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Marokkaner erhält Haftbefehl wegen Verdachts des Einschleusens von Pakistanern

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Das Amtsgericht Rosenheim hat soeben gegen einen Marokkaner Haftbefehl wegen der Verdachts des Einschleusens von Ausländern erlassen. Dem verheirateten Familienvater (Verteidiger RA Florian Schneider) wird vorgeworfen, letzte Woche drei pakistanische Staatsangehörige mit seinem Auto nach Deutschland mitgenommen und damit nach Meinung der Polizei eingeschleust zu haben. Nach den Ermittlungen der Rosenheimer Polizei soll der Beschuldigte, der mit Frau und zwei kleinen Kindern seit Jahren ganz offiziell in Mailand lebt, die 3 Pakistani in Mailand in sein Auto eingeladen und dann über Österreich Richtung München gefahren haben. Auf der Autobahn wurden die Vier in der Nähe von Rosenheim kontrolliert und festgenommen. Bei der Kontrolle soll sich nach den Angaben der Polizei herausgestellt haben, dass die Pakistani als Illegale eingereist sind, also weder eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland noch zumindest ein Touristenvisum hatten.

Der Marokkaner wurde nach seiner Verhaftung in die JVA Stadelheim in Untersuchungshaft verfrachtet. Hier muß er sich darauf einstellen, zumindest zwei bis drei Monate bis zur Hauptverhandlung zu verbringen.

Sollte sich die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung entschließen, – weil sie den Tatvorwurf des Schleusens und damit des Verstoßes gegen das Ausländergesetz, – für erwiesen erachten wird er er nur dann Aussicht auf eine Bewährungsstrafe haben, wenn es ihm gelingt, dem Richter klarzumachen, dass er zumindest kein finanzielles Interesse an der Schleusung gehabt zu haben, – sofern es der Staatsanwaltschaft auch gelingen sollte, den Richter von ihrer Meinung zu überzeugen.

19. April 2014/von Florian Schneider
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