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Haftbefehl für Schwarzfahrerei

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Das Amtsgericht Augsburg hat letzte Woche einen 29-jährigen Mann wegen Schwarzfahrerei in 74 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. Der Angeklagte war innerhalb von nur drei Monaten 74 mal ohne Fahrkarte in öffentlichen Verkehrsmitteln In Ingolstadt, Treuchtlingen, Nürnberg und Augsburg erwischt worden. Der Gesamtschaden betrug nach den Feststellungen des Amtsgerichts Augsburg insgesamt Euro 1.200.

Der Angeklagte gestand die Tatvorwürfe, er sei er jeweils zu Vorstellungsgesprächen unterwegs gewesen.

Da der Angeklagte bereits erheblich vorbestraft war verhängte das Amtsgericht eine unbedingte Freiheitsstrafe, setzte die Strafe also nicht zur Bewährung aus, was nur dann befremdlich anmutet, wenn man nur den Tat betrachtet. Das Gericht hatte jedoch auch die zahlreichen Vorstrafen zu berücksichtigen, so daß eine Bewährung nicht mehr in Frage kam.

3. Oktober 2011/von Florian Schneider
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