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Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz bei Tätlichkeiten gegen Exfreundin

Jugendliche - Heranwachsende, Opfervertretung – Nebenklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Polizei hatte in den letzten Wochen gleich mehrere Einsätze in einer der Umlandgemeinden Münchens wegen eines 19-jährigen Türken, der es um keinen Preis akzeptieren konnte, dass seine Freundin nichts mehr von ihm wissen will. Die 18-jährige Deutsche mit ausländischen Wurzeln hatte sich vor Kurzem von ihm getrennt, nachdem der Türke aufgrund sehr intensiven Alkohol- und Drogenkonsums eine regelrechte Wesensänderung vollzogen hatte und kaum mehr wiederzuerkennen war: Seine Eifersuchtsszenen und Kontrollversuche waren schon bald krankhaft und nicht mehr zu ertragen. Die Trennung führte dann jedoch zu noch mehr Gewalt: Nicht einmal die verschlossenen Türen des elterlichen Zuhauses konnten den gewalttätigen Türken aufhalten, letztes Wochenende wurde von ihm sogar die gut gesicherte Terrassentüre der elterlichen Wohnung aufgebrochen und die Exfreundin grün und blau geschlagen und ihre Nase gleich mehrfach gebrochen. Erst die Polizei konnte den 19-Jährigen bremsen. Da sie auf eine Inhaftierung verzichtete und nur ein 10-tägiges Kontaktverbot gegen ihn aussprach muß die 18-Jährige (Verteidiger RA Florian Schneider) nun Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz stellen, um einigermaßen Sicherheit vor ihm zu haben: das Amtsgericht wird ihm verbieten, sich seiner Ex auf weniger als 50 Meter zu nähern und ihm jegliche Kontaktaufnahmeversuche zu ihr untersagen. Bis zu seiner Verurteilung wird sie daher Ruhe vor ihm haben.

28. August 2015/von Florian Schneider
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