• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Wiedereinsetzungsantrag nur innerhalb einer Woche

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die gesetzliche Regelung ist hart: Versäumt man es, ein Rechtsmittel innerhalb der vorgeschriebenen Frist einzulegen, hat man nicht mehr als eine Woche ab dem Wegfall des Hindernisses, das einen an der Rechtsmitteleonlegung gehindert hatte, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen! Das ist sehr kurz, wie ein 23-jähriger Angeklagter gerade einsehen mußte: er hatte einen Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung erhalten, der eine so hohe Dtrafe enthalten hatte, dass sie in sein Führungszeugnis eingetragen wird, was unmittelbare Auswirkungen auf seine nächsten Bewerbungen hat. Deshalb war ihm sehr daran gelegen, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Als ihm genau das einfiel, – wie wichtig also ein solcher Einspruch für seine künftige Arbeit war, – war die zweiwöchige Einspruchsfrist gerade einen Tag zuvor abgelaufen. Als er sich beruhigt hatte und überlegt hatte, was zu tun sei, und sich dazu entschloßen hatte, einen Anwalt anzurufen, erfuhr er, dass auch die Frist für die Stellung eines Antrages auf Wiedereinsetzung von 1 Woche gerade einen Tag abgelaufen war. Er könnte zwar nun Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzung beantragen, dafür fehlen ihm allerdings die Argumente, denn er hatte einfach nur zu lange überlegt! Damit gilt nun sein Strafbefehl, der ist rechtskräftig und er ist damit vorbestraft, sein Führungszeugnis ist „versaut“. Seine einzige Chance ist nun, Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen, der dann möglich ist, wenn es ihm gelingt, neue Beweismittel aufzutreiben, die in dem abgeschlossenen Strafbefehlsverfahren noch nicht vorgelegen haben. Dafür gibt es keine Frist, ein solcher Wiederaufnahmeantrag ist jederzeit möglich, auch noch Monate oder Jahre nach Rechtskraft des Urteils,

2. Februar 2016/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-02-02 17:41:342016-02-03 08:33:40Wiedereinsetzungsantrag nur innerhalb einer Woche
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025
  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht Mord opfer Opfervertretung polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Link to: Anklage wegen Bombendrohung in Schule Link to: Anklage wegen Bombendrohung in Schule Anklage wegen Bombendrohung in Schule Link to: Strafanzeige wegen Mißbrauchs 11 Jahre nach der Tat Link to: Strafanzeige wegen Mißbrauchs 11 Jahre nach der Tat Strafanzeige wegen Mißbrauchs 11 Jahre nach der Tat
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen