• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Wiedereinsetzung möglich bei Fristversäumnis

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Strafvollzug

Eine junge Mutter aus München staunte vergangene Woche nicht schlecht, als sie ihren Briefkasten öffnete und in einem einfachen Brief Post der Vollstreckungsabteilung der Staatsanwaltschaft München I vorfand, die eine Ladung zum sofortigen Strafantritt enthielt: Das Entsetzen war groß, denn gleichzeitig enthielt das Schreiben der Staatsanwaltschaft auch als Begründung für die Ladung, dass die seit Jahtren sorgsam gepflegte Bewährung widerrufen worden sei. Nach dem Schreiben der Vollstreckungsabteilung der Staatsanwaltschaft hatte sich die Mutter eines zweijährigen Sohnes binnen einer Woche im Münchner Frauenknast in Stadelheim einzufinden, um eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr abzusitzen. Die letzte Post, die sie in der lange zurückliegenden Strafsache wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz erhalten hatte, war aber nur ein Schreiben des bewährungsüberwachenden Amtsgerichts München vor drei Monaten gewesen, in dem ihr mitgeteilt worden war, sie müsse zusätzliche Haarproben durchführen, um ihre Abstinenz von Cannabis nachzuweisen. Von einem Widerruf ihrer Bewährung keine Spur! Der Verteidiger hat nun beim Amtsgericht zunächst nachzuforschen, ob es hier tatsächlich einen Bewährungswiderruf gegeben hat oder nicht, und, wenn ja, wann und an wen der zugestellt worden ist. Sollte es hier wirklich einen Widerruf der Bewährung gegeben haben könnte sich die junge Mutter allerdings immer noch dadurch retten, dasss sie durch ihren Verteidiger (RA Florian Schneider) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt und in diesem Rahmen dann die sofortige Beschwerde einlegt, die sie mangels Zustellung des (eventuellen) Widerrufsbeschlusses nicht hatte einlegen können. Damit kann sie sich zumindest vorläufig ihren Strafantritt ersparen und das Landgericht einschalten.

17. Mai 2015/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-05-17 19:04:472015-05-17 19:04:47Wiedereinsetzung möglich bei Fristversäumnis
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025
  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht Mord opfer Opfervertretung polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Link to: Hier steht die Überschrift Link to: Hier steht die Überschrift Hier steht die ÜberschriftStrafrechtskanzlei München RA Florian Schneider Link to: Bewährung für Betrug an Krankenkassen Link to: Bewährung für Betrug an Krankenkassen Bewährung für Betrug an Krankenkassen
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen