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Geldstrafe für gefährliche Körperverletzung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein knapp dreißig Jahre alter Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider), dem die Staatsanwaltschaft München I gefährliche Körperverletzung vorwirft, wird nun mit einem Strafbefehl über gerade einmal 60 Tagessätzen davon kommen. Der Mann hatte abends beim Weggehen in einer Bar in München einer seiner Begleiterinnen, mit der es eine kleine Meinungsverschiedenheit über ein politisches Thema gegeben hatte, ein Cocktailglas ins Gesicht geworfen und sie dabei unterhalb des Auges verletzt. Da der Beschuldigte nicht einfach nur zugeschlagen hatte mit der Hand, sondern ein schweres Cocktailglas geworfen hatte lautete der Tatvorwurf auf gef. KV. Ursache dieser reichlich übertriebenen Reaktion war wohl vor allem die erhebliche Alkoholisierung des Beschuldigten. Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft und voll geständig.

Der Mann hatte sich nicht nur sofort am nächsten Tag bei der Bekannten gemeldet, sobald er seinen Rausch ausgeschlafen hatte, und sich bei ihr entschuldigt. Außerdem beauftragte er seinen Verteidiger damit, an die Geschädigte ein Entschuldigungsschreiben weiterzuleiten und leistete eine Schmerzensgeldzahlung an sie.

Diese Aktionen des Bchuldigten wertete die Staatsanwalschaft als erfolgreichen Täter-Opfer-Ausgleich, zumal die Geschädigte die Entschuldigung und das Schmerzensgeld angenommen hatte. Daher klappte auch der Versuch des Verteidigers, das Verfahren mit einer im Vorhinein abgesprochenen Geldstrafe zu beenden, die sogar noch unterhalb des Strafrahmens der gef. kV von 6 Monaten Freiheitsstrafe liegt, sogar noch unterhalb des Strafrahmens für den minder schweren Fall der gef. KV von 90 Tagessätzen.

17. Dezember 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-12-17 17:17:572015-02-01 00:29:34Geldstrafe für gefährliche Körperverletzung

Haftbefehl für schlägernde Wiesnbesucherin

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Soeben hat der Ermittlungsrichter am Amtsgericht München gegen eine 24- jährige Wiesnbesucherin Haftbefehl erlassen, der sich auf den dringenden Taverdacht der gefährlichen Körperverletzung stützt. Die Staatsamwaltschaft München wirft der Frau vor, im Hackerzelt im Streit mit einer anderen Frau mit einem Maßkrug ausgeholt zu haben und schon beim Ausholen einem Unbeteiligten Gast eine Schnittverletzung im Gesicht zugefügt zu haben. Dann habe sie den Maßkrug gegen ihre Kontrahentin geworfen, die getroffen worden sei und die dabei zumindest einen Zahn verloren habe, wobei zwei weitere Zähne verletzt worden seien. Danach habe sie versucht, zu fliehen, sei aber festgehalten und der Polizei übergeben worden.

Schläge und erst recht Würfe mit Maßkrügen werden regelmäßig als gefährliche Körperverletzung gewertet, die oft nahe an der Grenze zum versuchten Totschlag liegen können: Ein Schlag mit dem Maßkrug auf den Kopf kann das Opfer bereits in Todesgefahr bringen, der Täter landet dann üblicherweise sofort in Untersuchungshaft und später vor dem Schwurgericht.

Der Strafrahmen für gefährliche Körperverletzung beginnt bei einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten und reicht bis zur Freiheitsstrafe von 10 Jahren. angesichts dieser vergleichsweise hohen Strafdrohung ist ein Haftbefehl für die Staatsanwaltschaft oft nicht schwer zu bekommen.

1. Oktober 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-10-01 17:04:092015-02-01 12:10:08Haftbefehl für schlägernde Wiesnbesucherin

Freiheitsstrafe für gefährliche Körperverletzung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Am Donnerstag mußten sich zwei Türken vor dem Strafrichter des Amtsgerichts München verantworten, denen von der Staatsanwaltschaft München vorgeworfen wurde, vorletztes Jahr in ihrem türkischen Supermarkt einen Afghanen (RA F.Schneider) gemeinschaftlich mit einer Holzlatte verprügelt zu haben. Hintergrund dieser Tätlichkeit war die Behauptung der beiden Angeklagten, der Geschädigte habe in dem Supermarkt der Angeklagten Fleisch nicht bezahlt, also Ladendiebstahl im Wert von etwa Euro 50 begangen. Dieser Verdacht des hauptangeklagten Supermarktinhabers hatte dazu geführt, ihr Opfer aus dem Laden in den Hinterhof des Gebäudes zu bitten und zunächst zu versuchen, es dazu zu bewegen, Euro 500 zu bezahlen. Als der Afghane sich weigert holt einer der Beiden eine Holzlatte und schlägt das Opfer zunächst in die Kniekehle und dann auf den Kopf, während der andere den Geschädigten fest hält. Gleichzeitig zeigen sie ihn wegen Ladendiebstahls an.

Das Opfer hatte sich bei der Tortur erhebliche Verletzungen am Kopf und am Knie zugezogen, die bis heute nicht völlig ausgeheilt sind. Trotzdem richteten sich die Ermittlungen der Staatsanltschaft zunächst nur gegen den Afghanen, der nun wegen Ladendiebstahls verfolgt wurde, da nicht nur die beiden Täter logen, daß sich die Balken bogen, und behaupteten, das Opfer habe gestohlen und sei danach auf der Flucht gestürzt und habe sich dabei verletzt, sondern auch eine Bekannte der Täter dies so gesehen haben wollte von ihrem Balkon aus. Erst nach Durchschreiten des gesamten Rechtsweges, der einem Opfer zur Verfügung steht, also erst nach Einreichung eines Klageerzwingungsantrages, veranlaßte das Oberlandesgericht München die Staatsanwaltschaft zur Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen die Täter wegen der Vorwurfes der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung.

Hierauf lautete auch der Schuldspruch in der Hauptverhandlung vom Donnerstag, nachdem die beiden Angeklagten die Tätichkeiten eingeräumt hatten und eine vorläufige Schmerzensgeldzahlung an ihr Opfer in Höhe von Euro 1.500 zugesagt hatten. Das Amtsgericht München verhängte gegen die Beiden daraufhin Freiheitsstrafen von 1 Jahr bzw. 9 Monaten jeweils zur Bewährung.

22. September 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-09-22 17:01:502015-02-01 12:11:40Freiheitsstrafe für gefährliche Körperverletzung

Bewährung für Straftaten im Vollrausch

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth hatte sich diese Woche ein 24-jähriger Industriekaufmann wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags in drei Fällen zu verantworten: der Angeklagte soll im vergangenen Jahr in stark alkoholisiertem Zustand das Haus seiner Mutter mit Benzinkanister und Feuerzeug in den Händen verlassen und zwei Bekannte, die ihn auf der Straße angesprochen hatten, mit Benzin übergossen und angezündet haben. Als ein Passant herbeigeeilt sei habe er auch ihn mit Benzin übergossen und angezündet. Der Angeklagte war jedoch nicht nur unbestreitbar stark alkoholisiert, sondern nach Angaben des Rechtsmediziners zusätzlich belastet durch eine besondere Erkrankung, die ihn auf den Konsum von Alkohol besonders heftig reagieren läßt: Sobald er Alkohol konsumiert werde er, so der Sachverständige, von Panikattacken gepackt,gerate in einen pathologischen Rauschzustand. Nach den Feststellungen sei der Angeklagte daher de facto schuldunfähig gewesen bei seiner Tat.

Aufgrund dieser Feststellungen des Sachverständigen war eine Verurteilung wegen der angeklagten Taten, – den drei Fällen des versuchten Totschlags, – nicht mehr möglich gewesen. Das Gericht verurteilte den Angeklagten jedoch wegen Vollrausches zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Hintergrund dieses Urteilsspruches war die Feststellung des Landgerichts Nürnberg-Fürth, daß dem Angeklagten sein besonderes Alkoholproblem durchaus bekannt gewesen sei und er sich am Tattag erneut betrunken habe., obwohl ihm klar gewesen sein mußte aufgrund eines früheren Vorfalles, wie heftig er auf Alkohol reagiert. Als besondere Bewährungsauflage bekam er ein striktes Alkoholverbot für 5 Jahre mit.

10. September 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-09-10 16:56:022015-02-01 12:17:59Bewährung für Straftaten im Vollrausch

Bewährung für jahrelanges Mißhandeln der Ehefrau

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Vor dem Amtsgericht Dachau hatte sich soeben ein 38-jähriger Tunesier zu verantworten, dem die Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen hatte, seine Ehefrau zwei Jahre lang in allen Varianten mißhandelt zu haben: Nach der Überzeugung des Amtsgerichts Dachau hatte er sie bedroht, beleidigt, geschlagen, gewürgt und schließlich gar mit einem Messer verletzt. Die Misshandlungen sollen 2008 begonnen und zwei Jahre lang angedauert haben, bis die Ehefrau ins Frauenhaus flüchtete und ihre Freunde, – nicht sie selbst, – Anzeige gegen den Angeklagten erstatteten. Das Amtsgericht Dachau verhängte gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ausreden muß er eine Zahlung über Euro 1.200 an das Frauenhaus erstatten und darf während der Bewährungszeit von 5 Jahren keinerlei Kontakt zu seiner Frau aufnehmen.

Der Angeklagte ist vielfach vorbestraft quer durch das Strafgesetzbuch. Seine Rettung war wohl alleine sein komplettes Geständnis, mit dem er alle Vorwürfe ohne Vorbehalt einräumte.

Erstaunlicherweise hatte schon die Staatsanwaltschaft von sich aus eine Bewährung beantragt. Verwunderlich deshalb, weil die hohe Anzahl an Vorstrafen quer durchs Gesetzbuch eine Bewährung als eher unwahrscheinlich erscheinen lassen.

7. September 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-09-07 16:53:342015-02-01 12:25:48Bewährung für jahrelanges Mißhandeln der Ehefrau

Bewährung für Messerattacke

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Letzte Woche hatte sich vor dem Starnberger Amtsgericht ein 47-jähriger Discobetreiber wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung zu verantworten. Die Staatsanwaltschaft München II hatte ihm vorgeworfen, vor fast genau einem Jahr als Besitzer einer Disco in Krailling einen 19-jährigen Gast mit einem Messer verletzt haben: Der Angeklagte hatte stark betrunken Ärger mit seinen Gästen bekommen, die sich zu laut vor seinem Lokal aufgehalten hatten. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts war der Angeklagte in sein Lokal zurückgekehrt und hatte ein Messer geholt, weil er den Eindruck gewonnen hatte, daß die Sache aus dem Ruder laufen werde. Ohne eine gegenwärtige Notwehrlage hatte er, – anstatt die Polizei zu rufen, – das 19-jährige Opfer mit dem Messer angegriffen und in den Arm gestochen, als er von diesem einen Tritt bekommen hatte.

Der Angeklagte war geständig und räumte seine Tätlichkeit ein. Nach den Feststellungen des Gerichts war er zudem bereits insofern vorab bestraft worden, als er aufgrund des Vorfalles seine Konzession als Discothekenbetreiber verloren hatte.

Die Strafrichterin am Amtsgericht Starnberg verurteilte ihn daraufhin wegen gefährlicher Körperverletzung und verhängte gegen ihn eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung sowie eine geringfügige Geldauflage von Euro 1.200 an einen Verein. Das Amtsgericht war damit unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben. Nach dem Gesetz reicht der Strafrahmen bei der gefährlichen Körperverletzung von 6 Monaten bis 10 Jahre.

6. September 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-09-06 16:55:402015-02-01 12:27:52Bewährung für Messerattacke

Körperverletzungsverfahren eingestellt

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Amtsgericht Freising hatte soeben eine Anklage gegen zwei Securities zu verhandeln, denen vorgeworfen worden war, einen Anderen Mann, der sie und mehrere Autos auf einem Parkplatz fotografiert hatte, festgehalten und verletzt zu haben. Die Beiden hatten den Auftrag ein Anwesen in Fahrenzhausen zu bewachen, das im Streit mit dem Vormieter neu vermietet worden war. Als sie letztes Jahr im November das Tatopfer sagen, wie es auf dem Parkplatz vor dem Haus nicht nur die geparkten Autos, sondern auch sie beide fotografierte, hielten sie den Mann fest und verdrehtem ihm wohl auch den Arm. Die Anklage hatte folgerichtigerweise auf versuchte Nötigung und Körperverletzung gelautet.

Das Amtsgericht Freising stellte mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft Landshut das Verfahren gegen die beiden Angeklagten ohne Auflagen ein.

Bei dieser Einstellung mag auch eine erhebliche Rolle gespielt haben, daß das Opfer nicht wirklich verletzt worden war und tatsächlich rechtswidrigerweise die beiden Securities fotografiert hatte.

15. Juli 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-07-15 16:46:072015-02-01 14:19:45Körperverletzungsverfahren eingestellt

Bewährung für Ehepaar wegen Körperverletzung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Vor dem Amtsgericht Freising hatte sich soeben ein Ehepaar, – ein 43-jähriger Mann und eine 30-jährige Frau, – wegen des Vorwurfes der gefährlichen Körperverletzung zu verantworten: Den Beiden war von der Staatsanwaltschaft Landshut vorgeworfen worden, vor einem Supermarkt mitten in Freising einen Kunden zunächst angerempelt zu haben und dann mit der Einkaufstüte ins Gesicht geschlagen zu haben. Das Opfer, ein 47-jähriger Mann, hatte nach den Feststellungen des Amtsgerichts Freising von dem Schlag ins Gesicht Zahnverletzungen davon getragen. Die Auseinandersetzung soll seine Ursache in einer flüchtigen Bekanntschaft zwischen den beiden Männern haben. Der Angeklagte war wohl entgegen seinen Angaben vor Gericht zunächst absichtlich zu dem Opfer gegangen, um es anzurempeln und zu beleidigen. Aus der folgenden Rempelei hatte sich dann ein heftiges Handgemenge vor dem Supermarkt entwickelt, in deren Rahmen es dann zu den Tätlichkeiten der beiden Angeklagten gekommen war.

Da die Ehefrau des Angeklagten in der groben Auseinandersetzung grob mitgemischt hatte nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme war sie zusammen mit ihrem Mann auf der Anklagebank gesessen und mit ihm verurteilt worden.

Der männliche Angeklagte erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 9 Monaten, die Frau 6 Monate ebenfalls auf Bewährung. Sinnvoller wäre es nach Lage der Dinge wohl gewesen, den Vorwurf der Staatsanwaltschaft nicht groß zu bestreiten, sondern statt dessen schon im Vorfeld einen Täter-Opfer-Ausgleich durchzuführen, was zu einer erheblichen Milderung der Strafe geführt hätte.

14. Juli 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-07-14 16:45:322015-02-01 14:20:07Bewährung für Ehepaar wegen Körperverletzung

Einstellung bei gefährlicher Körperverletzung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Am vergangenen Dienstag fand vor dem Amtsgericht München eine Hauptverhandlung gegen 2 junge Männer (der Hauptangeklagte verteidigt von RA Florian Schneider) statt, denen die Staatsanwaltschaft München I vorgeworfen hatte, im September vorletzten Jahres nach einer Feier in einem Club auf der Fahrt in der S-Bahn nach Hause andere gleichaltrige Fahrgäste angegriffen und geschlagen zu haben. Einer der beiden Angeklagten soll nach einem kurzen Wortwechsel nach dem Einsteigen in die S-Bahn auf einen Fahrgast zugegangen sein und ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, nachdem der krass frauenfeindliche Lieder gesungen hatte, von denen sich die beiden Begleiterinnen der beiden Angeklagten beleidigt gefühlt hatten. Aus diesem Schlag gegen den Gesängeskünstler hatte sich dann eine heftige Schlägerei zwischen den Begleitern entwickelt, die ihr Ende erst durch das Anhalten der S-Bahn und das Aussteigen der beiden Angeklagten gefunden hatte.

Im Rahmen der Beweisaufnahme des Amtsgerichts München wurden alle Beteiligten angehört und die anzeigeerstattenden Fahrgäste als Zeugen vernommen. Dabei stellte sich der Sachverhalt deutlich anders heraus, als in der Anklage behauptet, da die Aussagen der vermeintlichen Tatopfer widersprüchlich und sehr einseitig belastend für Angeklagten ausfielen.

Das Amtsgericht tat sich infolgedessen sehr schwer damit, den Fahrgästen zu glauben und die beiden Angeklagten im Sinne der Anklage zu verurteilen, und stellte mit Zustimmung das Verfahren gegen beide Angeklagte ein, der Hauptangeklagte (verteidigt von RA Schneider) muss eine Geldauflage von etwas mehr als eintausend Euro bezahlen.

13. Juli 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-07-13 16:43:552015-02-01 14:21:15Einstellung bei gefährlicher Körperverletzung

Bewährung für Kindesmißhandlung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Wolfratshausen stand am Dienstag ein 44-jährigen Vater, dem zur Last gelegt wurde, über Jahre hinweg seine Kinder mit Schlägen mißhandelt zu haben. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, seine Kinder sogar mit einer Gardinenstange geschlagen zu haben und jede kleinste Verfehlung mit körperlichen Mißhandlungen geahndet zu haben. Die Kinder sollen diese Züchtigungen schon ab dem Kleinkindalter erlitten haben. Der Angeklagte hatte diese Tätlichkeiten damit gerechtfertigt, in der Absicht gehandelt zu haben, seine Kinder zu erziehen, nicht etwa, sie zu quälen. Sein Ziel seien wohlerzogene Kinder gewesen, so seine Angaben. Dem standen jedoch die Erkenntnisse des Amtsgerichts Wolfratshausen gegenüber, daß der Angeklagte ein regelrechtes Klima der Angst in seiner Familie geschaffen habe, die Mißhandlungen hätten sich über 6 Jahre hingezogen.

Der Vorwurf der Anklage lautete infolgedessen auf Mißhandlung Schutzbefohlener, das Urteil des Amtsgerichts Wolfratshausen auf eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 11 Monate zur Bewährung.

Das vergleichsweise milde Urteil erklärt sich damit, daß der Angeklagte den Tatvorwurf eingeräumt und damit seiner Familie eine Befragung vor Gericht erspart hatte. Außerdem hatte er an seine Kinder Wiedergutmachung in Höhe von Euro 2.000 geleistet. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.

10. Juli 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-07-10 16:40:172015-02-01 14:23:18Bewährung für Kindesmißhandlung
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