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40 Sozialstunden für Drogenbesitz

Betäubungsmittelgesetz, Jugendliche - Heranwachsende

Amtsgericht Starnberg verurteilte einen 19-jährigen Graffiti-Sprayer wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zu 40 Sozialstunden.

Das Amtsgericht Starnberg hatte den 19-jährigen noch als Heranwachsenden eingestuft und auf ihn deshalb Jugendstrafrecht angewendet. Der Heranwachsende hatte in Seefeld bei Starnberg eine Fußgängerunterführung, ein Jugendhaus und eine Straße am Schlosspark mit Graffiti besprüht. Als er von der Polizei erwischt und kontrolliert wurde waren dann zudem Drogen bei ihm gefunden worden. Wohl weil er sich einsichtig gezeigt hatte und sich einer Drogentherapie unterziehen wollte war die Verurteilung relativ milde ausgefallen.

25. August 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-08-25 15:38:522015-02-01 22:56:1540 Sozialstunden für Drogenbesitz
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