• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Ermittlungsverfahren gegen 3 Studenten wegen des Vorwurfes des Abfalldiebstahls

Allgemein, Eigentumsdelikte, Jugendliche - Heranwachsende

Drei Münchner Studenten aus unterschiedlichen Fachbereichen (einer von ihnen verteidigt von Jugendstrafrechtsanwalt Florian Schneider) machen gerade die Erfahrung, dass auch durchaus sinnvolle und gut gemeinte Aktionen strafbar sein können: Die 3 waren vor Kurzem spät nachts in den Müllraum eines Supermarktes in München eingestiegen, um dort in den Müllcontainern nach Verwertbarem zu suchen, das den Weg in den Müll eigentlich noch gar nicht verdient hat. Sie beteiligen sich damit an dem inzwischen weit verbreiteten Trend, nicht länger zu akzeptieren, dass tonnenweise Lebensmittel weggeworfen werden, – zum Beispiel, weil das Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist oder Obst und Gemüse einfach nicht mehr so gut aussehen, – obwohl sie durchaus noch zu genießen wären. Die weltweit übliche Verschwendung wertvoller Lebensmittel stößt auf immer größeren Widerspruch auch und gerade bei Menschen, die aufs Geld schauen und jeden Euro umdrehen müssen.

Da sich dieser Trend, „Containern“ genannt, immer weiter verbreitet sind inzwischen erste Reaktionen seitens der betroffenen Unternehmen und der Polizei feststellbar: Supermärkte sichern ihre Müllräume inzwischen mit schweren Türen und Videokameras, – als gäbe es hier keinen Müll, – den der Supermarkt ja schließlich selbst weggeworfen hat, – sondern Goldschmuck. Die Polizei wiederum läßts auch nicht mehr gut sein, sondern kommt tatsächlich sofort vorbei, wenn sie gerufen wird, und leitet gegen die Mülldiebe Strafverfahren ein. Der Supermarkt selbst legt sogar großen Wert auf die Strafverfolgung und hat Strafantrag gestellt.

Die Drei können also nicht damit rechnen, dass die Justiz ihren Einstieg in den Müllraum als sinnvolle Verwertung von Müll ansieht. Sie müssen im Gegenteil damit rechnen, dass sie eine Strafe erhalten, denn ihre Handlungsweise erfüllt zumindest den Tatbestand des Hausfriedensbruchs, der üblicherweise mit einer Geldstafe geahndet wird. Je nach Konstellation des Falles wäre es sogar möglich, dass ihnen auch eine Verurteilung wegen Diebstahls droht, wenn der Supermarkt behauptet, die in den Containern befindlichen Lebensmittel seien gar nicht weggeworfen worden, sondern hätten noch einem weiteren Zweck zugeführt werden sollen. Diese Behauptung des Supermarktes, – sollte sie wirklich erfolgen, – wird aus Verteidigersicht einer besonders genauen Prüfung zu unterziehen sein, da den Beschuldigten hier eine besonders hohe Geldstrafe drohen würde. Es wird also Sache der Strafverfolger sein, nachzuweisen, dass der Müll letztlich doch keiner war.

13. Juni 2013/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-06-13 11:20:512015-03-20 10:52:43Ermittlungsverfahren gegen 3 Studenten wegen des Vorwurfes des Abfalldiebstahls
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025
  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht Mord opfer Opfervertretung polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Link to: Ermittlungsverfahren gegen 60-Jährigen und gegen 5 Jugendliche wegen Körperverletzung Link to: Ermittlungsverfahren gegen 60-Jährigen und gegen 5 Jugendliche wegen Körperverletzung Ermittlungsverfahren gegen 60-Jährigen und gegen 5 Jugendliche wegen Körp... Link to: 3 Monate Haft für alleinerziehende Mutter von 3 Kindern wegen Ladendiebstahls Link to: 3 Monate Haft für alleinerziehende Mutter von 3 Kindern wegen Ladendiebstahls 3 Monate Haft für alleinerziehende Mutter von 3 Kindern wegen Ladendiebsta...
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen