• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Einstellung und Freispruch bei Einbruchsdiebstählen

Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Zwei junge Männer mußten sich am Donnerstag vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts München wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen und zweifachen versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls verantworten, den sie nach Meinung der Staatsanwaltschaft angeblich Ende vorletzten und Anfang letzten Jahres verübt haben sollten. Die Beiden waren verdächtigt worden, als sie sich in der Nähe eines großen Mietshauses in München aufgehalten hatten, in dem kurz zuvor zwei Einbrüche in Wohnungen angezeigt worden waren. Da Beide trotz ihres jungen Alters von etwa 25 Jahren schon lange Vorstrafenregister hatten und sogar einer der Beiden (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen mehrerer Einbrüche in Wohnungen in genau demselben Anwesen ein paar Jahre zuvor schon mal verurteilt worden war und eine lange Jugendstrafe abgesessen hatte hielten sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft die Beiden für die Täter. SIe bestritten jedoch jede Täterschaft und gaben an, in dem für alle öffentlich zugänglichen Haus durchaus einige Male gewesen zu sein, da sie die öffentliche Sauna sowie die großartige Dachterrasse öfters mal besucht hätten. In der Hauptverhandlung zeigte sich dann, dass es außer dem Verdacht buchstäblich keinen einzigen Beweis gegen die Beiden gab: DIe zwei Wohnungsbesitzer schieden als Zeugen aus, denn der eine war aufgrund seines hohen Alters kurz vor der Verhandlung verstorben, der andere hatte keine genaue Erinnerung an ein Tätergesicht. Da es auch keine Spuren und erst recht kein Geständnis gab mußte das Amtsgericht das Verfahren am Donnerstag einstellen bzw. freisprechen.

30. Juli 2015/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-07-30 16:51:122015-07-30 16:51:12Einstellung und Freispruch bei Einbruchsdiebstählen
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025
  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht Mord opfer Opfervertretung polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Link to: Wechsel des Pflichtverteidigers nur in Ausnahmefällen Link to: Wechsel des Pflichtverteidigers nur in Ausnahmefällen Wechsel des Pflichtverteidigers nur in Ausnahmefällen Link to: 8 Monate Haft für Trickdiebstahl Link to: 8 Monate Haft für Trickdiebstahl 8 Monate Haft für Trickdiebstahl
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen