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Untersuchungshaft für Maßkrugschlägerei

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Amtsgericht München hat soeben einen Franzosen und einen Italiener zu Freiheitsstrafen von 2 Jahren bzw. 1 Jahr 8 Monate auf Bewährung verurteilt. Die beiden Angeklagten hatten auf dem vergangenen Oktoberfest mit Maßkrügen auf ihre Gegner eingeschlagen und waren daraufhin am 25. September 2010 in Untersuchungshaft gegangen, wo sie sich seitdem befunden haben.

Die Opfer hatten durch die Schläge erhebliche Verletzungen erlitten, – unter anderem einen Nasenbeinbruch, – die beiden Angeklagten wurden in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht München schuldig gesprochen wegen gefährlicher Körperverletzung und erhielten gleichzeitig drei Jahre Wiesnverbot.

Das Urteil muß als durchaus günstig angesehen werden für die beiden Angeklagten, da gerade die Staatsanwaltschaft München I bestrebt ist, Schläge mit Maßkrügen auf den Kopf als versuchten Totschlag anzuklagen, was dann nicht mehr vor dem Amtsgericht verhandelt werden kann, da in diese Falle das Schwurgericht zuständig wäre, wo Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren drohen.

17. Januar 2011/von Florian Schneider
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