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Macheten-Schläge nur gefährliche Körperverletzung.

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein Ehemann hatte in Rottach-Egern mit einer Machete fünfmal auf seine Frau eingeschlagen, das Gericht verhängte hierfür nur fünf Jahre und neun Monate. Das Landgericht München II hatte schnellen Notruf als Rücktritt vom Versuch des Totschlags gewertet.

Der Ehemann hatte nach einem Streit mit seiner Frau fünfmal mit einer Machete auf sie eingeschlagen und sie teilweise am Kopf schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft München II hatte ihn daraufhin wegen versuchten Totschlags angeklagt. Da der Mann jedoch sofort nach der Tat einen sehr dringlich formulierten Notruf abgesetzt hatte und um schnelle Hilfe gebeten hatte billigte die Große Strafkammer am Landgericht München II dem Angeklagten einen erfolgreichen Rücktritt vom Versuchs des Totschlags zu und verurteilte ihn nur wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten.

25. August 2010/von Florian Schneider
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