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Strafanzeige wegen Mißbrauchs 11 Jahre nach der Tat

Opfervertretung – Nebenklage, Sexualdelikte

Der 34-jährige Mann hatte sichtlich Probleme, sein Anliegen zu schildern, das er auf dem Herzen hatte, als er zur Beratung kam: 11 Jahre sei es her, dass er in einem Club in Oberbayern gewesen und am Morgen nackt vor dem Club liegend aufgewacht sei. Er habe Schmerzen im After gehabt und keine Erinnerung an den Abend vorher gehabt. Er habe dann lange gebraucht, sich klar darüber zu werden, was an dem Abend wohl passiert war, an den er buchstäblich überhaupt keine Erinnerung mehr gehabt habe. Ihm dämmerte, dass es mit Personen zu tun haben könnte, mit denen er schon lange Probleme gehabt habe und denen er an diesem Abend im Club begegnet sei. Man habe ihm mit Sicherheit KO-Tropfen ins Glas geschüttet und ihn dann in seinem Zustand völliger Bewußtlosigkeit mißbraucht. Aufgrund seiner psychiatrischen Behandlung sei ihm klar geworden, dass er gegen die Täter vorgehen und sie anzeigen müsse, um seinen Frieden zu finden. Er muß nun als Erstes nach Zeugen forschen und den erinnerbaren Ablauf des Abends rekonstruieren, um die Täter, die er in dem Kreis derer vermutet, die ihn lange vor diesem Abend schon drangsaliert hätten, zu überführen und ihrer Bestrafung zuzuführen. Wie aussichtsreich eine Strafanzeige nach so langer Zeit ist wird sich erst zeigen, wenn der Geschädigte seine Informationen und vor allem seine Beweise komplett beieinander hat.

8. Februar 2016/von Florian Schneider
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