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Einstellung bei gefährlicher Körperverletzung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Am vergangenen Dienstag fand vor dem Amtsgericht München eine Hauptverhandlung gegen 2 junge Männer (der Hauptangeklagte verteidigt von RA Florian Schneider) statt, denen die Staatsanwaltschaft München I vorgeworfen hatte, im September vorletzten Jahres nach einer Feier in einem Club auf der Fahrt in der S-Bahn nach Hause andere gleichaltrige Fahrgäste angegriffen und geschlagen zu haben. Einer der beiden Angeklagten soll nach einem kurzen Wortwechsel nach dem Einsteigen in die S-Bahn auf einen Fahrgast zugegangen sein und ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, nachdem der krass frauenfeindliche Lieder gesungen hatte, von denen sich die beiden Begleiterinnen der beiden Angeklagten beleidigt gefühlt hatten. Aus diesem Schlag gegen den Gesängeskünstler hatte sich dann eine heftige Schlägerei zwischen den Begleitern entwickelt, die ihr Ende erst durch das Anhalten der S-Bahn und das Aussteigen der beiden Angeklagten gefunden hatte.

Im Rahmen der Beweisaufnahme des Amtsgerichts München wurden alle Beteiligten angehört und die anzeigeerstattenden Fahrgäste als Zeugen vernommen. Dabei stellte sich der Sachverhalt deutlich anders heraus, als in der Anklage behauptet, da die Aussagen der vermeintlichen Tatopfer widersprüchlich und sehr einseitig belastend für Angeklagten ausfielen.

Das Amtsgericht tat sich infolgedessen sehr schwer damit, den Fahrgästen zu glauben und die beiden Angeklagten im Sinne der Anklage zu verurteilen, und stellte mit Zustimmung das Verfahren gegen beide Angeklagte ein, der Hauptangeklagte (verteidigt von RA Schneider) muss eine Geldauflage von etwas mehr als eintausend Euro bezahlen.

13. Juli 2011/von Florian Schneider
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