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Haftbefehl wegen Einbrüchen

Allgemein, Eigentumsdelikte

Das Amtsgericht Augsburg hat gegen einen 54-jährigen Albaner Haftbefehl wegen des Verdachts des besonders schweren Diebstahls in zumindest 8 Fällen erlassen und den Mann in Untersuchungshaft genommen. Angeblich soll der Beschuldigte jedoch für eine wesentlich größere Zahl von Einbrüchen in der Abenddämmerung in Augsburg verantwortlich sein, möglicheweise sogar für bis zu 130 Fälle. Die Polizei Augsburg geht im Übrigen davon aus, daß der Beschuldigte sogar als Mitglied einer größeren Bande gehandelt hatte. Erbeutet haben soll der Beschuldigte Schmuck und Wertgegenstände im Wert von bis zu 200.000 Euro.

Es scheint im Moment jedoch immer noch unklar, ob die Polizei dem Beschuldigten tatsächlich die Einbrüche nachweisen kann. Angesichts einer unsicheren Beweislage wäre es für ihn wichtig, von seinem Recht als Beschuldigter Gebrauch zu machen und keine Angaben zum Tatvorwuf zu machen und die Aussage zu verweigern.

Im Falle einer Verurteilung drohen ihm mehrere Jahre Freiheitsstrafe, zumal dann, wenn ihm eine bandenmäßige Begehungsweise der Einbrüche nachgewiesen werden könnte. Mindestens eine lange Untersuchungshaft wird für ihn jetzt aber auf jeden Fall unvermeidbar sein, da ihm als Ausländer Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Augsburg natürlich Fluchtgefahr unterstellen und ihn deshalb nicht freilassen werden.

18. Februar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-02-18 16:03:352015-02-01 17:34:22Haftbefehl wegen Einbrüchen

Keine Bewährungsstrafen für eine ungarische Diebesbande

Eigentumsdelikte

Das Landgericht Landshut hat sich soeben mit den Verteidigern einer Bande aus Ungarn auf Freiheitsstrafen ohne Bewährung geeinigt

Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Landshut stehen vier professionelle Diebe, die Anfang diesen Jahres Besucher der Therme in Erding ausgespäht hatten, die mit teuren Autos in Erding vorfuhren: Sie folgten diesen Besuchern bis in die Umkleidekabinen der Therme und erfuhren so die Spinde. Diese öffnete sie dann und stahlen nicht nur die Autoschlüssel, sondern auch viel Bargeld. Ähnlich gingen sie in den Thermen in Bad Wörishofen und Biberach vor.

Seit ihrer Festnahme befinden sie sich in Untersuchungshaft in verschiedenen Knästen. Das Landgericht Landshut stellte ihnen nun moderate Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren fünf Monaten und drei Jahren und elf Monaten in Aussicht, sofern sie geständig sind und dem Gericht damit eine aufwändige Beweisaufnahme erspart: Üblicherweise müßten sämtliche Opfer und viele Polizeibeamte vernommen werden.

14. Oktober 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-10-14 15:47:292015-02-01 22:48:05Keine Bewährungsstrafen für eine ungarische Diebesbande
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