• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Schlagwortarchiv für: angeklagter

Einstellung wg Koerperverletzung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Eine Einstellung wäre das Letzte gewesen, woran der Angeklagte zu Beginn der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht München gedacht hätte. 

Anklage wegen Körperverletzung

Die Nerven lagen bloß vor der Hauptverhandlung am Montag, sowohl auf Seiten der Anzeigeerstatterin als auch auf Seiten des Angeklagten, ihres früheren Freundes.

Handgreiflichkeiten bei der Trennung

Nach zwei Jahren war die Beziehung letztes Jahr wegen einer anderen Frau in die Brüche gegangen. Ab diesem Zeitpunkt hatte die Polizei die Schlußbearbeitung und Abwicklung der Beziehung übernommen. Wegen der Neuen war die jetzige Ex eifersüchtig und auch etwas handgreiflich geworden. Der Angeklagte (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte sich mehr als nötig zur Wehr gesetzt und war deshalb auf der Anklagebank gelandet: Der Staatsanwalt warf ihm vor, seine Ex im Rahmen der „Abwicklung“ der Beziehungsangelegenheiten gewürgt und geschlagen zu haben. 

Einstellung des Verfahrens

Alle Beteiligten des Verfahrens hatten in der Hauptverhandlung allerdings einige Probleme mit der Aussage der Ex. Sie war als Zeugin geladen und hatte auch ausgesagt und mußte durchaus einiges an eigenen Tätlichkeiten zugeben. Vor allem gabs einiges an Durcheinander an den entscheidenden Stellen ihrer Aussage. Auf Antrag der Verteidigung ist daraufhin das Verfahren gegen den Angeklagten vorläufig eingestellt worden. 

Auflagen für den Angeklagten zur Wiedergutmachung 

Der Angeklagte nahm die Einstellung gerne an, da er damit einer Verurteilung entgangen ist. Er hat allerdings einige Auflagen zu erfüllen: Die Wichtigste ist die Zahlung einer Wiedergutmachung an seine Ex in Höhe von € 1.500 binnen 6 Monaten.

12. Oktober 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-10-12 19:41:212016-10-12 19:52:03Einstellung wg Koerperverletzung

Freispruch bzw. 3 Jahre 9 Monate für zwei Angeklagte

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die Große Strafkammer am Landgericht München I hat am Montag einen etwa 25-Jährigen aus dem bayerischen Oberland wegen schwerer räuberischer Erpressung in einem minder schweren Fall schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Der junge Mann war für schuldig befunden worden, letztes Jahr zusammen mit einem Mittäter und unter Verwendung eines Klappmessers im Münchner Lehel ein Waxing Studio überfallen und Beute gemacht zu haben. Da die Täter damals hatten entkommen können stocherte die Polizei bei der Suche nach den Beiden zunächst im Nebel. Eine verwertbare DNA-Spur führte schließlich zum Ziel und zur Verhaftung des 25-Jährigen. Der gestand sofort und nannte auch seinen Mittäter, der kurz darauf nach seiner Einreise aus der Türkei nach Deutschland festgenommen werden konnte. In der Hauptverhandlung von Montag wiederholte der 25-Jährige sein Geständnis, der Andere bestritt jedoch jede Tatbeteiligung. Da die einzige vorhandene DNA-Spur nur den 25-Järhigen überführte, nicht aber den Anderern, sprach das Landgericht den ursprünglich als Haupttäter gehandelten Mitangeklagten frei und verurteilte nur den 25-Jährigen wegen schwerer räuberischer Erpressung in einem minder schweren Fall. Der 25-Jährige ist mit diesem Urteil ganz gut gefahren, denn nach dem Gesetz gilt bei schwerem Raub eine Mindeststrafe von 5 Jahren.

14. Dezember 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-12-14 21:33:262016-01-07 22:42:06Freispruch bzw. 3 Jahre 9 Monate für zwei Angeklagte
Seite 2 von 212
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025
  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht Mord opfer Opfervertretung polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen