. Da die Angeklagte den Tatvorwurf heftig bestreitet und die Bedrohte selbst wegen ihres bitteren Endes nicht mehr befragt werden kann müssen nun die Freundinnen der Toten als Zeuginnen vom Hörensagen herhahlten, denen die Bedrohte damals von den Drohungen berichtet haben soll. Am Ende des Strafverfahrens soll nach dem Wunsch der Staatsanwaltschaft eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen stehen.

19. Juni 2015/von Florian Schneider
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