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Haftstrafe für Drogendealer

Betäubungsmittelgesetz

Die Staatsanwaltschaft München II hatte einen 23-jährigen Starnberger wohl schon länger im Visier, als sie ihn durch die Überwachung seines Telefons wegen einer ganzen Reihe von großangelegten Drogengeschäften dingfest machen konnte: Eines seiner Geschäfte brachte diese Woche einen anderen Starnberger, einen 25-Jährigen, und dessen 24-jährigen Cousin aus dem Rheinland, vor das Schöffengericht am Amtsgericht Starnberg, wo sich die Beiden (unter anderem) wegen des Vorwurfs des Handeltreibens mit 5 Kilo Gras verantworten mußten. Die Beiden sollten für den 23-jährigen Starnberger Dealer 5 Kilo Gras zum Preis von Euro 100.000 organisieren, da der 23-Jährige ins große Geschäft mit Drogen einsteigen wollte. Da ihn die Staatsanwaltschaft aber schon länger überwachte flog das Ganze auf. Der Ältere der beiden Ageklagten, der 25-jährige Starnberger, bestritt den Vorwurf, sein 24-jähriger Cousin gab alles zu. Der 23-jährige Starnberger mußte als Zeuge gegen seine beiden Geschäftspartner aussagen.

Er war in einem vorangegangenen Verfahren nicht nur wegen dieses Drogengeschäfts, sondern auch wegen anderer gravierender Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden. Da er rechtskräftig verurteilt war blieb ihm nix anderes übrig, als gegen die beiden Angeklagten in der Verhandlung vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Starnberg auszusagen und sie damit erheblich zu belasten.

Der Ältere der beiden Angeklagten fügte sich angesichts der Aussage seines „Geschäftspartners“ und seiens Cousins in das Unvermeidliche und gestand schließlich doch. Dies verhalf ihm wohl letztlch zu der sehr moderaten Freiheitsstrafe von nur 2 Jahren und 4 Monaten. Sein von Anfang an geständiger Cousin aus dem Rheinland kam mit 10 Monaten auf Bewährung davon.

30. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-30 16:25:422015-02-01 15:47:26Haftstrafe für Drogendealer

Haftstrafen für Kokainhandel

Betäubungsmittelgesetz

Die Große Strafkammer am Landgericht München II hat diese Woche 5 Angeklagte wegen Handeltreibens mit Kokain in nicht geringer Menge zu teilweise langen Freiheitsstrafen verurteilt: Nach den Feststellungen des Landgerichts München II hatten zwei Geretsrieder Marihuana-Händler auf der Suche nach neuen Einnahmequellen Kontakte zu drei Dealern in Salzburg aufgenommen, die ihnen die Lieferung von Kokain zugesagt hatten. Einer der Kokaintransporte nach Wolfratshausen war von der Polizei aufgedeckt worden, die dem Quintett wohl schon seit Längerem im Wege der Telefonüberwachung auf der Spur gewesen war. Bei der Anhaltung auf der Autobahn hatte der Lieferant sofort und von sich aus den Transport von Kokain eingeräumt. Wie die Große Strafkammer am Landgericht München II ebenfalls festgestellt hatte das Salzburger Trio seine Ware aus den Niederlanden bezogen

Das Landgericht München II verhängte gegen die zwei Geretsrieder 2 Jahre ohne Bewährung bzw. 2 Jahre 10 Monate und gegen die drei Salzburger jeweils 4 Jahre und 10 Monate.

Da die Fahrt schon letztes Jahr im Juni stattgefunden hatte ist davon auszugehen, daß die 5 schon mehr als ein halbes, möglicherweise schon ein dreiviertel Jahr an Untersuchungshaft abgesessen haben, die ihnen auf die Strafhaft natürlich angerechnet werden. Sollte ihm das letzte Drittel seiner Srafe auf Bewährung ausgesetzt werden könnte der erste der 5 damit schon in etwa sieben Monaten mit einer Haftentlassung rechnen, wenn alles gut läuft und er seine Haftzeit beanstandungsfrei überstanden hat.

22. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-22 16:22:502015-02-01 15:51:04Haftstrafen für Kokainhandel

Haftbefehl wegen Drogenhandels

Betäubungsmittelgesetz

Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Erding hat gegen einen 28- und einen 29-Jährigen wegen des Verdachts der Abgabe von Drogen an Minderjährige Haftbefehl erlassen: Die Beiden sollen einer vierzehnjährigen Hauptschülerin mehrmals Haschisch geschenkt bzw. verkauft haben und ihr auch Joints überlassen haben, obwohl sie das sehr jugendliche Alter des Mädchens gekannt haben sollen. Die Drei sollen sich auf einer Party kennengelernt haben. Die Rechtslage sieht so aus: § 29a Absatz I des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtmG) schreibt vor, dass die Abgabe oder der Verkauf von Drogen durch Leuten von mindestens 21 Jahren an Leute von unter 18 Jahren als Verbrechen anzusehen ist und ein Strafrahmen von 1 Jahr bis 15 Jahre gilt.

Sollte die Staatsanwaltschaft Landshut nach Abschluß des nun folgenden Ermittlungsverfahrens Anklage gegen die Beiden erheben wollen hätte sie die Wahl zwischen zwei Gerichten: Sollte sie zum Schöffengericht anklagen wollen wäre das Amtsgericht Erding zuständig und es stünde ein Strafrahmen von bis zu 4 Jahren zur Verfügung. Sollte dieser Strafrahmen aus der Sicht der Staatsanwaltschaft Landshut nicht ausreichen könnte sie die Beiden auch zur Großen Strafkammer anklagen, hier wäre dann das Landgericht Landshut zuständig. Hier stünde dann der maximale Strafrahmen von bis zu 15 Jahre zur Verfügung.

Strafschärfend wird für den 28-jährigen Beschuldigten zu werten sein im Falle einer Anklageerhebung und Verhandlung dieses Schuldvorwurfes, dass er die verfahrensgegenständlichen Taten innerhalb offener Bewährung wegen Handeltreibens mit Btm gestanden haben soll. Er muss daher im Falle eines Schuldspruches mit einer unbedingten Freiheitsstrafe und gleichzeitig mit dem Widerruf seiner Bewährung rechnen.

11. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-11 16:16:372015-02-01 15:58:56Haftbefehl wegen Drogenhandels

Jugendstrafen ohne Bewährung für 2 Jugendliche wegen Drogenhandels

Betäubungsmittelgesetz, Jugendliche - Heranwachsende

Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Erding hat drei Jugendliche zu Jugendstrafen ohne Bewährung wegen Drogenhandels verurteilt. Alle drei Erdinger im Alter zwischen 19 und 21 waren angeklagt wegen des Vorwurfes, im vergangenen Sommer mehrere Kilo Speed, XTC und Marihuana aus den Niederlanden eingeführt und in Erding verkauft zu haben. Die 3 Angeklagten haben diese Vorwürfe gestanden. Das Amtsgericht Erding verhängte gegen sie Jugendstrafen zwischen zwei und vier Jahren und zugleich die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Alle 3 sind drogenabhängig und haben die angeklagten Taten aufgrund ihrer Abhängigkeit begangen.

Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist in $ 64 Strafgesetzbuch für die Fälle vorgeschrieben, in denen Angeklagte erheblich straffällig werden aufgrund einer Suchterkrankung, wenn zusätzlich zu befürchten steht, dass diese Angeklagten auch nach der Haftentlassung weitere Straftaten wegen dieser Suchtabhängigkeit begehen werden.

Die Unterbringung nach § 64 StGB hat zunächst den Vorzug, dass der Verurteilte sich nicht in Strafhaft begeben muss, sondern in eine Klinik, – wie Haar oder Gabersee oder ähnlichem. Hat er den Klinikaufenthalt und die hier angebotenen Therapien erfolgreich absolviert so hat er gute Chancen, die gleichzeitig verhängte Jugendstrafe nicht mehr antreten zu müssen, sondern auf Bewährung ausgesetzt zu bekommen.

23. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-23 16:08:412015-03-20 12:41:52Jugendstrafen ohne Bewährung für 2 Jugendliche wegen Drogenhandels

2 Jahre auf Bewährung für Kokainschmuggel

Betäubungsmittelgesetz

Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck verurteilte einen 26-jährigen Puchheimer wegen unerlaubter Einfuhr von etwa 120 Gramm Kokain aus Holland nach Fürstenfeldbruck zu nur 2 Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung

Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hatte dem 26-jährigen zugutegehalten, daß er durch die Art und Weise der Einfuhr selbst erhebliche gesundheitliche Nachteile erlitten hatte und voll geständig war: Er war nach den Feststellungen des Gerichts eindeutig nur als Drogenkurier für andere unterwegs gewesen und hatte auf insgesamt drei Fahrten jeweils etwa 120 Kokain in Form von sogenannten ?body packs? transportiert, also bei Reiseantritt verschluckt und so in seinem Körperinneren von Holland nach Bayern transportiert. Aufgeflogen war die Sache selbst dann noch nicht, als es dem Kurier nicht gelungen war, alle 30 bis 40 Päckchen wieder auszuscheiden und ein Teil der Päckchen den Darm einfach nicht verlassen wollte und ihm deshalb in der Klinik in Augsburg zwei Päckchen entfernt wurden. Erst als bei diesem Eingriff nicht alle Päckchen gefunden wurden und sich deshalb eines nach dem anderen langsam auflöst und der Angeklagte das Bewußtsein verlor und in akute Lebensgefahr geriet ihn nur noch eine Notoperation in der Kreisklinik retten konnte, wo das Kokain operativ aus dem Darm entfernt wurde, flog die Geschichte auf. Vor der Befragung durch die Polizei mußte der Angeklagte erst noch ein wochenlanges Koma durchstehen.

Nach geltender Rechtslage war das Amtsgericht mit seinem Urteil am untersten Rand des Strafrahmens geblieben: Wegen der Einfuhr einer nicht geringen Menge an Kokain, – das als harte Droge gilt, – in mehreren Fällen reicht der Strafrahmen des Gesetzes eigentlich bis 15 Jahre, die Strafgewalt des Amtsgerichts als Schöffengericht reicht immerhin bis zu 4 Jahren Freiheitsstrafe. Mit zwei Jahren war das Gericht am untersten Rand des gesetzlichen Rahmens geblieben.

7. Oktober 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-10-07 15:46:462015-02-01 22:49:012 Jahre auf Bewährung für Kokainschmuggel

Nur viereinhalb Jahre Haft für Drogenhandel im großen Stil

Allgemein, Betäubungsmittelgesetz

Das Landgericht Landshut verurteilte im August einen Pizzabäcker aus Erding nur zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe, obwohl sich der Angeklagte über Jahre hinweg monatlich zwischen 200 Gramm und einem Kilo Kokain in seiner Pizzeria in Klettham bei Erding liefern ließ.

Ganz offenkundig wegen privater Schwierigkeiten hatte der Gastronom im Jahre 2006 begonnen, Koks zu konsumieren. Von einem Lieferanten aus Dachau bezog er den Stoff. Den konsumierte der Pizzabäcker jedoch nicht nur selbst, sondern lieferte ihn auch an ausgewählte Kunden seines Lokals, die er unter dem Deckmantel des Trüffelverkaufs belieferte. Auch seine Angestellten betrieben mit dem Kokain einen schwunghaften Handel und belieferten ihrerseits verschiedene Kunden. Die Drogenfahndung entdeckte den Drogenring durch eine Überwachung des Lokals seit dem Jahre 2009.

Während seine Angestellten frühzeitig gestanden und auspackten hatte der Gastronom selbst lange geschwiegen. Nur das umfassende Geständnis und vor allem ausführliche Informationen über seine Kontakte hatten den Wirt vor einer sehr langen Freiheitsstrafe wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bewahrt: Nach dem Gesetz hätte dem Landgericht ein Strafrahmen bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe zur Verfügung gestanden. Er hatte jedoch wohl gerade noch rechtzeitig von der sog. ?Kronzeugenregelung? des BtmG Gebrauch gemacht, das eine erhebliche Strafmilderung für Täte vorsieht, die der Polizei bei der Aufklärung weiterer Straftaten und ?täter behilflich sind. Der Gastronom entschloß sich daher auch dazu, auszupacken, und verriet seine Kontakte zur italienischen Mafia, so daß die Polizei bereits zwei Mafiosi inhaftieren konnte

24. September 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-09-24 15:44:142015-02-01 22:51:11Nur viereinhalb Jahre Haft für Drogenhandel im großen Stil

40 Sozialstunden für Drogenbesitz

Betäubungsmittelgesetz, Jugendliche - Heranwachsende

Amtsgericht Starnberg verurteilte einen 19-jährigen Graffiti-Sprayer wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zu 40 Sozialstunden.

Das Amtsgericht Starnberg hatte den 19-jährigen noch als Heranwachsenden eingestuft und auf ihn deshalb Jugendstrafrecht angewendet. Der Heranwachsende hatte in Seefeld bei Starnberg eine Fußgängerunterführung, ein Jugendhaus und eine Straße am Schlosspark mit Graffiti besprüht. Als er von der Polizei erwischt und kontrolliert wurde waren dann zudem Drogen bei ihm gefunden worden. Wohl weil er sich einsichtig gezeigt hatte und sich einer Drogentherapie unterziehen wollte war die Verurteilung relativ milde ausgefallen.

25. August 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-08-25 15:38:522015-02-01 22:56:1540 Sozialstunden für Drogenbesitz
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