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Ermittlungen wegen Nachstellung

Allgemein

Ziemlich überraschend sieht sich ein etwa Dreißigjähriger einem reichlich ärgerlichen Ermittlungsverfahren ausgesetzt: Der Mann war im letzten Jahr sieben Monate lang mit einer Frau aus Mitteldeutschland zusammen. Kennengelernt hatte man sich auf einem Ausbildungslehrgang, den beide für ihre Weiterbildung belegt hatten. Nachdem sich seine Freundin gegen Ende letzten Jahres von ihm getrennt hatte hatte man zunächst noch Kontakt miteinander gehalten und sich an Silvester sogar noch ein gutes neues Jahr gewünscht. Als der Mann dann länger nichts mehr von seiner Exfreundin hörte meldete er sich einige Male bei ihr, ohne sie allerdings zu erreichen. Als er dann zwei Monate lang nichts mehr gehört hatte von ihr nutzte er einen Aufenthalt im Rheinland, um sie an ihrer Arbeitsstelle zu besuchen. Die Reaktion war mehr als überraschend.

Bis der Mann es sich nämlich versah stand die Polizei vor ihm und erklärte ihm, gegen ihn würde wegen Nachstellung (also Stalking) ermittelt, da er es nicht lassen könne, seine Exfreundin zu verfolgen. Der verdutzte Mann antwortete sinngemäß, sie hätte es ihm eigentlich auch anders sagen können, wenn sie ihre Ruhe von ihm haben wolle, bislang habe sie sich nur einfach nicht mehr bei ihm gemeldet.

Kurz darauf traf dann auch ein Schreiben eines Anwalts aus Mitteldeutschland ein, der von ihm die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung forderte, des Inhalts, daß er es künftig unterlassen werde, seine Exfreundin anzurufen oder am Arbeitsplatz heimzusuchen. Er wird sich nun gegen den Vorwurf der Nachstellung verteidigen müssen, wobei seine Exfreundin die Beweislast dafür treffen wird, daß sie ihren Exfreund tatsächlich dazu aufgefordert hatte, sie in Ruhe zu lassen, was ihr wohl kaum gelingen wird.

9. Februar 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-02-09 17:27:392014-08-19 17:28:12Ermittlungen wegen Nachstellung

Bußgeld wegen Sex ohne Kondom

Allgemein

Gegen die Inhaberin eines Bordells im Großraum München ist soeben von der Bußgeldstelle ein Bußgeldverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingeleitet worden. Hintergund ist eine Durchsuchung der „Sitte“ im Bordell der Betroffenen im letzten Jahr, wo angeblich Hinweise auf ein organisiertes Nichtbenutzen von Kondomen gefunden worden sein sollen: Die Betroffene soll nach der Meinung der Sitte den Kunden verschiedenen „Leistungen“ ohne Kondome angeboten haben. Die Betroffene bestreitet den Vorwurf: Nach der üblichen Praxis in den Bordellen arbeiten die Prostituierten auf eigene Rechnung und in eigener Regie, der jeweilige Betreiber des Bordells vermietet lediglich die Zimmer an die Frauen auf Zeit, die Frauen wechseln teilweise wochen- oder sogar tageweise. Sie stehen also in keinem Abhängigkeitsverhältnis vom Bordellbetreiber. Die Frauen arbeiten auch auf eigene Rechnung und regeln ihre Arbeit selbst.

Aus diesem Grunde ist es schon sehr schwierig, Einfluß darauf zu nehmen, wie die Frauen ihre Arbeit konkret ausüben, zumal sie jederzeit gehen können, wenn es ihnen in dem betreffenden Puff nicht mehr paßt.

Daher müßte die Bußgeldbehörde der Betroffenen schon nachweisen können, daß sie die Nutten tatsächlich angewiesen hat (womöglich sogar unter Anwendung von Drohungen), ohne Kondome zu arbeiten. Dieser Nachweis dürfte sehr schwierig werden.

17. Januar 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-01-17 17:23:202015-02-05 11:21:36Bußgeld wegen Sex ohne Kondom

Ein Freizeitarrest für gefährliche Körperverletzung

Allgemein, Jugendliche - Heranwachsende

Das Jugendgericht am Amtsgericht München hatte Mitte November über einen siebzehnjährigen Jugendlichen (RA F. Schneider) zu urteilen, dem vorgeworfen worden war von der Staatsanwaltschaft München, einen anderen etwa gleichaltrigen Jugendlichen körperlich schwer mißhandelt zu haben: Nach den Ermittlungen der Polizei hatte der Angeklagte letztes Jahr an Weihnachten in einem Münchner Club nach einem Streit mit dem anderen Jugendlichen dessen Kopf genommen und nach unten gedrückt und gleichzeitig sein eigenes Knie noch oben gezogen. Der andere Jugendliche hatte von dieser Tätlichkeit erhebliche Frakturen im Bereich der Nase erlitten, neben dem Nasenbein waren auch die Nasenpyramide und die Scheidewand gebrochen. Der Angeklagte räumte diese Tätlichkeit ein, begründete sein Handeln jedoch mit ständigen Provokationen des Opfers, das ihn den ganzen Abend nicht in Ruhe gelassen und ständig geärgert hatte. Unter diesen Provokationen war auch ein Kopfstoß des Opfers gegen ihn kurz zuvor gewesen.

Das Ermittlungsverfahren gegen den anderen Jugendlichen wegen des Kopfstosses war in einer anderen Verhandlung einige Wochen zuvor im Hinblick auf seine erheblichen Nasenverletzungen eingestellt worden. Beide Jugendliche waren zur Tatzeit erheblich alkoholisiert gewesen, das Opfer hatte gar 1,8 Promille gehabt.

Da der Angeklagte entgegen seiner Auffassung trotz des vorangegangenen Kopfstosses kein Notwehrrecht für sich in Anspruch nehmen konnte, – seine Kniestoß ins Gesicht war sozusagen zu spät gekommen, – wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte im Hinblick darauf 1 Woche Jugendarrest beantragt, das Jugendgericht verhängte einen Freizeitarrest, – also ein Wochenende in der Jugendarrestanstalt. Der Jugendliche und seine Eltern nahmen das Urteil an.

24. November 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-11-24 17:09:582015-02-01 00:34:38Ein Freizeitarrest für gefährliche Körperverletzung

Geldstrafe für Tierquälerei

Allgemein

Vor dem Amtsgericht München hatte sich vor ein etwa vierzigjähriger Mann (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen eines Falls der Tierquälerei zu verantworten. Dem Münchner war von der Staatsanwaltschaft München vorgeworfen worden, auf zwei Hundewelpen eingetreten zu haben und auch Pfefferspray eingesetzt zu haben. Dies ist aus der Sicht der Staatsanwaltschaft als Tierquälerei zu werten. Nach Angaben des Mannes habe er siich auf seinem Weg nach Hause auf dem Bürgersteig von den beiden Hunden belästigt gefühlt, da ihm die Hunde zwischen die Beine gelaufen seien, als er an ihnen habe vorbei gehen wollen. Da er von ihnen kurz zuvor schon einmal in die Hosenbeine gezwickt worden sei und seine Hose dabei zerrissen worden sei habe er sie abzuwehren versucht. Da sie sich von ihm nicht hätten abwehren lassen habe er das Pfefferspray eingesetzt.

Der als Zeuge vernommene Hundebesitzer gab (wie nicht anders zu erwarten) an, er könne das Verhalten des Angeklagten nicht verstehen, da seine Hunde noch Welpen gewesen seien zu dem Tatzeitpunkt, die für Passanten auf dem Bürgersteig völlig ungefährlich seien, da sie nur spielen wollten. Nach seinen Beobachten habe der Angeklagte völlig grundlos und nur aus einem in der ganzen Straße bekannten Hundehaß das Pfefferspray gegen seine Hunde gesprüht. Hierbei sei der eine der beiden Hunde erheblich verletzt worden und habe eine Verhaltensstörung aus dem Vorfall davon getragen.

Das Amtsgericht München schloß sich der Einschätzung des Zeugen an und verurteilte ihn wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen.

21. November 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-11-21 17:07:222015-02-01 11:58:52Geldstrafe für Tierquälerei

Bewährung für falschen Arzt

Allgemein

Seit dieser Woche Freitag hat sich die Große Strafkammer am Landgericht München I mit einem 32-jährigen Zahnmedizinstudenten zu befassen, dem die Staatsanwaltschaft München I vorwirft, Insgesamt 20 Männer und Frauen schönheitschirurgisch behandelt und entstellt zu haben: Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte sich der Student als Doktor ausgegeben, ohne es zu sein, und seinen Patienten, die ihm die daran glaubten, daß er approbierter Arzt sei, Botox gespritzt. Dabei wurden alle Patienten schwer entstellt und müssen sich seit der „Behandlung“ bei dem falschen Doktor zahlreichen chirurgischen Eingriffen unterziehen, um die Entstellungen zu beseitigen. Auch die Apotheke, aus der der falsche Doktor das Botox bezogen hatte, hatte ihm leichtgläubig den Arzt abgenommen und das Botox in der gewünschten Menge geliefert. Der Anklagevorwurf lautet angesichts der schweren Entstellungen der Opfer vor allem auf gefährliche Körperverletzung.

Der Angeklagte räumte im ersten Hauptverhandlungstermin am vergangenen Freitag den Tatvorwurf umfassend ein, bestritt aber, sich als Arzt ausgegeben zu haben, seine Opfer hätten ihn einfach dafür gehalten, ohne daß er diesem Glauben Vorschub geleistet habe.

Aufgrund einer Absprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung wird der Angeklagte am Ende des Verfahrens mit einer Freiheitsstrafe von maximal 1 Jahr und 9 Monaten auf Bewährung bestraft werden, nachdem er ein Geständnis abgelegt hat. Wegen der Höhe der Strafe dürfte es allerdings unwahrscheinlich sein, daß er jemals als Zahnarzt eine Zulassung erhalten wird, da er wegen der Höhe der Strafe schon keine Zulassung zum Staatsexamen bekommen wird.

11. August 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-08-11 16:56:232014-08-19 16:56:41Bewährung für falschen Arzt

Bewährung für Tierquäler

Allgemein

Das Amtsgericht München hat am Dienstag einen 74-jährigen Rentner wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu 10 Monaten Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts München hatte der Angeklagte an Weihnachten 2010 in Moosach eine Katze zu Tode gequält: Nachdem der Angeklagte den Kater „Rocco“ mit Fischstücken in eine Marderfalle gelockt hatte, hatte er das Tier in eine Wassertonne geworfen und es mit einem Wasserstrahl solange gequält, bis es tot war. Erst auf die Androhung eines Durchsuchungsbeschlusses zweier Polizisten hin hatte der 74-jährige mit der Polizei kooperiert und den sterbenden „Rocco“ in einem Müllsack zu den Polizisten gebracht. Laut Aussage des Angeklagten habe es sich um eine Kurzschlusshandlung gehandelt, die er nur deshalb begangen habe, weil er Vögel in seinem Garten vor „Rocco“ habe schützen wollen. Das Strafgericht kam jedoch zu ganz anderer Auffassung und verurteilte ihn wegen seiner Rohheit.

Normalerweise sieht das deutsche Recht bei derartigen Sachverhalten Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren vor. Die Milde der Strafe von nur 10 Monaten auf Bewährung ist auf die „öffentliche Hetzkampagne“ von Tierschützern gegen den Rentner während der turbulenten Prozesstage zurückzuführen:

Dabei kam es nach diversen Verbalinjurien zum Saalverweis gegen eine Zuhörerin. Der Angeklagte war unter anderem als „Mörder“ von den Zuschauern im Publikum beschimpft worden. Aus diesem Grund beließ es das Amtsgericht, nicht zuletzt wegen Morddrohungen gegen den Angeklagten und handgreiflichen Attacken im Gerichtsgebäude bei der Bewährungsstrafe. Außerdem tragen fehlende Vorstrafen sowie der schlechte Gesundheitszustand zum Strafmaß bei. Neben der Bewährungsstrafe wurde der Mann zu einer Geldstrafe von Euro 1500 verurteilt, die er in Raten an einen Tierschutzverein bezahlen muss.

10. August 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-08-10 16:51:472014-08-19 16:52:03Bewährung für Tierquäler

Haft für Steuerhinterziehung

Allgemein

Am 10.08.11 hat vor dem AG München/Ermittlungsgericht ein Haftprüfungsverfahren gegen einen 41-jährigen Goldhändler stattgefunden. Ihm wird zur Last gelegt, in ganz erheblichem Umfange Umsatzsteuern hinterzogen zu haben und zudem einem Verwandten, der ebenfalls mit Gold gehandelt hat, bei dessen Steuerhinterziehung Hilfe geleistet zu haben. Seit August 2008 war dem Beschuldigten die Gewerbeerlaubnis für den gewerblichen Goldhandel durch das Kreisverwaltungsreferat entzogen worden. Daraufhin soll zunächst dessen Bruder den Goldhandel weiter betrieben haben, ab März 2009 die Ehefrau des Beschuldigten, tatsächlich soll der Beschuldigte aber weiterhin den Goldhandel selbst weiter betrieben haben. Seinen Verpflichtungen, Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einzureichen, soll er als faktischer Betriebsinhaber über 1 Jahr lang nicht nachgekommen sein und in gleicher Weise seinem Cousin Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet haben.

Der Beschuldigte hatte diese Vorwürfe im Wesentlichen bestritten. Da jedoch zum Zeitpunkt des Haftprüfungstermins noch weitere Zeugenaussagen ausstanden und auch eine Vernehmung des Mitbeschuldigten wurde vereinbart, im schriftlichen Verfahren zu entscheiden.

Der Beschuldigte ist bereits seit 5 Monaten in der JVA Stadelheim inhaftiert. Im Falle einer Anklage zur Großen Strafkammer und eines Schuldspruches erwartet den Beschuldigten und seinen Cousin eine empfindlichen Freiheitsstrafe, da der Steuerschaden nach derzeitiger Berechnung 1 Mio übersteigt.

10. August 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-08-10 16:51:242014-08-19 16:51:44Haft für Steuerhinterziehung

Bewährung trotz Bewährungsversagens

Allgemein

Das Amtsgericht München hatte diese und vorletzte Woche eine Anklage der Staatsanwaltschaft München gegen einen Anfang Dreißiger zu verhandeln, dem vorgeworfen wurde, sich aus dem Internet kinderpornographisches Material heruntergeladen und zusätzlich dieses Material im Web verbreitet zu haben. Die Besonderheit des Falles lag darin, daß der Angeklagte (Verteidiger: RA Florian Schneider) etwa ein Jahr, bevor er diese Straftaten begangen hatte, vom selben Gericht wegen desselben Tatvorwurfes, – also ebenfalls wegen Besitzes und Verbreitens kinderpornographischer Dateien, – zu einer Bewährungsstrafe von 8 Monaten verurteilt worden war und damit die neuen Straftaten innerhalb offener Bewährung begangen hatte. Der Angeklagte war geständig und konnte keine recht überzeugende Begründung dafür liefern, warum ihn die erst kurz zuvor erfolgte Verurteilung so wenig beeindruckt hatte, daß er sofort wieder straffällig wurde.

Er gab sich jedoch einsichtig und wies nach, daß seine erneute Straffälligkeit wenigstens so ernst genommen hatte, daß er sofort danach einen Psychotherapeuten aufgesucht und eine ambulante Psychotherapie begonnen habe.

Der im Fortsetzungstermin als Zeuge vernommene Therapeut bestätigte die Ernsthaftigkeit der Bemühungen des Angeklagten, so daß sich das Amtsgericht München dazu durchringen konnte, entgegen den Antrag der Staatsanwaltschaft München beide Augen zuzudrücken und nochmals eine Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten zu verhängen, mit der Auflage allerdings, die Psychotherapie fortzusetzen und gegen die Weisung des Therapeuten nicht abzubrechen.

20. Juli 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-07-20 16:48:092014-08-19 16:48:46Bewährung trotz Bewährungsversagens

Bewährung für BND-Angehörigen für Geheimnisverrat

Allgemein

Nach mehrjährigem Ermittlungsverfahren ist nun durch das Oberlandegericht München das Urteil gegen den BND-Agenten gesprochen worden, dem vorgeworfen wurde, 2005 im Kosovo Geheimnisse an seinen Dolmetscher, mit dem liiert war, verraten zu haben: Das OLG München verhängte gegen den Oberstleutnant 1 Jahr und 10 Monate, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das Ermittlungsverfahren hatte zunächst als Hauptgegenstand einen mutmaßlichen Geheimnisverrat des Angeklagten an seinen 14 Jahre jüngeren albanischen Dolmetscher, mit dem der BND-Agent nach seiner Versetzung in den Kosovo eine Beziehung begonnen hatte. Nach Abschluß der Ermittlungen war allerdings hiervon nicht mehr viel übrig geblieben, lediglich der Verrat einiger Namen. Hauptpunkt der Hauptverhandlung vor dem OLG und der Verurteilung vergangenen Woche war jedoch der Vorwurf des Betrugs: Dem Oberstleutnant war nämlich zusätzlich vorgeworfen worden, dem Freund ungerechtfertigt Gelder aus der Staatskasse zugewendet zu haben.

Infolge seines Geständnisses war dem Angeklagten gerade noch eine Bewährungsstrafe zuerkannt worden. Die Folgen des Urteils wiegen schwerer als das Urteil selbst: Da die Freiheitsstrafe 6 Monate übersteigt wird der Oberstleutnant aus dem Dienst entlassen werden.

Sein Freund, der albanische Dolmetscher (bis 2010 verteidigt von Rechtsanwalt Florian Schneider), war vorher bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

15. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-15 16:27:122015-02-01 15:45:20Bewährung für BND-Angehörigen für Geheimnisverrat

Geldstrafe für für Ex-Torhüter

Allgemein

Das Amtsgericht Landshut hat den ehemaligen Torhüter des FC Bayern München wegen versuchter Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe in Höhe von Euro 125.000,00 verurteilt: Dem ehemaligen Bayern-Spieler war vorgeworfen worden, am Flughafen München steuerpflichtige Waren aus dem nichteuropäischen Ausland im Wert von knapp Euro 7.000,00 eingeführt zu haben, ohne sie korrekt anzumelden und die fälligen Steuer damit zu umgehen. Da man den Bayern-Keeper noch am Flughafen ertappt hatte stellt seine Handlungsweise den Straftatbestand der versuchten Steuerhinterziehung dar. Das Amtsgericht Landshut hatte daraufhin auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landshut den Erlaß eines Strafbefehls beantragt, der ursprünglich sogar eine Geldstrafe in Höhe von Euro 350.000,00 vorgesehen hatte. Nachvollziehbarerweise hatte der Angeklagte gegen diesen Strafbefehl Einspruch eingelegt.

Wegen des Einspruches war eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Landshut anberaumt worden, in der der ehemalige Bayern-Torwart dann zwar trotzdem wegen des Vorwurfs der versuchten Steuerhinterziehung verurteilt wurde, diese Geldstrafe betrug schließlich jedoch nur noch 50 Tagessätze ? Euro 2.500,00 und damit insgesamt Euro 125.000,00.

Eine Geldstrafe in dieser Höhe mutet angesichts des Umstandes, daß der Bayern-Star nur Steuern in Höhe von etwas über Euro 2.000,00 zu hinterziehen versucht hatte, absolut maßlos an. Diesem Umstand trägt jedoch schon die Höhe der Geldstrafe von 50 Tagessätzen Rechnung, die Höhe des einzelnen Tagessatzes berechnet sich jedoch nach dem Einkommen des Angeklagten, was bei dem Bayern-Kicker zu einem hohen Tagessatz geführt hatte.

22. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-22 16:23:112014-08-19 16:23:28Geldstrafe für für Ex-Torhüter
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