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32 Arbeitsstunden für Heranwachsende wegen Einbruchs

Allgemein, Eigentumsdelikte, Jugendliche - Heranwachsende

Das Münchner Jugendgericht hatte am Dienstag über eine Anklage der Staatsanwaltschaft München gegen zwei Heranwachsende zu verhandeln, denen vorgeworfen wurde, eines Nachts im Mai diesen Jahres in ein Münchner Café eingebrochen zu sein. Die Zwei waren spät in der Nacht auf dem Nachhauseweg von einem Fest und an einem Café vorbeigekommen, das natürlich noch geschlossen war. Die Beiden hatten sich, so die Überzeugung des Münchner Jugendgerichts, spontan dazu entschlossen, in das Café einzubrechen, um nach Stehlenswertem zu suchen. Der Ältere soll daraufhin eingestiegen sein, der Jüngere (Verteidiger RA Florian Schneider) soll draußen Schmiere gestanden und gepfiffen haben, als sich jemand näherte. Der Einbruch war nämlich nicht unbemerkt geblieben sein: Ein Paar, das einige Meter entfernt auf einer Parbank saß, beobachtete den Einbruch und rief die Polizei.

Die kam sofort und nahm den Einen, der draußen stand, genauso fest wie den Älteren, den sie irgendwo im Laden hinter der Theke versteckt auffand. Bei der Durchsuchung des Älteren wurden jede Menge Schlüssel und 50 Euro sichergestellt, die aus dem Laden stammten. Bei der Vernehmung der Zeugen stellte sich dann heraus, dass die Beiden Minuten vor dem Einbruch in das Café auch noch versucht hatten, in eine daneben liegende Bäckerei einzusteigen, was nur an der Vergitterung gescheitert war. Die Staatsanwaltschaft hatte daher Anklage wegen versuchten und vollendeten Diebstahls jeweils in einem besonders schweren Fall Anklage erhoben.

Die beiden Neunzehnjährigen hatten bei der polizeilichen Vernehmung noch jede Einbruchsabsicht bestritten, in der Hauptverhandlung am Dienstag aber alles zugegeben. Die Jugendrichterin verurteilte sie daher als geständige Ersttäter zu Sozialstunden, den Älteren, der als Azubi schon Geld verdient, zusätzlich auch zu einer kleinen Geldstrafe. Die Beiden nahmen das Urteil sofort an.

26. September 2013/von Florian Schneider
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