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Haftbefehl gegen 22-jährigen Drogenabhängigen wegen mehrfachen Handtaschenraubs

Betäubungsmittelgesetz, Eigentumsdelikte

Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht München hat im November des letzten Jahres gegen einen 22-Jährigen aus dem Münchner Umland Haftbefehl erlassen, der im Wesentlichen mit Wiederholungsgefahr und Fluchtgefahr wegen hoher Straferwartung begründet worden ist. Hintergrund des Haftbefehls war eine intensive Fahnung der Münchener Polizei nach einem jungen Mann, der mehrere ältere Damen überfallen und ihnen die Handtaschen geraubt hatte. Die Polizei war jedesmal sofort zu Hilfe gerufen worden, allerdings immer erst, nachdem der Täter bereits verschwunden war. Aufgrund der intensiven Fahndung gelang es dann, den Tatverdächtigen zu fassen, der sofort die Taten gestand. Wie sich herausstellte handelte es sich um einen Beschuldigten, der durchaus unter der Rubrik Intensivtäter geführt werden könnte, denn er war wenige Monate zuvor erst nach fast dreijähriger Strafhaft aus der Jugendstrafanstalt entlassen worden, was er sich wegen seines langen Vorstrafenregisters eingefangen hatte.

Der junge Beschuldigte (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte bei der Haftentlassung im letzten Sommer durchaus zunächst den festen Vorsatz gehabt, ab dato ein straffreies Leben führen zu wollen und dies auch etwa zwei Monate durchgehalten. Dann hatte ihn allerdings wieder sein altes Problem eingeholt, nämlich seine Drogensucht, die er bis heute immer noch nicht erfolgreich behandelt hat. Da sein Arbeitsverdienst vorne und hinten nicht ausreichte, den hohen Konsum von Kokain und vor allem mengenweise Cannabis zu finanzieren und der Konsumdruck immer größer wurde war er letztlich doch wieder in sein altes Muster verfallen, mittels Straftaten seinen Extremkonsum zu finanzieren. Daher hatte er dieses Mal auf die Idee gehabt, ältere Damen zu überfallen, um denen die Handtaschen zu rauben.

Bei den Raubtaten, die dem Beschuldigten angelastet werden, handelt es sich also sozusagen um klassische Beschaffungskriminalität. Sobald er wieder im Knast sitzt und der Kopf klar wird ist er froh und glücklich, dem Konsumdruck entkommen zu sein und empfindet seine Untersuchungshaft im Grunde als Wohltat. Sein größter Wunsch ist allerdings, draußen mit dem Leben klarzukommen, ohne wieder von den Droge eingeholt zu werden. Die bevorstehende Hauptverhandlung wird also für die Verteidigung mit dem Ziel „Therapie statt Strafe“ zu führen sein, um den Beschuldigten endlich in eine erfolgreiche Therapie zu bringen: Nach den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetztes ist es nämlich möglich, anstelle einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Jahren eine Drogentherapie zu absolvieren und dann im Erfolgsfalle den Strafrest zur Bewährung ausgesetzt zu bekommen. Für den sehr therapiewilligen Beschuldigten also eigentlich genau der richtige Weg. Hier wird allerdings das Problem zu bewältigen sein, dass der Beschuldigte als Intensivtäter erheblich vorbestraft ist und nach den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft weit mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe im Raum stehen. Er wird also mit einem umfassenden Geständnis und echter Aufklärungshilfe zu seinen Lieferanten möglichst viel gutes Wetter machen müssen, um sein Ziel zu erreichen.

5. Februar 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-02-05 10:50:462015-02-01 00:22:56Haftbefehl gegen 22-jährigen Drogenabhängigen wegen mehrfachen Handtaschenraubs

Anklage wegen KFZ-Diebstahls

Eigentumsdelikte

Ein polnischer Staatsangehöriger (Verteidiger RA Florian Schneider) erhielt soeben eine Anklage der Staatsanwaltschaft München I wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen Autodiebstahls. Der siebundzwanzigjährige Pole soll nach den Ermittlungen der Polizei München zusammen mit einem Landsmann im frühen Herbst aus Polen nach München gekommen sein einzig mit dem Plan, ein Fahrzeug einer deutschen Premiummarke zu stehlen und nach Polen zu verbringen. Daher sei man zu zweit eingereist, da der Angeschuldigte hinter seinem Landsmann herfahren und das Fahrzeug nach Polen bringen sollte. Der Plan wurde ausgeführt und in Giesing ein 5er BMW gefunden, aufgebrochen und weggefahren. Da die Polizei die Wohngegend in Giesing gerade besonders im Blick hatte wurden die beiden Autos angehalten und Beide verhaftet. Der Angeschuldigte räumte sofort und unumwunden seine Tat ein und befindet sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft in der JVA Stadelheim.

Seit seiner Verhaftung verdächtigt ihn die Staatsanwaltschaft München I, nicht nur das eine Auto gestohlen zu haben, sondern Mitglied einer großen Bande zu sein, die organisiert und arbeitsteilig werthaltige Pkws in ganz Deutschland stielt und nach Polen schafft. Hierfür hatten sich jedoch keinerlei stichhaltige Beweise finden lassen, sodaß es nun bei der Anklage wegen des einen Autodiebstahls bleibt.

Im anderen Falle hätte dem Angeschuldigten eine Anklage wegen gewerbsmäßigen Bandendienstahls gedroht, was unweigerlich eine hohe Freiheitsstrafe bedeutet hätte. Nun droht dem Angeschuldigten zwar immerhin auch eine Verurteilung wegen schweren Diebstahls, aber zumindest eine Freiheitsstrafe mit Bewährung, da dem Angeschuldigten sein Geständnis zugute gehalten werden wird.

10. Januar 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-01-10 17:21:562016-08-31 11:27:57Anklage wegen KFZ-Diebstahls

Haftbefehl für Autodiebstahl

Eigentumsdelikte

Die Ermittlungsrichterin am Amtsgericht München hat soeben gegen einen siebenundzwanzigjährigen Polen (Verteidiger RA Florian Schneider) Haftbefehl wegen des Verdachts des Bandendiebstahls von Kraftfahrzeugen erlassen: Dem Polen wird vorgeworfen, als Teil einer gut organisierten Bande unter anderem im Münchner Raum Fahrzeuge deutscher Premiummarken gestohlen und nach Polen gebracht zu haben, um sie dort zu verkaufen bzw. weiter nach Osten zu verbringen. Festgenommen worden war der Beschuldigte in einem BMW, der von seinem Bekannten in München gestohlen worden war und den er gerade nach Polen fahren wollte. Gleichzeitig wurde sein Bekannter aus Polen verhaftet, mit dem er aus Polen angereist war und der mit seinem Wagen vorneweg gefahren war. Da die Polizei in diesem Gebiet wegen zahlreicher KFZ-Diebstähle ganz offenkundig überwacht worden war wurden die beiden Beschuldigten schon kurz nach Fahrtantritt festgenommen und mußten in die JVA einrücken.

Der Beschuldigte war bezüglich des BMWs von Anfang an geständig. Die Polizei vermutet jedoch, daß er in weit größerem Umfang an Autodiebstählen beteiligt ist.

Folgerichtig hat die Ermittlungsrichterin nun Haftbefehl wegen Bandendiebstahls gegen ihn erlassen. Es ist damit zu rechnen, daß er zumindest bis zur Hauptverhandlung in etwa drei Monaten in Untersuchungshaft bleiben wird. Ob die Justiz ihm dann tatsächlich eine Beteiligung an einer Diebesbande nachweisen kann oder nicht wird sich zeigen.hiervon hängt natürlich auch ab, ob er mit einer Bewährung davon kommt oder nicht.

25. November 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-11-25 17:10:402015-02-05 11:41:25Haftbefehl für Autodiebstahl

Geldbuße für Fundunterschlagung

Eigentumsdelikte

Diese Woche mußte sich ein ehemaliger Profi-Fußballer von 1860 München vor dem Amtsgericht München wegen des Vorwurfs der Fundunterschlagung verantworten: Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, dieses Jahr bei einem Flug von Mailand nach London im Mai vier antike Münzen unterschlagen zu haben, die er im Flugzeug gefunden hatte. Hier waren sie von einem etwas schusseligen Griechen im Netz an der Rücklehne des Sessels des Vordermannes vergessen worden. Der 30-jährige Ex-Fußballer und seine Freundin dachten jedoch nicht daran, die Münzen bei der Fluggesellschaft abzuliefern, sondern steckten se ein, um sie bei einem Händler schätzen zu lassen. Nach den Feststellungen des Gerichts hatten die vier antiken Münzen einen Wert von Euro 25.000. Die Anklage betrifft folgerichtig deshalb nicht nur den Fußballer, sondern auch seine Freundin.

Der hohe Wert des Fundes hatte dazu geführt, daß das Pärchen sich vor dem Amtsgericht wegen der Unterschlagung verantworten mußte, – während sonst das Strafbefehlsverfahren als ausreichend angesehen worden wäre, – und die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr gefordert hatte.

Das Amtsgericht München erkannte jedoch auf eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen a Euro 80.

6. Oktober 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-10-06 17:05:262015-02-01 12:03:43Geldbuße für Fundunterschlagung

Gefängnis für Unterschlagung

Eigentumsdelikte

Vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Dachau standen vergangene Woche eine 19-Jährige und ein 21-Jähriger, denen von der Staatsanwaltschaft eine ganze Litanei von Straftaten vorgeworfen wurde, Betrug, Unterschlagung, Diebstahl, Urkundenfälschung. Die 19-Jährige steht zum ersten Mal vor Gericht, ihr wird Betrug und Unterschlagung im Zusammenhang mit dem Ausleihen von Filmen in einer Videothek vorgeworfen. Der 21-Jährige muß sich als der Anstifter dieser Taten verantworten, zusätzlich wird ihm vorgeworfen, einem Rentner die EC-Karte gestohlen und damit für Euro 200 im Supermarkt eingekauft zu haben. Er ist vorbestraft und hatte in die Verhandlung zusätzlich gleich zwei offene Bewährungen mitgebracht. Der Schaden der Videothek ist mit Euro 1.000 erheblich und kann angesichts der völligen Vermögenslosigkeit der beiden Angeklagten ebenso wenig wiedergutgemacht werden wie der Schaden des Supermarktes.

Während die 19-Jährige ihren Anteil an der Anklage unumwunden einräumt, – sie habe einfach kein Geld gehabt, – bestreitet ihr Mitangeklagter seine Verantwortung gerade im Hinblick auf die EC-Karte: der Rentner habe ihm die Karte geliehen.

Angesichts des Umstandes, daß die junge Frau in keinster Weise vorbestraft ist, wird das Verfahren gegen sie eingestellt. Gegen ihren neun mal vorbestraften Mittäter wird jedoch eine Jugendstrafe von 1 Jahr und 5 Monaten verhängt ohne Bewährung. Er muß zusätzlich mit dem Widerruf seiner offenen Bewährung rechnen.

24. Juli 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-07-24 16:49:192015-02-01 14:17:55Gefängnis für Unterschlagung

Haft für Diebstähle

Eigentumsdelikte

Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts München I musste sich diese Woche eine 40-jährige Frau verantworten, die als Haushälterin einer Witwe in Bogenhausen Schmuck im Wert von mehr als einer Million Euro gestohlen und für weniger als Euro 50.000 regelrecht verkloppt hatte. Die Dienstherrin der Angeklagten hatte es ihrer Haushälterin wohl insofern sehr leicht gemacht, als sie ihren wertvollen Schmuck nicht in einem Tresor untergebracht hatte, sondern lediglich behelfsmäßig in Pappschachteln. Die Angeklagte berief sich darauf, vorne und hinten nicht mit ihrem Geld ausgekommen zu sein, zumal sie es Alleinerziehende besonders schwer gehabt habe. Außerdem habe sie es ihr ganzes Leben sehr schwer gehabt und sei schon als Kind mißhandelt worden.

Die Große Strafkammer des Landgerichts München I verurteilte die Angeklagte wohl auch deshalb zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von nur dreieinhalb Jahren.

Strafmildernd wurde auch das Geständnis der Angeklagten gewertet, strafschwerend der hohe Gesamtschaden von einer Million Euro und der hohe Vertrauensbruch.

19. Juli 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-07-19 16:47:222015-02-01 14:18:59Haft für Diebstähle

Geldstrafe trotz Vorstrafen

Eigentumsdelikte

Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hat eine 29-jährige Bruckerin, die kurz zuvor eine Vollzugsstrafe verbüßt hatte und bereits zahlreiche (auch einschlägige) Vorstrafen sowie eine offene Bewährung in die Verhandlung mitbrachte, ist vorletzte Woche nicht, wie eigentlich zu erwarten, zu einer unbedingten Freiheitsstrafe, sondern nur zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen á Euro 10 verurteilt worden. Der Frau war von der Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen worden, in der vergangenen Adventszeit eine Lichterkette im Wert von Euro 20 gestohlen zu haben. Die Frau war geständig.

Auffällig war, daß die Staatsanwaltschaft eine viermonatige Freiheitsstrafe nur zur Bewährung beantragt hatte, also selbst davon abgesehen hatte, eine Vollzugsstrafe zu fordern.

Der Richter am Amtsgericht Fürstenfeldbruck sah wohl ebenfalls positive Tendenzen bei der Angeklagten und sah von der Verhängung einer Freiheitsstrafe ganz ab. Die zahlreichen einsschlägigen Vorstrafen wurden dagegen in der Höhe der Geldstrafe berücksichtigt. Es ist nicht bekannt, ob die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptieren oder Berufung einlegen wird.

7. Juni 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-06-07 16:37:002015-02-01 14:28:53Geldstrafe trotz Vorstrafen

Bewährung für Autoeinbrüche

Eigentumsdelikte

Das Amtsgericht Starnberg hatte vergangene Woche einen 55-jährigen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten auf Bewährung verurteilt und ihm 100 Sozialstunden auferlegt, dem die Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen hatte, von 2007 bis einschließlich Januar 2011 insgesamt 16 mal in Autos eingebrochen zu sein, die auf Ausflugsparkplätzen in Andechs und Pähl abgestellt gewesen waren. Nach der Anklage der Staatsanwaltschaft München II hatte der Angeklagte dabei einen Schaden von Euro 14.000 verursacht und knapp Euro 3.000 bei Kreditkartenabhebungen erbeutet. Der Angeklagte war kurz nach dem letzten Einbruch in ein Auto bei Andechs am 10.1.11 der Polizei aufgefallen, die in seinem Wagen die Tatbeute des Einbruches fand. Der Angeklagte gab bei seiner Festnahme und vor Gericht diesen letzten Einbruch im Januar zu, bestritt jedoch jegliche Beteiligung an den 15 vorangegangenen Taten.

Mangels ausreichendem Tatnachweis mußte der Angeklagte wegen der 15 vorangegangenen Fällen freigesprochen werden, nur die letzte Tat im Januar konnte ihm nachgewiesen werden. Der Freispruch für die 15 übrigen Taten war kein Freispruch erster Klasse, sondern wegen Restzweifeln an der Schuld des Angeklagten erfolgt: Auffällig war nämlich nach Auffassung des Amtsgerichts Starnberg, daß die Einbrüche immer dann stattgefunden hatten, wenn sich der aus Dortmund stammende Angeklagte für seine Einbrüche wieder in Wolfratshausen in einem Hotel einquartiert hatte: Die Buchungen hier und die Anzeigen der Geschädigten deckten sich nach Auffassung des Amtsgerichts auffällig.

Im Falle einer Verurteilung auch wegen der 15 anderen Einbrüche wäre der Angeklagte ohne Zweifel zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden, zumal ihm dann ein Geständnis nicht hätte gutgeschrieben werden können.

17. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-17 16:29:562015-02-01 15:40:31Bewährung für Autoeinbrüche

Bewährung für Autoeinbruch

Eigentumsdelikte

Das Amtsgericht Starnberg hat diese Woche einen 55-jährigen Dortmunder zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten zur Bewährung verurteilt und ihm 100 Sozialstunden auferlegt, dem die Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen hatte, seit 2007 bis einschließlich Januar 2011 insgesamt 16 mal in Autos eingebrochen zu sein, die auf Ausflugsparkplätzen in Andechs und Pähl abgestellt waren. Nach der Anklage der Staatsanwaltschaft München II hatte der Angeklagte dabei einen Schaden von Euro 14.000 verursacht und knapp Euro 3.000 bei Kreditkartenabhebungen erbeutet. Der Angeklagte war kurz nach dem letzten Einbruch in ein Auto bei Andechs am 10.1.11 der Polizei aufgefallen, die in seinem Wagen die Tatbeute des Einbruches fand. Der Angeklagte gab bei seiner Festnahme und vor Gericht diesen letzten Einbruch im Januar zu, bestritt jedoch jegliche Beteiligung an den 15 vorangegangenen Taten.

Mangels ausreichenden Tatnachweises mußte der Angeklagte wegen der 15 vorangegangenen Fällen freigesprochen werden, nur die letzte Tat im Januar konnte ihm nachgewiesen werden.

Im Falle einer Verurteilung auch wegen der 15 anderen Einbrüche wäre der Angeklagte ohne Zweifel zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden, zumal ihm dann kein Geständnis nicht hätte gutgeschrieben werden können.

15. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-15 16:28:122015-02-01 15:42:27Bewährung für Autoeinbruch

Bewährung trotz 28 Vorstrafen

Eigentumsdelikte

Trotz seiner insgesamt einschlägigen 28 Vorstrafen ist ein Mann, der wegen Ladendiebstahls vor dem Amtsgericht Ebersberg angeklagt war, nur zu einer Bewährungsstrafe von 8 Monaten verurteilt worden. Dem Angeklagten war von der Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen worden, einen Ladendiebstahl begangen zu haben, indem er Champagner aus einem Laden im Landkreis Ebersberg geklaut habe. Der Mann war vorher bereits 28. Mai verurteilt worden und hatte den Diebstahl unumwunden zugegeben und mit seiner Geldnot begründet: Er habe keinerlei Einkünfte und trotzdem nie Stütze beantragt. Daher habe er auch nie Geld und immer wieder klauen müssen. Daher habe sein Leben seit 1978 eigentlich nur daraus bestanden, gleich nach einer Haftentlassung sofort wieder in den Knast zurück zu geraten.

Es mag an seiner gelungenen Einlassung gelegen haben, daß sich das Amtsgericht Ebersberg trotz dieser erheblichen und dauerhaften Delinquenz zu einer Bewährungsstrafe hatte bewegen lassen: Der Angeklagte hatte angegeben, er wolle nun endlich sein Leben ändern.

Eine derart hohe Anzahl an einschlägigen Vorstrafen hätte zweifelsohne in allen anderen Fällen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe geführt, da eine Bewährung kaum mehr zu begründen ist.

7. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-07 16:14:222015-02-01 17:04:32Bewährung trotz 28 Vorstrafen
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