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Disco-Schläger geständig

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Beim erneuten Prozeßauftakt der 3. Jugendkammer des Landgerichts München I am gestrigen 25.01.11 haben die beiden Angeklagten ihr früheres Aussage verhalten geändert und zur Überraschung des anwaltlichen Vertreters des Opfers RA Florian Schneider und wohl auch der Staatsanwaltschaft und des Gerichts eingeräumt, das Opfer Michael Rödl vor knapp vier Jahren mit den Füssen getreten zu haben. Die beiden Angeklagten hatten bislang jegliche Tätlichkeiten gegen den Geschädigten und ein weiteres Opfer vehement bestritten, waren aber schon im vorangegangenen Verfahren vor der 1. Jugendkammer des Landgerichts München I im Jahr 2009 trotz ihres Bestreitens wegen versuchten Mordes zu langjährigen Jugend- bzw. Freiheisstrafen verurteilt worden: Die 1. Jugendkammer hatte ihnen ihre Aussagen, sie hätten rein gar nichts mit den schweren Gesichtsfrakturen des Opfers zu tun, nicht abgenommen. Wegen der erfolgreichen Revision der beiden Angeklagten muß die Sache seit gestern neu verhandelt werden.

Am morgigen 27.01.11 muß daher auch das Opfer selbst sowie die anderen Begleiter des Opfers an dem betreffenden Morgen des 18.05.2007 erneut angehört und vernommen werden.

Das geänderte Aussageverhalten der beiden Täter wird sich sicherlich insofern günstig für sie auswirken, als gerade vor den Jugendkammern Geständnisse hoch angerechnet werden. Allerdings wird sic erneut zu ihren Lasten auswirken, daß sie die Tätlichkeiten nicht in volem Umfange zugegeben haben und sich vor allem bis zum heutigen Zeitunkt und damit nach fast vier Jahren immer noch nicht um eine Schadenswiedergutmachun gekümmert haben.

3. Februar 2011/von Florian Schneider
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