• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Keine Kündigung bei Strafverfahren

Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Arbeitnehmer machen schon mal die Erfahrung. Leitet die Polizei ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen einen Arbeitnehmer ein kann es ganz schnell zusätzlich auch noch die Kündigung des Arbeitgebers geben! Es gilt aber in diesem Falle für den Arbeitnehmer die folgende Regel.

Keine Kündigung bei einem Strafverfahren akzeptieren!

Denn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren bedeutet durchaus nicht automatisch, dass ein Arbeitgeber auch gleich noch einen Anspruch auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses hätte!

Strafverfahren und Arbeitsverhältnis sind zunächst einmal völlig getrennte Dinge.

Das gilt vor allem dann, wenn die Straftat keinerlei Bezug zum Arbeitsplatz hat. Denn gerade dann kann sich der Arbeitnehmer darauf berufen, dass das Ermittlungsverfahren nur sein Privatleben betrifft.

Hat der Arbeitgeber zufällig davon Kenntnis erlangt, dass gegen seinen Arbeitnehmer ein Strafverfahren läuft, muss der Arbeitnehmer auf die Unschuldsvermutung pochen.

Leider passiert es viel zu oft, dass die Polizei ohne ersichtlichen Grund den Arbeitgeber davon verständigt, dass gegen seinen Mitarbeiter ermittelt wird. Und es passiert auch, dass Arbeitnehmer plötzlich vom schlechten Gewissen geplagt werden und ohne jede Not ihrem Chef von Ermittlungen beichten. 

Aber selbst dann, wenn die Straftat einen direkten Bezug zum Arbeitsplatz hat, ist hier noch lange keine Berechtigung zu einer fristlosen Kündigung gegeben!

Wenn die Polizei plötzlich und ohne Vorwarnung in der Arbeit auftaucht ist der Ärger beim Arbeitgeber groß. Es gibt dann eine Menge unangenehmer Fragen. Vor allem dann, wenn Arbeitsmittel wie PC, Laptop, u.ä. mehr sichergestellt werden. Spätestens dann erfährt die Arbeit ja auch von dem Strafverfahren.

Den größten Fehler machen Beschuldigte dann, wenn sie sich dazu nötigen lassen, eine Vertragsaufhebung zu unterschreiben!

Besser wäre es, sich vorher ausgiebig beraten zu lassen. Denn die bloße Einleitung eines Strafverfahrens bedeutet ja noch nicht, dass man zwangsläufig auch verurteilt wird. Der Beschuldigte gilt bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig. Diesen Grundsatz haben auch Arbeitgeber zu beachten.

Schickt der Arbeitgeber eine fristlose Verdachts- oder Tatkündigung kann der Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen das Arbeitsgericht anrufen. 

Das sollte er unbedingt auch tun. Denn der Arbeitgeber muss dann die Voraussetzungen seiner Kündigung vor dem Arbeitsgericht darlegen und beweisen. Das kann er ganz oft nicht! Also Nerven bewahren und sich erstmal in Ruhe beraten lassen!

23. Dezember 2018/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/vergewaltigung-zeuge-entfuehrung.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2018-12-23 16:29:162019-02-20 16:05:38Keine Kündigung bei Strafverfahren

Haft für Einbruchsserie

Betäubungsmittelgesetz, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Knapp 3 Jahre Haft für Einbruchsserie. So lautete das Urteil des Amtsgerichts München vor einer Woche für einen ausländischen Angeklagten. Der junge Mann hatte zusammen mit einem Freund im Frühling eine ganze Serie von Einbrüchen im Süden von München begangen. Die Beute hatte aus Tablets, Smartphones, Handys und kleinen Geldbeträgen bestanden. Der Gesamtschaden hatte sich auf ein paar Tausend Euro belaufen.

Die Besonderheit dieser Einbruchsserie hatte darin bestanden, dass der junge Mann auch nicht vor Einbrüchen in Wohnungen seiner Familienangehörigen zurück schreckte.

Sein Onkel, der aus seiner Heimatstadt stammt, gehörte genauso zu den Geschädigten wie seine Schwester. Damit gehörten seine Schwester und sein Onkel nicht nur zum Kreis der Geschädigten. Der junge Angeklagte hatte auch das zweifelhafte Vergnügen, seinem Onkel und seiner Schwester vor Gericht gegenüber zu sitzen, als die ihre Zeugenaussagen machten. Der Ärger gerade seines Onkels über seine Taten war so groß, dass weder er noch die Schwester von den gesetzlichen Auskunftsverweigerungsrechten als Angehörige Gebrauch machen wollten.

Der größte Ärger des Onkels bezog sich auf den Diebstahl seines Autos.

Der Angeklagte hatte angegeben, seinen Onkel vorher gefragt zu haben, ob er sein Auto ausleihen könne. Als der Onkel verneint habe habe er das Auto trotzdem genommen. Die Polizei stellte das Fahrzeug sicher, als der Angeklagte mit seinem Freund aus dem Ausland von Feiern zurück kam. Als die Polizei das Fahrzeug durchsuchte, fanden sich nicht nur Drogen, sondern auch einiges an Diebesgut aus den Wohnungseinbrüchen. Als die Polizei dann eine Blutprobe beim Angeklagten veranlaßte zeigte sich, dass der Angeklagte vor der Fahrt Drogen konsumiert hatte.

Der geständige Angeklagte gab als Grund für seine Taten an, Geld für seinen Drogenkonsum benötigt zu haben.

Und in der Tat bestand ein Teil der recht langen Anklage auch aus Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Es fanden sich nicht nur bei der Durchsuchung des Autos Drogen, sondern auch bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten. Das Schöffengericht blieb dann auch unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, da die Schuldfähigkeit des Angeklagten vermindert war.

Die Einbrüche bei seine Familienangehörigen wurden dagegen als so schwerwiegend angesehen, dass es keine Chance auf eine Bewährung gab.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

12. Dezember 2018/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/diebstahl-betrug-vermoegen-kredit.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2018-12-12 17:51:012018-12-12 17:52:42Haft für Einbruchsserie

Wiedereinsetzung bei Terminsversäumung

Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Die Sache ist eigentlich gar nicht so kompliziert. Wer eine Gerichtsverhandlung wegen Krankheit versäumen muss kann sich entschuldigen. Er hat die Möglichkeit zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Erforderlich ist eine ärztliche Bestätigung über die Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) reicht nicht, auch wenn sie ein Arzt ausgestellt hat!

Legt man nur eine derartige AU-Bescheinigung vor hat man nur den Nachweis darüber erbracht, dass man arbeitsunfähig ist. Vor Gericht nützt das gar nichts! Arbeitsunfähigkeit und Verhandlungsunfähigkeit sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Wer arbeitsunfähig krank geschrieben ist kann durchaus in der Lage sein, an einer Verhandlung teilzunehmen (und umgekehrt).

Verhandlungsunfähig ist nur der, der nicht in der Lage ist, einer Gerichtsverhandlung zu folgen.

Unsere Strafprozeßordnung meint damit, dass ein Angeklagter dazu in der Lage sein muss, der Verhandlung zu folgen. Dazu gehört natürlich an erster Stelle, dass er soweit gesund sein muss, dass er sich ordnungsgemäß verteidigen kann. Er muss auch in der Lage sein dazu, selbst Fragen zu stellen und womöglich auch Anträge. Immerhin geht es ja um seinen Hals! Er muss also nicht nur gerade eben verstehen können, was da passiert in seiner eigenen Sache.

Letztlich entscheidet die Frage der Verhandlungsunfähigkeit aber nur das Gericht. Ein Verteidiger kann aber beraten.

Legt der Strafverteidiger eine entsprechende Bescheinigung bei Gericht vor prüft das Gericht die Frage der Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten in eigener Zuständigkeit. Bestehen Zweifel wird das Gericht seine Entscheidung erst nach Einschaltung des Landgerichtsarztes treffen. Liegt keine ausreichende Entschuldigung vor kann das Gericht die Polizei beim Angeklagten vorbeischicken. Es kann auch einen Sicherungshaftbefehl erlassen zur Vorführung des Angeklagten.

Im Berufungsverfahren gibt es auch die unangenehme Möglichkeit, dass die Berufung bei nicht ausreichender Entschuldigung einfach verworfen wird.

In diesem Falle kann der Angeklagte jedoch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Er hat hierfür jedoch nur eine einzige Woche Zeit! Innerhalb dieser einen Woche muss ein mit diesem Thema vertrauter Strafverteidiger beauftragt werden, der den Antrag stellen kann. Geht alles gut wird die Berufungsverhandlung neu terminiert, an den Angeklagten, seinen Verteidiger und die Zeugen gehen neue Ladungen hinaus.

 

12. Februar 2018/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/florian-schneider-anwalt-fuer-strafrecht.jpg 417 616 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2018-02-12 15:27:412018-02-20 08:58:15Wiedereinsetzung bei Terminsversäumung

Straffreiheit für Cannabiserwerb

Betäubungsmittelgesetz, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Langsam reichts. Die Zeichen der Zeit stehen schon lange auf Straffreiheit für Cannabiserwerb. Es sind nicht alle Betäubungsmittel gleich. Es wird Zeit, zwischen den verschiedenen Betäubungsmitteln strafrechtlich stärker zu differenzieren.

Drogen sind nicht gleich Drogen.

Die jahrzehntelange Kriminalisierung von jeder Art Umgang mit Cannabis ist nicht mehr zu rechtfertigen. Zahllose Menschen wurden in den letzten Jahrzehnten für nichts Anderes verurteilt als dafür, Cannabis ge- oder verkauft zu haben. Die Strafen reichten oft bis hin zu Gefängnisstrafen. Ein Pflanzenmaterial, das für weit weniger gesundheitliche Schäden verantwortlich ist als Alkohol, der frei verkäuflich ist.Und vor allem eine Droge. die die Menschen nach dem Konsum nicht so aggressiv macht wie Alkohol.

Die jahrzehntelange Strafverfolgung hat nichts erreicht.

Die jahrzehntelange Kriminalisierung von Käufern und Verkäufern hat nur Polizeibeamte und Vertreter der Strafjustiz in Lohn und Brot gebracht. Für Strafverteidiger wurden in den letzten Jahrzehnten die Kriminalisierung des Marihuanahandels zum alltäglichen Geschäft. Und trotzdem hatte jeder, der Cannabis erwerben wollte, immer üppig Mittel und Wege gefunden, sich sein Zeug zu kaufen. Egal, wie stark der Verfolgungsdruck war.

Die Ursache für die geradezu bodenlose Erfolglosigkeit der Strafverfolger bei der Bekämpfung des Cannabishandels ist darin zu sehen, dass letztlich nie eine echte gesellschaftliche Überzeugung von der Notwendigkeit für die Kriminalisierung auch der weichen Drogen vorgelegen hat.

Jeder mit dem Thema Befaßte war sich darüber im Klaren, dass es es kaum begründbar war, einerseits Cannabis zu kriminalisieren und andererseits Alkohol frei verkaufen zu lassen. Die gesundheitlichen Gefahren von übermäßigem Alkoholkonsum sind mindestens genauso groß wie die von übermäßigem Cannabiskonsum. Trotzdem kann man jederzeit und an jeder Ecke Alkohol in beliebigen Mengen erwerben, ohne Strafe fürchten zu müssen.  

Die Einmischung der Strafjustiz in die Privatsphäre der Menschen, die gerne Cannabis konsumieren wollen (zum Beispiel, um sich zu entspannen), ist schon lange unerträglich.

Die deutschen Strafgesetze zum Umgang mit Cannabis stellen eine unglaubliche Bevormundung dar. Es wird Zeit für Schritte in eine neue Richtung. Einige amerikanische Bundesstaaten sind diese Schritte gerade gegangen, ohne im Chaos versunken zu sein. Sogar die Strafverfolger selbst plädieren inzwischen für eine Entkriminalisierung. Vielleicht geben sich die Damen und Herren in Berlin jetzt endlich mal einen Ruck. Drogen und Drogen sind eben nicht das Gleiche. Wer den Umgang mit Cannabis freigibt legalisiert noch lange nicht die harten Drogen wie Amphetamine und Co.

 

5. Februar 2018/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/florian-schneider-anwalt-fuer-strafrecht2.png 417 616 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2018-02-05 21:52:022018-02-07 14:03:53Straffreiheit für Cannabiserwerb

Opfervertretung durch Strafverteidiger

Opfervertretung – Nebenklage, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Opfervertretung wird vor allem durch einen Strafverteidiger geleistet. Denn nur ein Anwalt kann dem einundzwanzigjährigen Münchner dabei behilflich sein, dass er zu seinem Recht kommt. Der hatte mit nichts Schlimmem gerechnet, als er vor einigen Tagen seine Wohnung verlassen wollte, um in den Keller zu gehen.

Beim Öffnen der Wohnungstüre erwarteten ihn zwei Schläger, die ihm im Hausflur aufgelauert hatten.

Nachdem ihn einer in den Schwitzkasten genommen und der andere ihn verprügelt und ihm die Nase gebrochen hatte zerrten ihn die Schläger zurück in die Wohnung. Dort fingen die Schläger an, seine Wohnung nach Wertsachen zu durchsuchen. Sie fanden über zweitausend Euro und Anderes. 

Die zwei Täter zwangen den jungen Mann dazu, ihnen zum Auto zu folgen, um ihn zu entführen.

Der junge Mann hatte es in einem unbeobachteten Moment geschafft, seinem Bruder eine Mail zu schreiben. Der hatte sofort die Polizei alarmiert. Als die eintraf standen die beiden Täter gerade ratlos vor dem Haus am Straßenrand neben dem jungen Mann, der einen epileptischen Anfall erlitten hatte und am Boden lag.

Als die Polizisten die Täter ansprachen gaben die sich als seine Freunde aus.

Sie hatten ihn angeblich nur ins Krankenhaus bringen wollen. Die Polizisten glaubten das zunächst und ließen die Räuber entkommen. Erst als ein Zeuge die Polizei ansprach realisierten die Beamten, dass da etwas nicht stimmt. Im Krankenhaus konnte der junge Mann dann endlich mit den Polizisten sprechen und eine Aussage machen.

Obwohl die Polizisten die Täter identifiziert hatten wurde kein Haftbefehl beantragt.

Die Schläger laufen immer noch frei herum. Aus unerfindlichen Gründen ermittelt die Polizei gegen die Täter immer noch nur wegen Körperverletzung, nicht jedoch wegen gemeinschaftlichen Raubes und wegen versuchter Freiheitsberaubung.

Der Fall zeigt, dass eine effektive Opfervertretung letztlich nur durch einen Strafverteidiger möglich ist.

Denn wohl nur das Eingreifen eines auf Strafrecht spezialisierten Anwaltes bietet die Gewähr, dass die Strafverfolger ihre Arbeit korrekt verrichten. Der Strafrechtsanwalt kann sich durch Akteneinsicht einen Überblick über den Stand der Ermittlungen verschaffen. Er kann auch in die Ermittlungen eingreifen und den Staatsanwalt auf Versäumnise hinweisen. 

Sollte es zur Anklage gegen die Täter kommen kann der Verteidiger dem Tatopfer dazu verhelfen, sich am Strafverfahren aktiv zu beteiligen.

Damit kann das Tatopfer als Nebenkläger an der Hauptverhandlung teilnehmen. Es kann über seinen Anwalt Zeugen befragen und Beweisanträge stellen. Fällt das Gericht ein fehlerhaftes Urteil kann das Tatopfer auch Rechtsmittel einlegen. Damit könnte das Opfer die Sache in die nächste Instanz bringen.

27. Januar 2018/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/logo4.png 227 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2018-01-27 18:02:162018-01-28 12:11:35Opfervertretung durch Strafverteidiger

Verteidiger rät immer zu Aussageverweigerung

Sexualdelikte, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Erst bei einem Beratungsgespräch bei einem Verteidiger (Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Florian Schneider) ist dem Beschuldigten sein Fehler klar geworden. Hätte er bei der Polizei den Mund gehalten wäre alles problemlos verlaufen. Denn Eines ist immer von Vorneherein klar.

Ein Verteidiger rät immer zu Aussageverweigerung!

Die Beweislage gegen den Beschuldigten war beim Eintreffen der Polizei mehr als dünn gewesen. Eine Arbeitskollegin hatte angetrunken und vor allem mit Medikamenten intus bei dem Mittdreißiger im Wohnheim an Silvester übernachtet. Als sie plötzlich aus dem Zimmer läuft und Hilfe bei einer Kollegin sucht und die Polizei kommt verliert er die Nerven.

Ohne jede Not macht er bei der Polizei eine Aussage, die ihn belastet.

Er war davon ausgegangen, dass sie ihn anzeigen will, und hatte deshalb schon mal selbst die Polizei gerufen. Und damit sie ihm auch damit nicht zuvorkommen kann erzählt er auch gleich noch, was vorgefallen war. Er hatte nämlich die angetrunkene 18-jährige Auszubildende auf den Mund geküsst. Als die vor ihm davon gelaufen war war er panisch geworden und nicht nur die Polizei gerufen, sondern gleich auch noch alles erzählt.

Wie sich beim Eintreffen der Polizei jedoch zeigte hatte das Mädchen gar keine Anzeige erstattet und auch keine Aussage gemacht.

Das bedeutet, dass das Mädchen den Mann gar nicht in die Pfanne hatte hauen wollen. Im Ergebnis hatte er also gegen sich selbst Anzeige erstattet und der Polizei auch gleich den Sachverhalt mitgeteilt. Denn ohne die Aussage des Mädchens wäre eine Anzeige gegen den Mann gar nicht zustande gekommen! Nur durch seine eigene Anzeige wird nun gegen ihn ermittelt.

Gegen den Beschuldigten wird nun ermittelt wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger.

Der Kuss auf den Mund des angetrunkenen Mädchens, das zudem gleichzeitig auch Medikamente wegen ihrer Depressionen eingenommen hatte, begründet diesen Tatverdacht gegen den Mann. Da er selbst eine Aussage gemacht und alles zugegeben hatte benötigt die Polizei gar keine Aussage des Mädchens mehr. Der Mann hatte sich also ohne jede Not selbst in das Strafverfahren hinein geritten.

8. Januar 2018/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/betaeubungsmittel-drogen-verkauf.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2018-01-08 14:59:222018-01-08 15:03:12Verteidiger rät immer zu Aussageverweigerung

Strafrechtsanwalt hilft bei Vergewaltigungsanzeige

Sexualdelikte, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Der 38-jährige Spediteur hätte nicht gedacht, dass es auch ihn mal treffen könnte. Dass auch er sich mal gegen eine Vergewaltigungsanzeige wehren muss. Er lag friedlich schlafend in seinem Bett, als die Polizei auftauchte und ihn festnahm. Nach der Version der Ehefrau habe er sie in der gemeinsamen Ehewohnung überfallen und vergewaltigt. Und damit es auch wirklich knallt hatte sie ihn auch gleich noch wegen einer anderen angeblichen Vergewaltigung einige Wochen vorher angezeigt und zudem behauptet, dass er das gemeinsame Kind mißhandelt habe.

Die Version des Mannes hörte sich dann deutlich anders an.

Der Beschuldigte machte umfangreiche Angaben bei der Polizei und stellte einiges richtig. Wie sich zeigte befindet sich das Paar in Trennung und diskutiert derzeit die Trennungsformalitäten. Dabei geht es vor allem um das Sorgerecht für das gemeinsame Kind, aber auch ums Geld. Der Hauptstreitpunkt ist aber das Kind. Der Beschuldigte war bereits ausgezogen und nur noch selten in der Ehewohnung, um Sachen zu holen.

Die Anzeige erscheint als von langer Hand geplante Aktion der Frau, sich das Sorgerecht zu sichern.

Nach der Version des Mannes hatte sie trotz der Trennung nämlich ganz plötzlich und überraschend wieder Sex gewollt. Das war in der aktuellen Trennungs-Situation und angesichts des aktuellen Streits sicher kein Zufall. Denn sofort, nachdem der Mann ihrem Wunsche gefolgt war und danach eingeschlafen war, hatte sie die Polizei gerufen. Durch die Anzeige versucht sie, eine Handhabe gegen den Ehemann zu bekommen, um ihn vom Kind fernzuhalten.

Ein Strafrechtsanwalt hilft bei Vergewaltigungsanzeige.

Da der Mann vorläufig festgenommen und in die Haftanstalt des Polizeipräsidiums verbracht worden war benötigte er Hilfe. Mit einer Vergewaltigungsanzeige ist nicht zu spaßen. Üblicherweise gehen die Beschuldigten nämlich sofort in Haft und müssen sich sehr lange darum bemühen, wieder freizukommen. In diese Falle war der Strafrechtsanwalt (Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger Rechtsanwalt Florian Schneider) sofort und auch am Samstagmorgen im Polizeipräsidium zur Stelle.

Im Gegensatz zu den meisten sonstigen Fällen dieser Art kam der Beschuldigte sofort wieder frei.

Angesichts der ausgiebigen und sehr glaubhaften Aussage des Beschuldigten verzichtete die Staatsanwaltschaft München darauf, einen Haftbefehl zu beantragen. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass das Strafverfahren gegen den Mann nun schon wieder zu Ende ist. Er wird sich jetzt nicht nur gegen den Versuch der Ehefrau wehren müssen, ihm das Kind wegzunehmen. Er muss auch noch gegen die Frau und ihre falsche Verdächtigung strafrechtlich vorgehen und die Bestrafung der Frau betreiben. Das Ergebnis dieser üblen Vorgehensweise seiner Exfrau wird deshalb nicht nur sein, dass der Beschuldigte keine Verurteilung bekommt. Am Ende wird sie selbst den Weg ins Gefängnis antreten müssen wegen falscher Verdächtigung und mittelbarer Freiheitsberaubung.

24. Dezember 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-12-24 15:18:182018-01-03 11:52:43Strafrechtsanwalt hilft bei Vergewaltigungsanzeige

Strafanwalt verteidigt bei Drogendelikten

Betäubungsmittelgesetz, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Erst als die Polizei die Wohnung stürmte und gleichzeitig an ihrer Arbeitsstelle auftauchte war für die junge Münchnerin klar, dass es um ihren Freund ging. Die Polizeibeamten suchten nach Drogen. Im Kühlschrank der jungen Frau wurden sie fündig. Kokain, Marihuana und Amphetamine fanden sich reichlich.

Ihr Problem war, dass die Wohnung auf ihren Namen lief und von ihrem Freund nur mitbenutzt wurde.

Und vor allem als Bunker und als Lieferadresse für Drogenbestellungen aus dem Darknet benutzt wurde. Nach Hause wollte er nichts geschickt bekommen, da seine Mutter nichts merken sollte. Und da seine Freundin den ganzen Tag in der Arbeit war und bekam sie davon nichts mit. So lief das für ihn eine ganze Zeitlang richtig gut. Er flog erst nach einer Weile auf, als er länger seine Bestellungen im Darknet getätigt hatte.

Da die Polizei sich bei ihren Ermittlungen an der Lieferadresse für die Drogen orientierte war zunächst die junge Mutter im Visier der Ermittler.

Sie wurde deshalb gleich an ihrem Arbeitsplatz verhaftet. Die üppigen Funde in ihrem Kühlschrank schienen nämlich zunächst durchaus den Verdacht zu bestätigen, dass sie die Hauptverdächtige war. Erst als die Beamten auch den Freund verhaften konnten und seine Vergangenheit als Drogenhändler aufflog bekam die Polizei das Gefühl, dass es wohl weniger die junge Mutter eines kleinen Mädchens die Übeltäterin war. Obwohl sie dies dem Ermittlungsrichter sofort mitteilte kannte der aber kein Erbarmen.

Das Amtsgericht München erließ sofort nicht nur gegen ihren Freund, sondern auch gegen sie Haftbefehl.

Ihr Freund zog es nämlich vor, jede Aussage zu verweigern. Deshalb half es ihr nichts, immer wieder darauf hinzuweisen, dass es gar nicht ihre Drogen waren, die da im Kühlschrank lagen. Dem Ermittlungsrichter wollte es nämlich nicht einleuchten, dass sie wirklich gar nichts gewußt haben wollte von den Drogengeschäften ihres Freundes. Immerhin waren jede Menge Gras, Kokain und Amphetamine offen im Kühlschrank gelegen. Sie wandte sich deshalb an einen Strafverteidiger.

Strafanwalt verteidigt bei Drogendelikten.

Als ihr klar war, dass sie sich alleine aus dem ganzen Fiasko nicht mehr befreien konnte wandte sie sich an einen Strafanwalt. Für einen in der Verteidigung von Drogendelikten jahrelang erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht (RA Florian Schneider) ist die weitere Vorgehensweise nun klar. Die junge Mutter kann sich nur retten durch eine umfassende Aussage, um damit den weiteren Vollzug der Untersuchungshaft zu vermeiden. Nur dadurch kann sie klar machen, wer der eigentliche Übeltäter ist. Eine falsche Solidarität mit ihrem Freund hilft ihr jetzt nichts mehr. Ihr Freund obwohl Hauptverantwortlicher macht nämlich nicht die geringsten Anstalten, ihr aus der Patsche zu helfen.

12. Dezember 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/betaeubungsmittel-drogen-verkauf.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-12-12 12:48:002017-12-12 13:04:02Strafanwalt verteidigt bei Drogendelikten

Haftstrafe für falschen Polizisten

Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Das Schöffengericht brauchte nur einen Tag für die Entscheidung. Sie lautete auf Haftstrafe für falschen Polizisten. Ein Mittdreissiger aus Norddeutschland hatte keine Chance auf eine Bewährung. 

Nach Meinung des Amtsgerichts hat sich der Angeklagte als Teil einer großen Betrügerbande strafbar gemacht.

Eine Bande mit Sitz mutmaßlich in der Türkei gibt sich seit Längerem als falsche Polizisten aus und erleichtert überall in Deutschland vorwiegend alte Leute um ihre gesamten Ersparnisse. Die Vorgehensweise ist immer dieselbe. Unbekannte rufen alte Leute an, feren Nummern sie aus illegal erworbenen Adressdateien haben. Die Anrufer warnen die alten Leute vor Verbrechern, die angeblich hinter ihren Ersparnissen her seien. Die Anrufer seien aber von der Polizei und würden die alten Leute beschützen. Deshalb müssten die alle ihre Ersparnisse von der Bank abholen und zur Sicherheit der Polizei übergeben, da die Bank und die Gangster unter einer Decke steckten.

Der Angeklagte war derjenige, der als Bote für diese Bande die Ersparnisse bei einer älteren Dame in München abholen sollte. 

Die Bande, deren Mitglieder er gar nicht kennt, hatte ihn gezielt nicht vor Ort, sondern in Norddeutschland angeworben und nach München eingeflogen. Er wurde per Handy von einem ihm völlig unbekannten Anrufer zur Haustüre der alten Dame gelotst,

Als er im März diesen Jahres bei der Münchnerin läutete und die Türe aufging schaute er in die Mündung einer Waffe.

Die Fünfundachtzigjährige war auf Draht gewesen und hatte sofort nach dem ersten Anruf die (echte) Polizei eingeschaltet. Die erwartete den Angeklagten (Verteidiger RA Florian Schneider) gleich hinter der Wohnungstüre. 

Der Mann ging sofort in Untersuchungshaft, wo er bis zur Verhandlung im November blieb. 

Im Ergebnis konnte ihm nicht nachgewiesen werden, dass er Teil der Bande ist. Das Gericht konnte ihm auch nicht nachweisen, dass er gewusst hat, dass er als falscher Polizist auftreten sollte und was er genau in Empfang nehmen sollte. Er wurde jedoch wegen seiner vielen Vorstrafen zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt.

Das Gericht folgte damit zwar fast exakt dem Antrag der Verteidigung, konnte sich aber nicht zu einer Bewährung durchringen.

Die Staatsanwältin hatte das Doppelte verlangt, nämlich 3 Jahre und 6 Monate wegen schwerem und gewerblichem Bandenbetrug. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft wird wohl Berufung einlegen, um eine längere Haftstrafe für den Norddeutschen zu erreichen.

8. November 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/verkehrsdelikte.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-11-08 15:20:012017-11-09 18:37:07Haftstrafe für falschen Polizisten

Keine Verurteilung bei Fahren ohne Fahrerlaubnis

Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt, Straßenverkehrsdelikte

Überraschend für den Münchner Bauunternehmer mit ausländischer Herkunft (Strafverteidiger RA Florian Schneider). Er hatte sich auf eine harte Strafe gefaßt gemacht. Am Donnerstag hieß es vor dem Amtsgerichts München jedoch: keine Verurteilung für Fahren ohne Fahrerlaubnis. 

Einstellung des Verfahrens für einen Wiederholungstäter.

Der etwa Dreißigjährige war letztes Jahr im November mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden. Bei der Bußgeldstelle war geprüft worden, ob er eine Fahrerlaubnis hatte. Die konnte er stolz vorzeigen. Einen kleinen Schönheitsfehler hatte er aber übersehen.

Er hatte sich bei einem früheren Bußgeldverfahren ein Fahrverbot eingehandelt, aber den Führerschein nicht abgegeben.

Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides hätte er binnen 4 Monaten sein Fahrverbot antreten müssen. Hierzu hätte er seine Fahrerlaubnis in amtliche Verwahrung geben müssen. Das hatte er wegen seiner schlechten Deutschkenntnisse aber nicht verstanden und deshalb auch nicht getan. Stattdessen fuhr er weiter mit seinem Auto herum. 

Sein allergrößtes Problem ist jedoch nicht der Staatsanwalt, sondern die Ausländerbehörde. Denn er hat noch keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.

Das deutsche Ausländerrecht ist rigoros. Ein Ausländer, der nur eine Duldung hat und sich eine Straftat leistet, kann sofort ausgewiesen werden. Die Einstellung am Donnerstag ist also im Grunde nur ein kurzfristiger Erfolg. 

Denn der Bauunternehmer hat zu allem Überfluß auch eine  Voreintragungen wegen Verkehrsverstößen. 

Sein einziges Argument ist der Umstand, dass es sich um sehr geringfügige Verstöße am unteren Rand der Straftatenskala handelt. Das Wichtigste für ihn ist aber die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Denn ohne die gibt es keinen Nachzug seiner Familie. Er muss also weiter ohne seine Familie leben. 

26. Oktober 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/strafrecht-polizeieinsatz.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-10-26 19:44:502017-10-26 20:09:46Keine Verurteilung bei Fahren ohne Fahrerlaubnis
Seite 3 von 41234
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025
  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht Mord opfer Opfervertretung polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen