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Schlagwortarchiv für: Zeuge

Begleitung durch Zeugenbeistand

Aussageverweigerungsrecht von Zeugen

Zeuge zu werden kann manchmal schwierig sein. Ein Strafverteidiger berät auch in solch einer Situation. Die Begleitung durch einen Zeugenbeistand kann manchmal durchaus Sinn machen. Ein Zeuge hat nach der Strafprozessordnung nämlich einen gesetzlichen Anspruch darauf, sich eines Zeugenbeistands zu versichern und einen Anwalt mitzunehmen zur Vernehmung.

Ein Strafverteidiger kennt die Rechte eines Zeugen besser als der Laie, der noch nie etwas mit einem Gericht zu tun hatte.

Für Menschen, die zum ersten Mal in ihrem Leben mit der Strafjustiz zu tun haben, ist die Sache doch etwas herausfordernd. Sie sind ja eigentlich nur Zeugen und haben nix zu befürchten. So könnte man denken.

Zeugen stehen aber stets mit einem Fuß in der eigenen Strafbarkeit.

Die Ansprüche an Zeugen sind durchaus hoch. Ein Zeuge darf nix verschweigen und er muss alles wahrheitsgemäß berichten. Er darf dabei nicht zu viel des Guten tun und Andere zu Unrecht belasten. Bereits hier gibt’s jede Menge Beratungsbedarf im Rahmen der Begleitung durch einen Zeugenbeistand!

Eine Lüge durch ein fahrlässiges oder absichtliches Verschweigen von Tatsachen kann schnell in eine uneidliche Falschaussage münden.

Es wird erwartet, dass sich der Zeuge wirklich anstrengt in seiner Erinnerung und sein Gedächtnis strapaziert. Denn die Nichterwähnung einer bedeutsamen Tatsache kann unabsehbare Folgen für den Verlauf der Verhandlung haben.

Die Folgen einer Falschaussage können schwerwiegend sein, denn Falschaussagen führen zu einem Fehlurteil.

Daher setzt es auch hohe Strafen fürs Lügen. Hat das Gericht den Eindruck, dass ein Zeugen lügt, kann es den Zeugen nach seiner Vernehmung vereidigen. Dann droht richtig Ungemach, denn ein Meineid wird wie ein Verbrechen bestraft.

Die Begleitung durch Zeugenbeistand heißt daher vor allem, zu erreichen, dass sich der Zeuge mit seiner Aussage nicht selbst strafbar macht.

Der Anwalt als Zeugenbeistand bremst den Zeugen, sobald der sich in einer Falschaussage verwickelt. Der Zeugenbeistand verhindert vor allem aber, dass sein Mandant Dinge berichtet, durch die er sich selbst belastet.

Begleitung durch Zeugenbeistand bedeutet daher auch eine gewisse Vorbereitung der Aussage vor der Vernehmung, um die Fallstricke zu vermeiden.

Die Kosten hierfür müssen selbst übernommen werden, da meine Kanzlei wegen der Geringfügigkeit der diesbezüglichen Pflichtverteidiger-Gebühren nur auf Wahlverteidigerbasis arbeitet.

1. November 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/vergewaltigung-zeuge-entfuehrung.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-11-01 15:21:152021-11-05 15:17:49Begleitung durch Zeugenbeistand

Strafverteidiger berät auch über Zeugenrechte

Opfervertretung – Nebenklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Der Streit zwischen ihnen war Anfang des Jahres eskaliert. Nach dem Konsum von ziemlich viel Wein kam es zu gegenseitigen Vorwürfen und zum Rausschmiß der Frau aus der Wohnung ihres Lebensgefährten. Die revanchierte sich umgehend. Nachdem der erwachsene Sohn der Frau und ein gemeinsamer Bekannter informiert waren rief sie die Polizei. Der erzählte sie dann dramatische Geschichten von Schlägen und Würgereien.

Plötzlich wurde ihr Freund nun als Beschuldigter (Strafverteidiger RA Florian Schneider) einer Körperverletzung geführt.

Als ein paar Tage vergangen waren und man den nächsten gemeinsamen Urlaub plante tat ihr ihre Anzeige leid. Als sie nun versuchte, ihre Anzeige zurückzunehmen, erfuhr sie, dass das gar nicht geht. Zurücknehmen kann man nur einen Strafantrag. Nicht aber die Strafanzeige selbst. Die läuft weiter.

Im Falle einer Rücknahme des Strafantrages bejaht die Staatsanwaltschaft oft einfach das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung und ermittelt weiter.

Nachdem die Frau vergeblich versucht hatte, ihre Strafanzeige zurückzunehmen, probierte sie es nun mit der Rücknahme ihres Strafantrages. Den hatte sie gleichzeitig mit ihrer Anzeige Anfang des Jahres gestellt. Die Staatsanwaltschaft interessierte das nicht so besonders. Sie ermittelte einfach weiter. Nun wurden der Umkreis um die Beiden befragt und Zeugen vernommen, die den Streit mitbekommen hatten. Der erwachsene Sohn der Frau sowie der gemeinsame Bekannte erhielten Ladungen der Polizei zur Vernehmung als Zeugen. Auch die Polizeibeamten vor Ort notierten ihre Beobachtungen.

Am Ende der Ermittlungen stand eine Anklage gegen den beschuldigten Lebensgefährten sowie eine Ladung der Frau als Zeugin zur Hauptverhandlung.

In dieser Situation gilt für die Anzeigeerstatterin dasselbe wie für alle Zeugen. Sie muß genauso aussagen wie alle anderen Zeugen. Als Geschädigte steht ihre kein Auskunftsverweigerungrecht zur Seite. Der Frau blieb nur der Weg zur Beratung durch einen Strafrechtsanwalt.

Denn der Strafverteidiger berät auch über Zeugenrechte.

Da das Paar sowieso zusammen bleiben will bot sich ihnen eine gute Lösung an. Ihr Strafrechtsanwalt riet ihr, die sowieso anstehende Verlobung vorzuziehen. Durch ihr Verlöbnis gelang es, der Frau eine sie belastende Aussage vor Gericht zu ersparen. Denn wegen ihrer Übertreibungen vor der Polizei hatte sie sich auch selbst strafbar gemacht wegen falscher Verdächtigung.

Als Verlobte oder als Ehefrau erhält eine Zeugin ein Auskunftsverweigerungsrecht vor Polizei und Gericht.

Da nun die Hauptbelastungszeugin wegfällt und die damals involvierten Bekannten und Verwandten nur bruchstückhafte Erkenntnisse hatten wird es für die Strafverfolger schwierig. Weder der Angeklagte noch die Anzeigeerstatterin können jetzt wohl noch strafrechtlich belangt werden.

3. August 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/strafrecht-polizeieinsatz.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-08-03 14:28:552017-08-03 14:28:55Strafverteidiger berät auch über Zeugenrechte

Zeugen haben oft Auskunftsverweigerungsrechte

Allgemein, Aussageverweigerungsrecht von Zeugen

„Ich will nicht aussagen!“ Diesen Satz hört der Fachanwalt für Strafrecht oft. Die Aussage kommt allerdings oft genug nicht von Beschuldigten, sondern von Zeugen. Also von denen, die von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht eine „Einladung“ zur Zeugenaussage erhalten haben.

Grundsätzlich gilt ja, dass jeder Zeuge verpflichtet ist, Angaben zu machen über Sachverhalte, die ihm zur Kenntnis gelangt sind.

Ein Strafverfahren wäre nämlich schlicht undurchführbar, könnte jeder Zeuge einfach sagen, er hat keine Lust auszusagen. Das gilt natürlich auch für zivilgerichtliche Verfahren, die nicht selten parallel zu Strafverfahren laufen oder ihre Spätfolge sind.

Allerdings gilt auch: Zeugen haben oft Auskunftsverweigerungrechte!

DIe deutsche Strafprozeßordnung ist nämlich ein durchaus demokratisches Gebilde. Sie will keine Strafverfolgung um jeden Preis. Daher dürfen all die der Polizei oder den Gerichten keine Auskünfte erteilen, die sich auf schützenswerte Rechte berufen können.

Eines der wichtigsten Auskunftsverweigungsrechte hat der, der im Falle einer Aussage in Gefahr gerät, sich selbst zu belasten.

Der Klassiker: Wer im Falle einer wahrheitsgemäßen Aussage Gefahr läuft, sich selbst zu belasten, darf die Aussage verweigern. Ein wirklich stark strapaziertes Zeugenrecht, das wohl tägich vielfach unter die Räder gerät, weil sich gerade von Seiten der Polizei gerne darüber hinweg gesetzt wird. DIe Beamten wollen ihre Fälle erfolgreich ermitteln und abschließen. Schon deshalb würden viele wohl lieber ihre Zunge verschlucken, als einen wertvollen Zeugen korrekt über sein Recht zu belehren. Denn dann gäbe es ja keine Aussage!

Die rein formelhaften Belehrungen der Polizei kommen nicht so wirklich an.

Gerade recht einfache und polizeiunerfahrene Menschen verstehen die vorgeschriebene Belehrung einfach nicht. Hinzu kommen Unsicherheit und oft genug Angst. Denn wer getraut sich schon, gegen Polizeibeamte anzustinken? Die sitzen doch eh immer am längeren Hebel, denken viele. Doch dem ist nicht so.

Man muß aber auch zugeben, dass ein Polizeibeamter nicht verpflichtet und auch nicht berechtigt ist dazu, Rechtsberatung zu leisten!

Die Beamten müssen ermitteln. Das ist ihre Pflicht. Sie sind trotz aller Fürsorgepflicht, die sie als Träger hoheitlicher Gewalt gegenüber Bürgern haben, zu eienr umfassenden Rechtsberatung nicht verpflichtet. Ob es besser wäre, die Aussage zu verweigern, können und müssen sie also strenggenommen für den Zeugen gar nicht entscheiden! Das muß der Zeuge selbst wissen. Denn Polizisten sind eben keine unabhängigen Anwälte. Nur diese dürfen nach unserem Gesetz Rechtsberatung leisten.

Nur ein strafrechtlich versierter Anwalt kann bei solchen Problemen  helfen.

Denn nur ein von jeder staatlichen Gewalt unabhängiger Anwalt kann einen Rechtssuchenden wie zB einen unsicheren Zeugen korrekt beraten. Neben dem oben genannten Auskunftsverweigerungsrecht gibt es nämlich noch Weitere, die besprochen werden müssen. Das kostet zwar, der Preis für eine Erstberatung in der Strafrechtskanzlei Schneider liegt auf der Basis der Gebührenordnung zwischen € 100 und € 200. Dies sollte keinen Zeugen abhalten von einem Anruf.

11. März 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-03-11 18:42:232017-03-11 21:03:50Zeugen haben oft Auskunftsverweigerungsrechte

Opfer einer Schlägerei wird zum Beschuldigten

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein Münchner Ingenieur von etwa Mitte Dreißig und sein Begleiter wollten eigentlich nur das Lokal wechseln auf ihrer Kneipentour in München am Dienstagabend. Die lustige Stimmung auf dem kurzen Fußweg zum krönenden Abschluß des Abends fand ein jähes Ende, als der Beschuldigte einem Lieferwagen einen Klapps auf die Scheibe versetzte, der so abgestellt war, dass er die Fußgänger behinderte. Der Fahrer stieg aus, ein zweiter Lieferwagen derselben Firma kam hinzu, der Chef des Lieferservice kam aus dem Laden und der Ingenieur (Verteidiger RA Florian Schneider) fand sich verletzt auf dem Boden wieder. Als alle Drei weiter drohend auf ihn zukamen konnte der Ingenieur nur noch zusehen, schnell auf die Füße zu kommen und dann Land zu gewinnen. Als er das Gefühl hatte, weit genug weg zu sein und alles letztlich doch einigermaßen überstanden zu haben, fand er sich erneut auf dem Boden wieder und die Polizei über ihm: die Drei vom Lieferservice hatten ihn nicht nur zusammengeschlagen, sondern gleich danach auch noch angezeigt und behauptet, er habe versucht, sie auszurauben. Neben seinen Prellungen, Schürfwunden und seinem blauen Auge hat er als Erinnerung an einen zunächst schönen Kneipenabend nun noch ein Strafverfahren. Glücklicherweise aber nur wegen gefährlicher Körperverletzung, denn selbst das Schläger-Trio vom Pizza-Lieferservice konnte seine Dichtung nicht so weit treiben, dass die Polizei an einen Raubüberfall glauben wollte. Nun muß er sich mit den Aussagen von gleich drei lügenden sogenannten Anzeigeerstattern befassen, deren Aussagen zweifelsohne gründlich abgestimmt sein dürften. Sein Glück im Unglück aber ist, dass er nicht alleine unterwegs war, denn immerhin steht sein Begleiter, – der an der Auseinandersetzung nicht im Geringsten beteiligt war, –  als unabhängiger Zeuge zur Verfügung.

5. Januar 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-01-05 23:01:352016-01-07 22:22:57Opfer einer Schlägerei wird zum Beschuldigten

Hilfe bei Zeugenaussage

Aussageverweigerungsrecht von Zeugen, Opfervertretung – Nebenklage

Ein junger Münchner wunderte sich letztes Jahr nicht schlecht, als er nach Hause in seine Wohnung zurückkam und die Wohnungstüre aufgebrochen und seine gesamte Reisekasse für die kurz bevorstehende Fernreise leer vorfand. Da ihm ein Freund seines Mitbewohners kurz zuvor in der Nähe seiner Wohnung begegnet war, der es ungewöhnlich eilig hatte, war sein Verdacht gleich auf diesen gefallen: Der war der einzige, der aufgrund seiner Besuche in der gemeinsamen Wohnung von der bevorstehenden Reise und der Reisekasse gewusst hatte und zudem nicht nur wegen seines Drogenkonsums einen enormen Geldbedarf hatte, sondern auch so viele Vorstrafen, dass ihm dies zuzutrauen war. Ein Blick auf die Videoaufzeichnungen des Eingangsbereichs hatte dann auch prompt gezeigt, dass der Bekannte genau zur Tatzeit das Haus betreten hatte.  Als alle Versuche, die Sache gütlich zu regeln und mit dem Verdächtigen zu sprechen und ihn zur Herausgabe des Geldes zu bewegen, gescheitert waren, hatte der Münchner bei der nächsten Polizeiinspektion Strafanzeige gegen den Bekannten erstattet und das Gefühl gehabt, nun das Seine getan zu haben, die Sache in Ordnung bringen. Doch weit gefehlt: Der Bekannte behauptete bei der Polizei nun plötzlich, in der Wohnung würde Cannabis vertickt und die beiden WG-Jungs seien daher Drogenhändler. Diese Anschuldigungen sind erkennbar nicht nur falsch, sie stellen auch eine neue Straftat des Bekannten dar, da es sich um eine falsche Verdächtigung handelt. Da jedoch der Münchner damit auch als Beschuldigter und eben nicht nur als Opfer des Einbruchsdiebstahls anzusehen ist, macht es für den Münchner Sinn, sich auf die bevorstehende Zeugenvernehmung vor dem Amtsgericht, – wo gegen den Einbrecher verhandelt wird, – anwaltlichen Rat zu holen. Dann kann geklärt werden, wie er sich am Besten gegenüber den Anschuldigungen des wirklichen Täters verhalten kann und was gegen die falschen Anschuldigungen unternommen werden kann.

21. März 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-03-21 09:41:522015-03-27 15:45:35Hilfe bei Zeugenaussage

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