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Freispruch am Amtsgericht Erding wegen des Vorwurfs des Raubs

Allgemein, Eigentumsdelikte, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein etwa fünfzigjähriger Angeklagter aus Erding (Verteidiger RA Florian Schneider) konnte am Mittwochabend nach langer Zeit endlich wieder mal richtig durchatmen: Das bis dato eineinhalb Jahre dauernde Strafverfahren gegen ihn wegen des Verdachts des Raubs und der vorsätzlichen Körperverletzung endete mit einem Freispruch. Dem russischstämmigen Mann war vorgeworfen worden, Anfang letzten Jahres nach dem Konsum von viel Alkohol zusammen mit anderen Russen seinen knapp 30-jährigen Begleiter verprügelt und bei dieser Gelegenheit gleich auch noch beraubt zu haben. Beide Beteiligte waren nach dem Vorfall zunächst nach Hause gegangen. Erst da wurde von der Mutter des Jüngeren der Beiden die Polizei gerufen, die sofort gegen den Älteren der Beiden ein Strafverfahren einleitete. Der Jüngere hatte nämlich behauptet, der Ältere hätte ihn grundlos verprügelt und ihm auch noch seine Uhr geraubt. Da er jede Menge Prellungen und Schürfwunden hatte und ziemlich lädiert wirkte glaubte ihm die Polizei

Zudem hatte die Polizei die Angaben des 30-Jährigen bezüglich der Uhr sofort überprüft und war gleich nach der Aussage zu dem Älteren gefahren, – der in der Nachbarschaft wohnte, – und hatte prompt die Uhr in der Tasche des Älteren gefunden. Das war Anlaß genug, den Älteren wegen Raubes zu verdächtigen, auch wenn sich bereits bei den Aussagen zeigte, dass der Junge wenig zum Tathergang hatte berichten können.

Im Grunde ist dies ein Beispiel dafür, wie schnell man unschuldig Opfer eines Ermittlungsverfahrens werden kann: Wie sich nämlich in der Hauptverhandlung zeigte hatte das vermeintliche Opfer nicht die geringste Erinnerung daran, wie es zu seinen Verletzungen und zu der Uhr in der Tasche seines Kontrahenten gekommen war, andererseits aber 2,5 Promille Blutalkoholkonzentration kurz nach dem Vorfall. Der Angeklagte andererseits hatte eine sehr präzise und vor allem sehr gut nachvollziehbare Erklärung für das Ganze und berichtete zum Beispiel, dass das stockbesoffene sog. Opfer ihm während der Sauftour die Uhr zur Verwahrung gegeben hatte, da das Armband kaputt gegangen war und er selbst keine Jackentasche hatte. Da man sich schon seit Jahrzehnten und schon über die Eltern kannte hatte das sog. Opfer die Uhr dem Älteren eigenhändig anvertraut, von einem Raub also keine Rede! Dem Staatsanwalt selbst blieb dann nix mehr Anderes übrig, als selbst Freispruch zu beantragen, das Amtsgericht konnte dem nur noch folgen.

29. Juli 2013/von Florian Schneider
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