• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Privatklage wegen übler Nachrede

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Eine Frau aus der Umgebung von München reicht dieser Tage eine Privatklage gegen ihren Bruder und dessen Ehefrau ein. Grund ist die schon Jahre währende Übung des Bruders und der Schwägerin, die Post aus dem Briefkasten ihrer Wohnung zu entnehmen, – ohne hierfür eine Erlaubnis zu haben, – und zu öffnen. Nachdem die beiden beim letzten Mal im Januar fündig geworden waren mit ganz besonders interessanter Post hat die Geschädigte (RA Florian Schneider) die Geduld mit ihnen verloren und Anzeige gegen die 2 erstattet. Das Ehepaar hatte damals nämlich ein Schreiben „gefunden“, dem zu entnehmen war, daß sich der Lebensgefährte der Frau in Untersuchungshaft befindet. Das fanden sie so interessant, daß sie dies gleich den Eltern berichteten mit der Folge, daß die aus allen Wolken fielen und nun der Familiensegen ziemlich schief hängt. Bei der Gelegenheit ehaupteten die Beiden den Eltern gleich auch noch weitere unschöne Dinge über die Geschädigte, um sie besonders schlecht zu machen.

Nach Einreichung der Strafanzeige hat die Staatsanwaltschaft München I zwar mitgeteilt, sie werde die Sache von sich aus strafrechtlich nicht verfolgen, da es am öffentlichen Interesse fehle, – was zu erwarten war, – kann sie nun selbst aktiv werde und gegen die Beiden Privatklage einreichen. Da die Parteien dieses Streits in derselben Gemeinde wohnen, – sie wohnen nebeneinander, – ist nach dem Gesetz in Bayern zunächst ein Sühneverfahren vorgeschrieben: Die Anzeigeerstatterin wird zwar eine Privatklage entwerfen lassen, zunächst aber bei der Gemeinde, in sie alle wohnen, Antrag auf Durchführung eines Sühneverfahrens stellen.

Dieses Sühneverfahren wird wie vorgeschrieben nicht vor dem Amtsgericht durchgeführt werden, – das später für die Verhandlung über die Privatklage selbst zuständig sein wird, – sondern vor der Gemeinde. Erst nach dem Scheitern des Sühneverfahrens ist die Bahn frei für die Strafverhandlung vor dem Amtsgericht München, in dem sich das Ehepaar als Angeklagte vor dem Strafrichter werden rechtfertigen müssen.

11. April 2012/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-04-11 17:35:012020-01-28 12:09:15Privatklage wegen übler Nachrede
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025
  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht Mord opfer Opfervertretung polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Link to: Berufung gegen Fahrverbot Link to: Berufung gegen Fahrverbot Berufung gegen Fahrverbot Link to: Anklage wegen Flaschenwurfs Link to: Anklage wegen Flaschenwurfs Anklage wegen Flaschenwurfs
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen