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Strafverfahren wegen unterschlagenem Geldfund

Eigentumsdelikte

Es lag wohl einfach zu verführerisch auf der Ablage vor dem Geldautomaten, das kleine Geldbündel mit 85 Euro: Die Rentnerin, die hinter einem Mann im SB-Bereich einer Bank im Münchener Umland gewartet hatte und es gefunden hatte, steckte es ohne eine Sekunde zu zögern in die Tasche, als der Mann vor ihr gegangen war und sein Geld aus Unachtsamkeit hatte liegen lassen. Als der Mann draußen vor der Türe bemerkte, dass er sein Geld nicht mitgenommen hatte, und zurückkehrte und die Frau fragte, wo sein Geld sei, antwortete sie, sie wisse nix von einem Geld. Das war vor fast zwei Jahren. Nun hat die Polizei es durch Auswertung aller Abhebungen zum fraglichen Zeitpunkt und nach Auswertung der Videoaufzeichnungen im SB-Bereich geschafft, die Frau ausfindig zu machen, die nach dem Mann an den Geldautomaten herangetreten war: Da die selbst auch Geld abgehoben hatte konnte sie anhand ihres Kontos mühelos ausfindig gemacht werden. Die Staatsanwaltschaft München hat nun ein Ermittlungsverfahren wegen Fundunterschlagung gegen sie eingeleitet, die ältere Dame von etwa 70 (Verteidiger RA Florian Schneider) muß nun nicht nur die € 85 zurückgeben, sondern auch mit einer Geldstrafe rechnen: Nach dem Gesetz ist man dazu verpflichtet, einen Fund unverzüglich abzuliefern, also im vorliegenden Fall entweder am Bankschalter abzugeben, oder, falls die Bank bereits geschlossen haben sollte, zur Polizei zu bringen. Der Tatvorwurf gegen die Beschuldigte ergibt sich genau daraus, dass sie das Geld eingesteckt, und, obwohl sie fast 2 Jahre lang Zeit gehabt hätte dazu, nicht bei der Bank abgegeben hatte, obwohl sie da selbst auch Kundin ist.

25. Januar 2016/von Florian Schneider
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