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Macheten-Schläge nur gefährliche Körperverletzung.

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein Ehemann hatte in Rottach-Egern mit einer Machete fünfmal auf seine Frau eingeschlagen, das Gericht verhängte hierfür nur fünf Jahre und neun Monate. Das Landgericht München II hatte schnellen Notruf als Rücktritt vom Versuch des Totschlags gewertet.

Der Ehemann hatte nach einem Streit mit seiner Frau fünfmal mit einer Machete auf sie eingeschlagen und sie teilweise am Kopf schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft München II hatte ihn daraufhin wegen versuchten Totschlags angeklagt. Da der Mann jedoch sofort nach der Tat einen sehr dringlich formulierten Notruf abgesetzt hatte und um schnelle Hilfe gebeten hatte billigte die Große Strafkammer am Landgericht München II dem Angeklagten einen erfolgreichen Rücktritt vom Versuchs des Totschlags zu und verurteilte ihn nur wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten.

25. August 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-08-25 15:39:362015-02-01 22:55:50Macheten-Schläge nur gefährliche Körperverletzung.

40 Sozialstunden für Drogenbesitz

Betäubungsmittelgesetz, Jugendliche - Heranwachsende

Amtsgericht Starnberg verurteilte einen 19-jährigen Graffiti-Sprayer wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zu 40 Sozialstunden.

Das Amtsgericht Starnberg hatte den 19-jährigen noch als Heranwachsenden eingestuft und auf ihn deshalb Jugendstrafrecht angewendet. Der Heranwachsende hatte in Seefeld bei Starnberg eine Fußgängerunterführung, ein Jugendhaus und eine Straße am Schlosspark mit Graffiti besprüht. Als er von der Polizei erwischt und kontrolliert wurde waren dann zudem Drogen bei ihm gefunden worden. Wohl weil er sich einsichtig gezeigt hatte und sich einer Drogentherapie unterziehen wollte war die Verurteilung relativ milde ausgefallen.

25. August 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-08-25 15:38:522015-02-01 22:56:1540 Sozialstunden für Drogenbesitz

Brunner-Prozeß: Urteil erwartet

Allgemein

Haupttäter im Brunner-Prozeß sollten sich keine allzu großen Illusionen bezüglich der Milde des Urteils machen.

Die Anklage fordert zehn Jahre Jugendstrafe für den sogenannten Haupttäter im Brunner-Prozeß wegen Mordes an Brunner.

Im Prozeß vor der 1. Jugendkammer am Landgericht München I hat heute am 24.08.10 die Staatsanwaltschaft dagegen davon abgesehen, auch gegen den Jüngeren der beiden Angeklagten eine Verurteilung wegen Mordes zu beantragen, sondern nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu 8 Jahren Jugendstrafe. Bei dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft spielte nach den Berichten der Gerichtsreporter für die rechtliche Einordnung der Taten der beiden Angeklagten weder die Vorerkrankung von Brunner eine entscheidende Rolle noch der Umstand, daß Brunner offensichtlich als erster zugeschlagen hatte. Als Begründung hierfür habe die Staatsanwältin herausgehoben, daß die Schläge und Tritte der beiden Angeklagten eine Kausalkette in Gang gesetzt hätten, die zum Tode von Brunner führte. Der von Brunner geführte erste Schlag sei durch Notwehr gerechtfertigt gewesen, er habe also als erster angreifen dürfe und müssen, um den Schlägen der Angeklagten zuvorzukommen. Die 1.Jugendkammer wird am 6. September mitteilen, wie sie die Rechtslage bewertet und welche Strafe sie für angemessen erachtet. Nachdem es jedoch bekanntermaßen exakt dieselbe Kammer unter demselben Vorsitzenden gewesen war, die die sogenannten U-Bahnschläger in der Münchner U-Bahn seinerzeit wegen Mordes teilweise sogar unter Anwendung des Erwachsenenstrafrechts verurteilt hatte sollte man sich keinen allzu großen Illusionen bezüglich der Milde des Urteils hingeben.

24. August 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-08-24 15:37:132014-08-19 15:38:49Brunner-Prozeß: Urteil erwartet

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