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Haftstrafe ohne Bewährung für Volksverhetzung Im Internet

Allgemein, Internetstrafrecht

Das Amtsgericht Kitzingen hat am Mittwoch ein deutliches Zeichen gesetzt: Ein etwa Dreißigjähriger aus Iphofen holte sich seine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten (natürlich ohne Bewährung) wegen Volksverhetzung im Internet ab. Die Begründung für dass Urteil lautete, dass der Angeklagte über Facebook Hetze gegen Flüchtlinge unter Verwendung von nahezu unerträglichem Vokabular aus der Naziszene verbreitet hatte. Da er in seinen Sprüche unter Anderem bedauerte, dass die KZ’s nicht mehr in Betrieb seien, um Flüchtlinge vergasen zu können und damit ein kaum mehr erträgliches Niveau erreicht haben zog das Amtsgericht Kitzingen die dunkelrote Karte und verhängte eine Haftstrafe ohne Bewährung. Die für das Urteil einschlägige Vorschrift des 130 Strafgesetzbuch sieht eine Mindeststrafe von 3 Monaten und eine Höchststrafe von 5 Jahren vor. Insoweit liegt das Schöffengericht durchaus im gesetzlich vorgesehenen Rahmen. 

21. Oktober 2015/von Florian Schneider
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