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Schlagwortarchiv für: Drogenbesitz

Verteidiger bei Haftbefehl

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Beschuldigte brauchen einen Verteidiger bei Haftbefehl. Diese Erfahrung macht derzeit eine Tatverdächtige aus der Republik Moldau. Sie war zunächst als Asylbewerberin nach Deutschland eingereist. Da sie über kaum Geld verfügt kam sie auf dumme Gedanken.

Gelegenheit macht Diebe, sagt ein altes Sprichwort.

Die Kaufhäuser der Münchner Innenstadt bieten ein unglaubliches Angebot. Zuviel Versuchung für jemanden mit wenig Geld. Dringend nötig war Kleidung. Für sie, ihren Mann und ihre drei Kinder. In der Asylunterkunft gibts davon wohl nicht genug. Die „Shoppingtour“ durch die Innenstadt war gut vorbereitet.

Mitgeführt wurde eine mit Alufolie präparierte Tasche.

Die sollte den Alarm am Ausgang verhindern. In der Umkleide wurde alles anprobiert und dann in die Tasche gepackt. Der Ehemann war sinnvollerweise gleich mit dabei, da auch er erstmal anprobieren musste.

Und eine Schere für die Diebstahlsicherungen war auch mit von der Partie.

Damit sollten die Diebstahlsicherungen von den Kleidungsstücken entfernt werden. Da die Zeit aber drängte wurden die Sicherungen in der Umkleide einfach mit der Hand abgerissen.

Hinter dem Ausgang auf der Straße war dann Schluß. Ladendetektive hatten das Paar die ganze Zeit beobachtet.

In der Tasche fanden sich dann nicht nur die Präparierungen mit Alu. Es fanden sich auch Kleidungsstücke im Wert von fast € 700. Das Diebesgut wurde also sichergestellt. Durch das Abreißen der Sicherungsetiketten sind die Kleidungsstücke allerdings zerstört und unbrauchbar. Das Kaufhaus hat einen großen Schaden erlitten. Trotz Sicherstellung der Kleidung. Die Polizei nahm das Paar sofort fest. Die drei Kinder gingen in Obhut des Jugendamtes.

Die Haftrichterin ordnete einen Verteidiger bei Haftbefehl für die Beschuldigte an.

Hier gabs nix zu diskutieren. Die Beschuldigte hatte in Deutschland nicht nur keinen festen Wohnsitz. Sie hatte auch noch gar keinen gesicherten ausländerrechtlichen Status. Denn bislang hatte die Frau nur Asylantrag gestellt. Ob der wirklich Erfolg haben wird ist unklar. Das Strafverfahren wird hier sicher nicht hilfreich sein. Um Beschuldigte nicht alleine in der Haft zu lassen muss ein Verteidiger bei Haftbefehl angeordnet werden.

Das Gesetz sieht wegen all dieser Punkte einen Verteidiger bei Haftbefehl aus gutem Grunde vor.

Denn nun steht der Termin beim Ermittlungsrichter an. Hier wird die Frage geklärt, ob die Frau in Haft bleiben muss. Oder zurück kann zu ihren Kindern.

Der Umstand, dass sie eine Schere mitgeführt hatte, macht aus dem (normalen) Ladendiebstahl einen Diebstahl mit Waffen.

Der Strafrahmen verschiebt sich also erheblich nach oben. Führt nämlich ein Ladendieb einen Gegenstand wie eine Schere griffbereit mit sich erhöht sich die Strafdrohung. Mit der Geldstrafe als Strafrahmenuntergrenze ist’s nun vorbei. Mindeststrafe ist nun eine Freiheitsstrafe.

Hinzu kommt, dass man bei der Frau auch Drogen gefunden hat. Damit ist der Verteidiger bei Haftbefehl doppelt nötig!

Sie hatte eine XTC-Tablette dabei. Gegen ihre Kopfschmerzen, sagte sie bei Polizei. Dieser Umstand macht die Sache natürlich schlimmer. Besitz von Drogen ist strafbar. Besonders von harten Drogen wie Ecstasy. Der Weg aus der Haft wird nicht leicht. Als nächstes entscheidet nun die Ermittlungsrichterin über die Fortdauer der Untersuchungshaft des Ehepaares.

22. August 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2015/05/strafrechtskanzlei-muenchen.jpg 750 1800 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-08-22 12:48:582020-09-17 13:58:39Verteidiger bei Haftbefehl

Rat vom Btm-Verteidiger

Betäubungsmittelgesetz

Den Rat vom Btm-Verteidiger hat er nicht berherzigt. Der junge Mann mit ausländischen Wurzeln (Verteidiger RA Florian Schnedier) war völlig perplex. Auf einer Fahrt auf der Autobahn nach München wurde er aus seiner Sicht grundlos angehalten. Die Strafverfolger suchten bei ihm nach Drogen. Und wurden fündig. Mit fast 300 Gramm Kokain. Sie bekamen jedoch keine Angaben vom Beschuldigten.

Wichtigster Rat vom Btm-Verteidiger: Keine Aussage bei der Polizei!

Die Aufregung bei einer Anhaltung durch die Polizei auf der Straße ist riesig. Keine Frage! Für die meisten Beschuldigten ist dies nämlich eine ungewohnte Situation. Wer tatsächlich Drogen mit sich führt hat zudem ein schlechtes Gewissen. Und er hat Angst vor den Folgen.

Dem Druck der Polizei hier nachzugeben ist oft der größte Fehler, den Beschuldigte machen können.

Denn dieser Fehler ist später schlecht zu korrigieren. Die ersten Angaben bei der Polizei gelten für Staatsanwälte und Richter oft als die authentischsten. An ihnen wird der Beschuldigte später immer gemessen. Ein echter Widerruf eines Geständnisses ist schwierig.

Der Rat vom Btm-Verteidiger lautet deshalb, immer zuerst einen Anwalt zu kontaktieren.

Eine Aussage bei der Polizei kann man immer und zu jeder Zeit später nachholen. Die Strafverfolger sind richtig scharf auf die Angaben von Beschuldigten. Vor allem dann, wenn sie mehr als nur ein dünnes Geständnis zu erhalten hoffen. Angaben zur richtigen Zeit und gut vorbereitet stellen sie oft eine echte Chance für den Beschuldigten dar.

Angaben nach Akteneinsicht können den Weg bahnen zur sog. Kronzeugenregelung nach BtmG.

Das Betäubungsmittelgesetz BtmG belohnt Angaben von Beschuldigten. Wenn die zur Ergreifung anderer Btm-Straftäter führen gibts einen Strafrabatt. Den erhält aber nur der, der nicht blind einfach andere belastet. Sondern nur der, der brauchbare und nachprüfbare Angaben macht. An deren Ende dann Ermittlungsansätze für die Strafverfolger stehen. Und natürlich Verhaftungen anderer Verdächtiger sowie Verurteilungen.

Der beschuldigte junge Mann wird mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe rechnen müsssen.

Der Tatvorwurf lautet auf Handeltreiben einer nicht geringen Menge nach § 29a BtmG. Die Mindeststrafe hierfür beginnt bei 1 Jahr. Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht München erließ sofort Haftbefehl. Der Beschuldigte sitzt nun in Untersuchungshaft.

 

11. Februar 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2018/10/prozess-deal-drogen-haft.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-02-11 11:56:312020-09-17 14:00:07Rat vom Btm-Verteidiger

Drogen in der S-Bahn

Betäubungsmittelgesetz, Straßenverkehrsdelikte

Der junge Münchner hatte Drogen in der S-Bahn dabei. Er hatte mit nichts weniger gerechnet als mit einer Kontrolle. Im Sperrengeschoß der S-Bahn kontrollierten ihn plötzlich Polizeibeamte. Ohne für ihn erkennbaren Anlaß. In seiner Tasche fanden sich zwei Joints und etwas Amphetamin.

Die Polizei erstattete gegen ihn trotz der verschwindend geringen Menge an Btm sofort Strafanzeige.

Der Staatsanwalt veranlaßte die Zustellung eines Strafbefehles wegen Drogenbesitzes. Das Amtsgericht München verhängte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen. Der Münchner zahlte sofort und verzichtete auf einen Einspruch. Er hätte den Strafbefehl besser angegriffen! 

Denn als der Strafbefehl rechtskräftig geworden war meldete sich die Führerscheinstelle.

Der Münchner hatte bereits eine kleine Akte bei der Führerscheinstelle wegen einer geringfügigen früheren Ordnungswidrigkeit, ebenfalls wegen Btm. Die Führerscheinstelle fordert ihn in ihrem Schreiben dazu auf, sich einem Drogenscreening zu unterziehen.

Gleichzeitig droht sie dem Münchner, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Der Mann wurde jedoch nicht mit Drogen am Steuer erwischt. Sein „Delikt“ war, dass er Drogen in der S-Bahn dabei hatte. Eine Teilnahme am Straßenverkehr konnte ihm selbst bei bösester Betrachtung seiner Verfehlung keiner unterstellen! Damit läuft die Drohung der Führerscheinstelle ins Leere.

Drogenbesitz in der S-Bahn stellt keinen führerscheinrelevanten Verstoß dar!

Führerscheinrechtliche Maßnahmen setzen stets einen Zusammenhang zwischen einer Teilnahme am Straßenverkehr und Drogen- oder Alkoholabusus voraus. Weder der Konsum von Drogen noch der von Alkohol ist strafbar.

Führerscheinmaßnahmen stellen keine Zweitbestrafung dar.

Die Führerscheinstelle hat lediglich die Aufgabe, auf die Eignung der Teilnehmer am Straßenverkehr zu achten. Vor diesem Hintergrund haben  Führerscheininhaber ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen unter Beweis zu stellen. Ein Konsument von THC gibt keinerlei Anlaß zu Zweifeln hieran, wenn er in der S-Bahn mit einem Joint erwischt wird.

Torkelt ein Führerscheininhaber stockbesoffen im Hofbräuhaus herum kommt schließlich auch kein Sachbearbeiter der Führerscheinstelle auf die Idee, an dessen Fahreignung zu zweifeln.

Der Säufer nimmt schließlich auch nicht am Straßenverkehr teil. Obwohl Alkohol anerkanntermaßen der deutlich gefährlichere Suchtstiff ist. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.

 

 

23. November 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/strafrechtskanzlei-muenchen-viktualienmarkt.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-11-23 14:21:152019-11-23 17:59:22Drogen in der S-Bahn

Freispruch bei Btm-Verstoss

Betäubungsmittelgesetz

Mit 10 Mann gleichzeitig ging es zur Durchsuchung der Wohnung eines jungen Münchners und seiner Frau. Weder ein Durchsuchungsbeschluß lag vor noch war wirklich Gefahr in Verzug wegen des Verdachts auf einen Btm-Verstoss..

Der junge Münchner und seine Frau waren allerdings polizeibekannt und zigfach einschlägig vorbestraft wegen Btm-Verstössen.

Nachbarn hatten sich über einen lautstarken Streit des Pärchens beschwert und die Polizei gerufen. Die nächstgelegene Polizeiinspektion rief gleich noch Verstärkung herbei, um auf Nr. Sicher zu gehen. Als die Beamten die Wohnung betraten und es nix zu regeln gab als eben einen Ehestreit gaben sich die Beamten nicht damit zufrieden. Ohne groß zu fragen wurde auch gleich noch die Wohnung durchsucht.

Im Kühlschrank fanden sich dann ein paar Brocken Amphetamine und verdächtiges Pulver. Scheinbar ein klarer Btm-Verstoss.

Die Beamten fühlten sich allerdings angesichts der vielen Vorstrafen des Pärchens wohl viel zu sicher. Ohne jede Belehrung über ihre Auskunftsverweigerungsrechte befragten sie die Ehefrau, wem das Zeug aus dem Kühlschrank gehört. Die junge Frau war angesichts der polizeilichen Übermacht eingeschüchtert und belastete ihren Ehemann.

Auch die Staatsanwaltschaft fühlte sich wohl angesichts der vielen Vorstrafen des jungen Münchners viel zu sicher und klagte ihn ohne zu zögern wegen Btm-Verstoss an.

Der Mann beauftragte einen Verteidiger (RA Florian Schneider), der sich dann zuerst die Strafakte organisierte. Bereits in  der Akte zeigte sich dann, dass es gestimmt hatte, was der Angeklagte berichtet hatte. Es fand sich kein einziger Vermerk über eine korrekte Belehrung seiner Ehefrau, die ja immerhin als Einzige den Angeklagten belastet hatte. Sie soll es angeblich gewesen sein, die gesagt hatte, der Kühlschrankfund gehöre ihm.

Durch die fehlende Belehrung war die Aussage der Ehefrau nicht verwertbar.

Das Amtsgericht hatte in einer mehrtägigen Hauptverhandlung sämtliche an dem Polizeieinsatz in der Wohnung des Angeklagten beteiligten Beamten vernommen. Es fand sich kein einziger Zeuge, der eine Belehrung der Ehefrau über ihr Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 der Strafprozeßordnung mitbekommen hätte.

Am Ende stand der Freispruch des Angeklagten.

Das Amtsgericht München hat völlig korrekt entschieden: Wurde ein Zeuge nicht korrekt über ein ihm eventuell zustehendes Auskunftsverweigerungrecht belehrt ist seine Aussage nicht verwertbar. Dies gilt auch dann, wenn es um gravierende Tatvorwürfe geht und der einzige Belastungszeuge damit wegfällt.

Im Falle des Münchners hatte die Ehefrau gleich zwei verschiedene Auskunftsverweigerungsrechte, nämlich als Tatverdächtige und als Ehefrau.

Der Staatsanwaltschaft hätte dieser Fehler bereits bei der Prüfung der Akte und Vorbereitung der Anklage auffallen müssen. Eine Anklageerhebung wäre damit eingentlich von Anfang an unmöglich gewesen. So mußte sich die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft geschlagen geben und selbst Freispruch beantragen.

 

 

 

1. August 2018/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/betaeubungsmittel-drogen-verkauf.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2018-08-01 15:34:102018-08-07 18:01:38Freispruch bei Btm-Verstoss

Keine Strafe bei Drogenbesitz

Betäubungsmittelgesetz, Jugendliche - Heranwachsende

Der Vorwurf des Jugendstaatsanwalts gegen den 16-jährigen Schüler lautete auf unerlaubten Drogenerwerb, Drogenbesitz sowie Weitergabe von Marihuana in geringer Menge.

Am Ende hieß es dann aber trotzdem keine Strafe bei Drogenbesitz.

Der Jugendliche hatte sich sofort nach Einleitung des Strafverfahrens gegen ihn an einen Strafverteidiger (RA Florian Schneider) gewandt. Vor allem hat er auf Anraten seines Verteidigers keine Aussage bei der Polizei gemacht. Stattdessen erklärte er sich auf Betreiben seines Anwalts dazu bereit, an dem Drogenberatungsprogramm „FED“ teilzunehmen. Dies ist gerade für junge Beschuldigte gedacht, bei denen noch am Ehesten eine positive Beeinflußbarkeit gegeben ist.

Nehmen Jugendliche freiwillig an dem Programm FED teil wird das Strafverfahren oft eingestellt.

Entscheidend hierfür ist die Überlegung der Jugendstaatsanwälte, dass im Falle einer Anklage und Verurteilung nach dem JGG (Jugendgerichtsgesetz) auch nichts Anderes als Urteil herauskommt. Jedenfalls dann nicht, wenn der Jugendliche einsichtig und vor allem nicht einschlägig vorbestraft ist. Denn auch einem Jugendrichter fällt als Sanktion meist nix Anderes ein als das Programm FED.

Im Jugendstrafverfahren steht nämlich nicht die Bestrafung

des Täters im Vordergrund, sondern die Erziehung.

So kommen Jugendliche oft mit der zeitlich sehr überschaubaren Teilnahme an einem Beratungsprogramm davon, obwohl sie ja nach unserem rechtlichen Wertesystem mit Drogen hantiert hatten. Hat sich der Beschuldigte aber schon von alleine und freiwillig der Drogenberatung FED unterzogen sieht der Staatsanwalt keine Notwendigkeit mehr für eine Anklage. Deshalb steht in diesen Fällen dann am Ende also eine unerwartete Einstellung.

22. Juli 2018/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2018-07-22 12:59:132018-07-22 13:11:45Keine Strafe bei Drogenbesitz

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