• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Haftbefehl wegen Nichtzahlung von Rechnungen

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Sorgt regelmäßig für jede Menge Verwirrung, was einem manchmal so zu unerwarteter Zeit an der Wohnungstüre begegnet: Eine Angestellte aus Mitteldeutschland, die vor zwei Jahren wegen eines neuen Jobs nach München gezogen war, staunte nicht schlecht, als sie beim Öffnen des Briefkastens feststellte, dass sie soeben den Gerichtsvollzieher verpaßt hatte, der einen Haftbefehl für sie dabei hatte. Eine Nachricht des Gerichtsvollziehers teilte ihr dies mit. Erst ein Besuch bei ihrem Anwalt (RA Florian Schneider) lüftete das Geheimnis: Sie hatte viele Monate ihre Post nicht geöffnet, weil der neue Job sie zu hundert Prozent in Anspruch genommen hatte und sie nur kurz zum Schlafen nach Hause gekommen war. Eine Recherche unter ihren ungeöffneten Briefen zu Hause förderte dann jede Menge Schreiben zu Tage, in denen sich der für sie zuständige Gerichtsvollzieher bei ihr gemeldet hatte mit einer uralten Forderung aus der Zeit vor ihrem Umzug, die sie längst vergessen hatte und um die sie sich deshalb auch nicht gekümmert hatte. Die unangenehme Folge dieses Vergessens war nun nicht nur, dass die Forderung schon vor langer Zeit rechtskräftig geworden ist, – so dass nun nix mehr dagegen zu machen ist, – sondern auch, dass sie per Gerichtsvollzieher nebst hohen Kosten für die Zwangsvollstreckung nun sogar per Haftbefehl beigetrieben wird. Denn ein Gläubiger kann, wenn er über eine rechtskräftige und titulierte Forderung verfügt, gegen seinen Schuldner sogar einen Haftbefehl beantragen, wenn der Schuldner sich nicht meldet und die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert. In dieser Situation hilft dann nur noch schnellstes Zahlen der Forderung, wenn man vermeiden will, vom Gerichtsvollzieher und seinen Polizeibeamten verhaftet zu werden ud zur Abgabe der Vermögensauskunft gezwungen zu werden.

22. September 2015/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-09-22 09:28:342015-09-22 09:28:34Haftbefehl wegen Nichtzahlung von Rechnungen
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025
  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht Mord opfer Opfervertretung polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Link to: Strafbefehl wegen Verletzung einer Schülerin Link to: Strafbefehl wegen Verletzung einer Schülerin Strafbefehl wegen Verletzung einer Schülerin Link to: Betrug und Urkundenfälschung mit Bayerntickets Link to: Betrug und Urkundenfälschung mit Bayerntickets Betrug und Urkundenfälschung mit Bayerntickets
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen