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Strafanzeige wegen Betrugs im Internet

Internetstrafrecht, Vermögensdelikte

Die Polizei hat gegen einen 21-Jährigen mit ausländischen Wurzeln ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betrugs im Internet eingeleitet, dem vorgeworfen wird, Dinge im Web erworben zu haben, ohne sie wirklich bezahlen zu wollen, um sie dann gleich weiterzuverkaufen. Der Beschuldigte erwarb Dinge  im Wert von mehreren Hundert bis etwa € 1000 über Ebay, die Zahlung wurde über ein Bezahlsystem abgewickelt. Durch einen Trick erfolgte die Bezahlung allerdings nicht wirklich, sodass ihm vom Verkäufer die Ware überlassen wurde, obwohl er tatsächlich gar nicht bezahlt hatte. Geschädigt wurden dadurch das Bezahlsystem und die Verkäufer in Höhe der nicht bezahlten Kaufpreise. Bei einem der Geschäfte flog er auf, so dass er sich nun mit einem Strafverfahren befassen muß. Der Strafrahmen für Betrug dieser Art beginnt bei einer Geldstrafe und reicht bis zur Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Wichtig wird für ihn die Wiedergutmachung der von ihm verursachten Schäden, da diese ein entscheidendes Kriterium für die Strafzumessung ist. 

4. Januar 2016/von Florian Schneider
Schlagworte: betrug, Bewährung, Computerbetrug, Ebaybetrug, freiheitsstrafe, geldstrafe
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https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-01-04 18:51:032016-01-07 22:29:17Strafanzeige wegen Betrugs im Internet
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