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Unterlassungsklage wg Beleidigung

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Verleumdung und üble Nachrede sind die Klassiker für Unterlassungsklagen. Eine Unterlassungsklage wg Beleidigung ist aber ebenfalls möglich. Als Betroffener von Beleidigungen kann man sich wehren. Vor allem dann, wenn der Staatsanwalt mangels öffentlichem Interesse von einer Strafverfolgung abgesehen hat. EinBetroffener hat dann die Wahl zwischen zwei Rechtswegen.

Der Betroffene kann sowohl Privatklage als auch Unterlassungsklage wg Beleidigung bei Gericht einreichen.

Eine Privatklage reicht man dann ein, wenn der Staatsanwalt kein Interesse an der Strafverfolgung hat. Dann kann der Betroffene selbst Anklage einreichen. Diese heißt dann aber Privatklage. Die Privatklage wird vor dem Strafrichter verhandelt. Im Falle eines Schuldspruches bekommt der Beleidiger eine Geldstrafe. Etwas anders läuft es mit der Unterlassungsklage.

Eine Unterlassungsklage wg Beleidigung wird beim Zivilgericht eingereicht.

Ob das Amtsgericht zuständig ist oder das Landgericht richtet sich nach dem Streitwert. Nach dem Gesetz ist für eine Beleidigung der Regelgegenstandswert von € 5.000 anzusetzen. Damit wäre man beim Amtsgericht. Mehrere Beleidigungen würden aber den Streitwert erhöhten, man käme dann zur Zivilkammer am Landgericht.

Im Gegensatz zur Privatklage übernimmt der Rechtsschutzversicherer die Kosten für das Zivilgericht.

Eine Deckungszusage bei Privatklagen ist als aktive Strafverfolgung dagegen vom Rechtsschutz ausgenommen. Die Kosten muss der Beleidigte also selbst tragen. Bei einer Verurteilung zahlt der Täter die Kosten. Die Gebühren richten sich nach dem RVG für Strafsachen, hier gibt es keinen Streitwert.

Wichtig ist auch für die Privatklage, dass ein Strafantrag rechtzeitig binnen 3 Monate gestellt worden sein muss!

Das bedeutet, dass das Opfer einer Beleidigung zunächst eine ganz normale Strafanzeige stellen muss. Gleichzeitig muss man Strafantrag stellen. Hierfür läuft eine recht kurze Frist von nur 3 Monaten ab Kenntniserlangung von der Tat. Kommt der Strafantrag zu spät gibts keine Privatklage.

Dem Opfer bleibt es unbenommen, beide Rechtswege zu beschreiten, also Zivil- und Privatklage!

Betroffene von Beleidigungen können also beide Arten von Klagen gleichzeitig einreichen. Strategisch sinnvoller dürfte es allerdings sein, zunächst die strafrechtliche Verurteilung des Täters zu betreiben. Die Unterlassungsklage kann danach eingereicht werden. Hierfür gilt die reguläre Verjährung von 3 Jahren.

15. Februar 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/ra-florian-schneider.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-02-15 17:11:492022-02-15 17:16:13Unterlassungsklage wg Beleidigung

Gewaltschutzantrag gegen Schläger

Opfervertretung – Nebenklage

Der Gewaltschutzantrag gegen Schläger ist oft die schnellste Hilfe für Opfer von Tätlichkeiten. Hierfür ist ein Antrag beim Amtsgericht erforderlich. Da es sich um einstweiligen Rechtsschutz handelt reicht eine eidesstattliche Versicherung für die Glaubhaftmachung aus.

Mit einem Gewaltschutzantrag gegen Schläger wird es dem Täter verboten, sich dem Opfer anzunähern.

Eine Strafanzeige bei der Polizei alleine bewirkt dies noch nicht. Die Polizei kann lediglich ein vorläufiges Kontaktverbot sowie evtl. eine Rauswurf aus der gemeinsamen Wohnung für ein paar Tage verhängen. Ein Beschluss nach § 1 Gewaltschutzgesetz dagegen verbietet dem Täter gleich für ein halbes Jahr jegliche Annäherung an das Opfer. Und stellt die Annäherung auch gleich noch unter Strafe!

Sinn eines solchen Gewaltschutzantrages für Schläger ist vor allem, dass dem Täter eine Strafe droht, wenn er dagegen verstößt!

Hier wird also ein eigener neuer Straftatbestand für die Täter geschaffen, die es gar nicht einsehen wollen. Und plötzlich wieder vor der Wohnungstüre stehen. Ein Beschluss nach § 1 GewSchG alleine kann das natürlich nicht verhindern, allerdings steht eben nun die Strafandrohung dahinter. Und damit die Gefahr für den Täter, einen neuen Straftatbestand zu verwirklichen.

Das Amtsgericht informiert die Polizei darüber, dass es gegen den Beschuldigten einen Beschluss nach § 1 GewSchG gibt.

Die Polizei weiß also Bescheid. Steht der Schläger erneut vor der Türe ist sie schnell da. Ein Risiko für den Beschuldigten, gegen den ja sowieso schon ein Verfahren wegen KV läuft. Erhält der Staatsanwalt Kenntnis davon, dass ein Beschuldigter seinem Opfer nachstellt droht ganz schnell ein Haftbefehl zumindest wegen Verdunkelungsgefahr, evtl. auch wegen Wiederholungsgefahr. Das bedeutet dann Untersuchungshaft!

Ein Gewaltschutzantrag gegen Schläger kann nach einem halben Jahr erneuert werden.

Sollte weiterhin vom Täter Gefahr drohen wird einfach ein neuer Antrag beim Amtsgericht gestellt. Der reicht dann wieder ein halbes Jahr lang. Das bedeutet, dass der Beschuldigte sich auch nach einer eventuellen Freilassung aus der Untersuchungshaft an das Annäherungsverbot halten muss.

8. Februar 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/wirtschaftsstrafrecht-anwalt-muenchen.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-02-08 15:19:402022-02-08 15:19:40Gewaltschutzantrag gegen Schläger

Jugendstrafe für Messerstecherei

Jugendliche - Heranwachsende

Das Münchner Jugendgericht hat heute eine Sechzehnjährige zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Die Jugendliche erhielt eine Jugendstrafe für Messerstecherei. Sie hatte als Fünfzehnjährige einem anderen gleichaltrigen Mädchen in einem Münchner U-Bahnhof mit dem Messer zweimal in den Oberschenkel und einmal in die Hand gestochen. Außerdem hatte sich die Jugendliche nach den Ermittlungen der Polizei im Herbst zuvor mehrere Male mit anderen Mädchen in München geprügelt. Jugendstrafe für Messerstecherei stand am Ende der Verhandlung.

Aufgrund der Höhe der Strafe gab es die Jugendstrafe für Messerstecherei ohne Bewährung!

Für die Jugendliche hatte es aus der Sicht des Gerichts keine Chance für eine Bewährung gegeben. Sie war kurz vor den beiden Schlägereien im Herbst letzten Jahres schon zweimal vor Gericht gestanden. Ebenfalls wegen Körperverletzung! Aus der Sicht des Gerichts definitiv eine zu hohe Rückfallgeschwindigkeit!

Die Jugendliche war letztes Frühjahr sofort nach der Messerstecherei verhaftet worden.

Sie befand sich zum Zeitpunkt des Urteilsspruches damit seit 11 Monaten in Untersuchungshaft in der Frauenhaftanstalt. Eine lange Haftzeit schon vor der Verurteilung! Wegen der Coronabeschränkungen auch eine besonders belastende Haft! Besuche durch die Familie waren nicht so einfach möglich.

Die Staatsanwaltschaft hatte für das Mädchen sogar zwei Jahre 10 Monate Jugendstrafe für Messerstecherei gefordert.

Das Amtsgericht ist mit seinem strengen Urteil also sogar noch unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft geblieben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Möglicherweise geht die Staatsanwaltschaft aber in Berufung.

Sollte Berufung eingelegt werden würde die Sache vor der Jugendkammer neu verhandelt werden.

2 Berufsrichter und zwei Schöffen würden den Fall komplett neu aufrollen. Bis dahin würde es etwa drei Monate dauern. Bis zum Zeitpunkt des Urteils der Jugendkammer würde sich die Jugendliche weiter in Untersuchungshaft befinden. Ohne Rechtsmittel würde das Urteil eine Woche nach der Verkündung rechtskräftig werden. Die Jugendliche würde dann in den Jugendstrafvollzug gehen. Die 11 Monate Untersuchungshaft würden bei der Strafzeitberechnung angerechnet werden.

Der Strafvollzug für Jugendliche bedeutet tatsächlich aber auch oft eine Chance für Jugendliche.

Viele Jugendliche aus schwierigen Verhältnissen kriegen ihr Leben in Freiheit nicht hin. Mit Schule und Berufsausbildung hat es bis zur Inhaftierung oft nicht so sehr gut ausgesehen. In der Jugendhaftanstalt sind dagegen Schulabschlüsse und Berufsausbildungen möglich.

1. Februar 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-02-01 17:11:112022-02-02 16:20:35Jugendstrafe für Messerstecherei
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Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

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