Mobbing führt zu Unterlassungsansprüchen und Strafanzeige
Was sich Täter anscheinend scheinend vorher nie überlegen. Mobbing führt zu Unterlassungsansprüchen und Strafanzeige. Mobbing besteht in der Regel aus Beleidigung, übler Nachrede, Stalking, Verleumdung und anderen Übeln mehr. Alles Straftaten. Sie werden auf entsprechenden Strafantrag der Opfer hin durch die Polizei verfolgt.
Opfer können also sowohl den Zivilrechtsweg vor den Landgerichten verfolgen als auch den Strafrechtsweg vor den Staatsanwaltschaften.
Im Rahmen von Unterlassungsklagen besteht die Möglichkeit, den Tätern die Wiederholung ihrer Verleumdungen gerichtlich per Endurteil untersagen zu lassen. Ein für Täter solcher Straftaten äußerst kostspieliger Weg. Sie müssen nämlich erhebliche Gerichtskosten tragen und zudem die Anwaltskosten für beide Seiten. Da ist ganz schnell ein ganzer Sommerurlaub weg.
Ein äußerst effektives Mittel ist auch ein zusätzlicher Antrag nach § 1 des Gewaltschutzgesetzes mit dem Ziel eines Kontaktverbotes.
Sozusagen der dritte Weg. Mobbingopfer können sich der Hilfe des Familiengerichts bedienen und den Tätern im Wege einer einstweiligen Verfügung verbieten lassen, nochmals Kontakt mit ihnen aufzunehmen. Dieser dritte Pfeiler ist von besonderer Bedeutung für Stalkingopfer. Man muss sich also Mobbing nicht gefallen lassen.
Mobbing führt zu Unterlassungsansprüchen und Strafanzeigen aber vor allem mit dem Ziel, endlich einem Täter die Stirn zu bieten und der reinen Opferrolle zu entkommen.
Sich nicht aktiv dem Stalker zu stellen ermutigt nach aller Erfahrung Täter nur dazu, immer weiter zu machen und vor allem immer weiter zu gehen. Post von Anwalt, Polizei und Gericht stellen eine wirksame Bremse dar. Mobbingtäter und Stalker riskieren empfindliche Strafen. Vor allem gehen solche Straftaten an den Geldbeutel. Während Mobbingopfer z.B. durch ihre Rechtsschutzversicherung Hilfe bekommen kriegen Stalker keinerlei finanzielle Hilfe von irgend woher.







