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Haftbefehl wegen Geldfälscherei und Körperverletzung

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Nachdem er seine zwanzig Jahre ältere Freundin (Anwalt RA Florian Schneider) zum soundsovielten Male Grün und Blau geschlagen und sogar gewürgt hatte muß ein 27-Jähriger jetzt endgültig in Haft: Hatte er sich vor zwei Wochen erneut herausreden können und den Haftrichter milde stimmen können so war es nun Zuviel. Die Polizei hat hihn- und stichfeste Beweise, dass er sich nicht nur wegen Körperverletzung strafbar gemacht hat, sondern zusätzlich auch noch wegen Geldfälscherei. Da auch eine Bewährung offen ist kann sich der schlägernde Ex nun auf einige Zeit zunächst in Untersuchungshaft und dann in Strafhaft einrichten. Die Geschädigte kann da nur aufatmen: Da er seine Drohungen, er werde sie umbringen, wenn sie ihn anzeige, unzweifelhaft wahrmachen wird, wenn er dazu die Möglichkeit hat, hat sie nun endlich ihre Ruhe von ihm. Auf eine weitere Belastungsprobe kann sie sich immerhin schon mal einstellen: Da alles dafür spricht, dass der Ex angeklagt und vor Gericht gestellt werden wird muß sie in seiner Gegenwart ihre Aussagen bei der Polizei wiederholen, da sie die entscheidende Zeugin gegen den Täter ist und gar kein Aussageverweigerungsrecht hätte.

21. Januar 2016/von Florian Schneider
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