Keine Strafe für Faustschlag gegen Rivalin
Keine Strafe für Faustschlag gegen die Rivalin. Stattdessen Einstellung des Strafverfahrens nach 153a der Strafprozeßordnung. So lautete der Beschluß eines Amtsgerichts im Münchner Umland gegen eine 22-jährige Angeklagte. Die hatte ihren Lebensgefährtin beim Seitensprung erwischt, als sie überraschend nachts heimgekommen war. Als die Haustüre von innen versperrt war und sie um 2.00 Uhr nachts in […]