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Keine Verurteilung bei Fahren ohne Fahrerlaubnis

Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt, Straßenverkehrsdelikte

Überraschend für den Münchner Bauunternehmer mit ausländischer Herkunft (Strafverteidiger RA Florian Schneider). Er hatte sich auf eine harte Strafe gefaßt gemacht. Am Donnerstag hieß es vor dem Amtsgerichts München jedoch: keine Verurteilung für Fahren ohne Fahrerlaubnis. 

Einstellung des Verfahrens für einen Wiederholungstäter.

Der etwa Dreißigjährige war letztes Jahr im November mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden. Bei der Bußgeldstelle war geprüft worden, ob er eine Fahrerlaubnis hatte. Die konnte er stolz vorzeigen. Einen kleinen Schönheitsfehler hatte er aber übersehen.

Er hatte sich bei einem früheren Bußgeldverfahren ein Fahrverbot eingehandelt, aber den Führerschein nicht abgegeben.

Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides hätte er binnen 4 Monaten sein Fahrverbot antreten müssen. Hierzu hätte er seine Fahrerlaubnis in amtliche Verwahrung geben müssen. Das hatte er wegen seiner schlechten Deutschkenntnisse aber nicht verstanden und deshalb auch nicht getan. Stattdessen fuhr er weiter mit seinem Auto herum. 

Sein allergrößtes Problem ist jedoch nicht der Staatsanwalt, sondern die Ausländerbehörde. Denn er hat noch keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.

Das deutsche Ausländerrecht ist rigoros. Ein Ausländer, der nur eine Duldung hat und sich eine Straftat leistet, kann sofort ausgewiesen werden. Die Einstellung am Donnerstag ist also im Grunde nur ein kurzfristiger Erfolg. 

Denn der Bauunternehmer hat zu allem Überfluß auch eine  Voreintragungen wegen Verkehrsverstößen. 

Sein einziges Argument ist der Umstand, dass es sich um sehr geringfügige Verstöße am unteren Rand der Straftatenskala handelt. Das Wichtigste für ihn ist aber die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Denn ohne die gibt es keinen Nachzug seiner Familie. Er muss also weiter ohne seine Familie leben. 

26. Oktober 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/strafrecht-polizeieinsatz.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-10-26 19:44:502017-10-26 20:09:46Keine Verurteilung bei Fahren ohne Fahrerlaubnis

Keine Strafe für Faustschlag gegen Rivalin

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Keine Strafe für Faustschlag gegen die Rivalin. Stattdessen Einstellung des Strafverfahrens nach 153a der Strafprozeßordnung. So lautete der Beschluß eines Amtsgerichts im Münchner Umland gegen eine 22-jährige Angeklagte.

Die hatte ihren Lebensgefährtin beim Seitensprung erwischt, als sie überraschend nachts heimgekommen war.

Als die Haustüre von innen versperrt war und sie um 2.00 Uhr nachts in ihre Wohnung nicht aufsperren konnte schwante ihr schon Böses. Durch die verschlossene Türe hörte sie, wie sich ihr Freund mit einer Frau unterhielt, anstatt ihr aufzusperren. Die hektischen Aktivitäten der Beiden beim Anziehen und Aufräumen und die Flucht der Nebenbuhlerin in den Speicher zeigten ihr, welch schlechtes Gewissen die Beiden hatten.

Sie erwischte ihre Nebenbuhlerin dann in einem Schrank.

Die ganze Heimlichtuerei und die alberne Flucht in den Schrank hatten sie so sauer gemacht, dass sie ohne Vorwarnung zuschlug. Am Ärgerlichsten war jedoch für die Angeklagte, dass es die Rivalin schon länger gab und ihr Freund schon länger fremd ging. Obwohl er ihr versprochen hatte, von der Anderen abzulassen, und sie mit ihm deshalb zusammen gezogen war, hatte er doch wieder ihre Abwesenheit ausgenutzt. 

Die gleichaltrige Rivalin hatte einen blauen Fleck im Gesicht davongetragen. Deshalb hatte es zunächst einen Strafbefehl

wegen Körperverletzung gegen die Angeklagte gegeben .

Gegen den hatte sie Einspruch eingelegt, denn eine Verurteilung hätte bedeutet, dass sie ihren Beruf im Sicherheitsgewerbe nicht mehr hätte ausüben können. Hier wird nach den Grundsätzen des Gewerberechts nach der Zuverlässigkeit gefragt, die im Falle einer Verurteilung nicht mehr gegeben ist. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht konnte die junge Angeklagte (Strafverteidiger RA Florian Schneider) das Gericht von sich überzeugen. 

Eine Entschuldigung und eine kleine Wiedergutmachung führten schließlich zur gewünschten Einstellung des Strafverfahrens.

Die Rivalin, die als Zeugin erschienen war, lieferte natürlich wieder ein für alle Beteiligten sattsam bekanntes Bild der reinen Unschuld. Natürlich hatte sie nie eine Affäre mit dem Ex der Angeklagten gehabt.Wohl deshalb lehnte sie jede Entschuldigung der Angeklagten ab. Das Geld der Angeklagten nahm sie aber trotzdem an. Auch deshalb würdigte das Gericht das Bemühen der Angeklagten um eine Wiedergutmachung. Da auch die Staatsanwaltschaft mit einer Einstellung einverstanden war entging die Angeklagte einer Verurteilung. Durch die Einstellung des Verfahrens kann die Frau weiter in ihrem erlernten Beruf arbeiten.

Eine Einstellung wird nicht ins Führungszeugnis eingetragen und ist deshalb von Vorteil.

Die ist aber für die Angeklagte mit einer Zahlung von zweitausend Euro an einen gemeinnützigen Verein als Auflage verbunden. Eine derartige Zahlung stellt damit die Strafe für sie dar, ebenso wie die Anwaltskosten, die sie alleine tragen muss.

20. Oktober 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-10-20 21:34:562017-10-25 11:51:30Keine Strafe für Faustschlag gegen Rivalin

Freispruch im Beziehungskrieg

Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc., Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Die Runde vor dem Berliner Kriminalgericht ging an die Frau (Strafverteidiger RA und Fachanwalt für Strafrecht Florian Schneider). 

Die Affäre zwischen dem Deutschen und der Jamaicanerin hatte zu einer Schwangerschaft geführt. 

Ab dann gab‘s aber nur noch Beziehungskrieg. Die Jamaicanerin wollte das Kind austragen, aber keine Beziehung. Der Deutsche hatte keine Lust auf Vaterschaft und Unterhaltszahlungen und zweifelte alles an. Los ging’s mit seinem Zweifel an seiner Vaterschaft. Für ihn war klar, dass seine Kurzzeitfreundin nur durch Sex querbeet durch die Karibik schwanger geworden sein konnte.

Seine Vaterschaft mußte erst vor einem deutschen Gericht unzweifelhaft geklärt werden. 

Als es da nix mehr zu deuteln gab kämpfte der Deutsche weiter. Er weigerte sich.  Unterhalt zu zahlen. Erst durch einen Anwalt in Deutschland ließ er sich zu bislang unregelmäßigen Zahlungen bewegen.

Höhepunkt war schließlich eine Anzeige gegen seine Ex wegen Urkundenfälschung und Betrug.

Als sie ihre Entbindungskosten und die ärztliche Behandlung ihres Kindes von ihm bezahlt haben wollte fing er an zu recherchieren. Er bekam den Eindruck, er werde betrogen. Sein Vorwurf lautete, seine Ex habe Arztrechnungen der Kliniken auf Jamaica in Höhe von mehreren Tausend Euro gefälscht. Ziel von ihr sei, ihn zu betrügen. Die Jamaicanerin war wegen der ständig ins Stocken geratenen Unterhaltszahlungen und wegen des Strafverfahrens inzwischen nach München umgesiedelt. Anders konnte sie ihren Ex nicht zum Zahlen bewegen und konnte sich auch anders nicht der Polizei stellen.

Die Berliner Staatsanwaltschaft glaubte dem Mann und beantragte einen Strafbefehl gegen die Frau.

Die Angeklagte legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Deshalb mußte sie sich in einer Hauptverhandlung den bohrenden Fragen des Kriminalgerichts und der Staatsanwaltschaft stellen. Nach der Anhörung beider Parteien sprach das Amtsgericht Berlin-Moabit die Frau frei.

Der Freispruch erfolgte nach dem Zweifelsgrundsatz in dubio pro reo.

Die Richterin äußerte Zweifel an der Schuld der angeklagten Jamaicanerin. Aber keine Zweifel an der Tatsache, dass das Strafverfahren derart schlecht ermittelt worden war, dass nur ein Freispruch vertretbar war. Nach diesem eindeutigen Urteil zugunsten der Mutter geht der Beziehungskrieg nun in die nächste Runde.

Der Freispruch im Beziehungskrieg hat das Kräfteverhältnis zwischen den beiden Beteiligten maßgeblich verändert.

Fraglich ist, ob die Staatsanwaltschaft Berlin den Freispruch akzeptiert. Legt sie keine Berufung ein würde der Freispruch rechtskräftig werden. Die Frau kann ab diesem Moment die nächste Runde im gerichtlich ausgefochtenen Beziehungskrieg einläuten.  Sie wird nun den Vater ihres Kindes auf Zahlung der Arzt- und Entbindungskosten verklagen. 

8. Oktober 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-10-08 14:20:492017-10-09 20:07:40Freispruch im Beziehungskrieg

Einstellung des Verfahrens wegen sexuellen Missbrauchs

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Schadensersatz und Schmerzensgeld, Sexualdelikte, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Einstellung des Verfahrens wegen sexuellen Missbrauchs. So lautete der Bescheid der Staatsanwaltschaft München für einen beschuldigten Musiklehrer. Dem etwa 70-jährigen Münchner war vorgeworfen worden, einen zehnjährigen Musikschüler während der Musikstunden sexuell belästigt zu haben.

Der Vorwurf lautete auf sexueller Missbrauch von Kindern wegen Auslegens von Comics mit sexuellem Inhalt im Wartezimmer.

Der Beschuldigte hatte sich in einem Laden am Münchner Rosental am Viktualienmarkt Comics gekauft, in denen es auch sexuelle Witze gab. Die hatte er dann zusammen mit anderen Zeitschriften im Wartezimmer seiner Musikschule ausgelegt. Der zehnjährige Junge hatte sich diese Comics natürlich sofort aus dem Stapel gefischt und zu Hause behauptet, in der Musikschule lägen Pornos aus.

Außerdem behauptete der Junge, der Beschuldigte habe sich ihm während der Musikstunden in sexueller Weise angenähert.

Der Junge hatte Keyboardunterricht genommen. Um ihm die Griffe zeigen zu können hatte ihn sein Lehrer auf sein Knie setzen lassen. Dieses auf dem Knie sitzen lassen stellte für die Eltern des Jungen ebenfalls einen sexuellen Missbrauch dar. Der Junge hatte jedoch mit keinem Wort verbale oder tätliche Annäherungsversuche schildern können. Nicht einmal die ausgiebige Vernehmung des Jungen durch eine Ermittlungsrichterin hatte Hinweise auf unzulässige Annäherungsversuche erbracht. Ein Betatschen oder Befummeln oder verbale Anmachversuche konnte auch der sehr phantasiereiche Junge nicht schildern.

Die Polizei nahm die Sache trotzdem ernst und leitete ein Verfahren ein.

Weder der Junge selbst noch die Eltern des Jungen hatten zunächst das Gespräch mit dem Beschuldigten gesucht. Dies wäre sicher der Weg gewesen, vor einer Anzeige eine Stellungnahme des Musiklehrers zu den Vorwürfen zu erhalten. Stattdessen erstatten sie sofort Strafanzeige. Die Polizei durchsuchte daraufhin als Erstes die ganze Musikschule des Beschuldigten und beschlagnahmte die „Pornos“.

Sexueller Missbrauch von Kindern, diesem schwerwiegenden Vorwurf sah sich der etwa siebzigjährige Musiklehrer unversehens ausgesetzt.

Der alte Herr hatte sich sein ganzes Leben nichts zuschulden kommen lasen und war immer gänzlich straffrei geblieben. Nun wurden die achtzehn Monate dauernden Ermittlungen eingestellt. Die Einstellung des Verfahrens erfolgte nach dem Grundsatz Im Zweifel für den Beschuldigten gemäß § 170 Absatz II der Strafprozessordnung.

Beharrliches Ankämpfen gegen den üblen Verdacht durch umfangreiche Verteidigungsschriften (Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht RA Florian Schneider) hatten den Erfolg nach eineinhalb Jahren gebracht.

Dem Münchner wird es damit nun auch möglich sein, die Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen der Eltern des Jungen erfolgreich abzuwehren. Die Eltern hatten nämlich sofort nach Anzeigeerstattung einen Anwalt damit beauftragt, Geldforderungen gegen den Beschuldigten zu erheben mit derselben Behauptung, es läge sexueller Missbrauch von Kindern vor. Diesen Forderungen ist nun ebenfalls und endgültig jegliche Grundlage entzogen.

2. Oktober 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/strafrecht-polizeieinsatz.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-10-02 12:44:092017-10-02 13:50:25Einstellung des Verfahrens wegen sexuellen Missbrauchs
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Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

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