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Haft für Einbruchsserie

Betäubungsmittelgesetz, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Knapp 3 Jahre Haft für Einbruchsserie. So lautete das Urteil des Amtsgerichts München vor einer Woche für einen ausländischen Angeklagten. Der junge Mann hatte zusammen mit einem Freund im Frühling eine ganze Serie von Einbrüchen im Süden von München begangen. Die Beute hatte aus Tablets, Smartphones, Handys und kleinen Geldbeträgen bestanden. Der Gesamtschaden hatte sich auf ein paar Tausend Euro belaufen.

Die Besonderheit dieser Einbruchsserie hatte darin bestanden, dass der junge Mann auch nicht vor Einbrüchen in Wohnungen seiner Familienangehörigen zurück schreckte.

Sein Onkel, der aus seiner Heimatstadt stammt, gehörte genauso zu den Geschädigten wie seine Schwester. Damit gehörten seine Schwester und sein Onkel nicht nur zum Kreis der Geschädigten. Der junge Angeklagte hatte auch das zweifelhafte Vergnügen, seinem Onkel und seiner Schwester vor Gericht gegenüber zu sitzen, als die ihre Zeugenaussagen machten. Der Ärger gerade seines Onkels über seine Taten war so groß, dass weder er noch die Schwester von den gesetzlichen Auskunftsverweigerungsrechten als Angehörige Gebrauch machen wollten.

Der größte Ärger des Onkels bezog sich auf den Diebstahl seines Autos.

Der Angeklagte hatte angegeben, seinen Onkel vorher gefragt zu haben, ob er sein Auto ausleihen könne. Als der Onkel verneint habe habe er das Auto trotzdem genommen. Die Polizei stellte das Fahrzeug sicher, als der Angeklagte mit seinem Freund aus dem Ausland von Feiern zurück kam. Als die Polizei das Fahrzeug durchsuchte, fanden sich nicht nur Drogen, sondern auch einiges an Diebesgut aus den Wohnungseinbrüchen. Als die Polizei dann eine Blutprobe beim Angeklagten veranlaßte zeigte sich, dass der Angeklagte vor der Fahrt Drogen konsumiert hatte.

Der geständige Angeklagte gab als Grund für seine Taten an, Geld für seinen Drogenkonsum benötigt zu haben.

Und in der Tat bestand ein Teil der recht langen Anklage auch aus Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Es fanden sich nicht nur bei der Durchsuchung des Autos Drogen, sondern auch bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten. Das Schöffengericht blieb dann auch unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, da die Schuldfähigkeit des Angeklagten vermindert war.

Die Einbrüche bei seine Familienangehörigen wurden dagegen als so schwerwiegend angesehen, dass es keine Chance auf eine Bewährung gab.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

12. Dezember 2018/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/diebstahl-betrug-vermoegen-kredit.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2018-12-12 17:51:012018-12-12 17:52:42Haft für Einbruchsserie

Knastboten verhindern Prozess-Deal

Betäubungsmittelgesetz

Spätestens nachdem die Polizei die Wohnung gestürmt und durchsucht hatte war es vorbei mit der Freundschaft. Die Angeklagte wollte nichts mehr wissen von ihrem Freund. Er hatte nach Anklage von ihrer Wohnung aus übers Darknet einen schwunghaften Drogenhandel aufgebaut und damit de facto seinen Lebensunterhalt bestritten. Während die Angeklagte arbeiten gegangen war hatte ihr Freund sich mit seinen Drogengeschäften ein schönes Leben gemacht.

Zur Sicherheit hatte der Ex nicht seine eigene Wohnung für die Entgegennahme der Lieferungen aus dem Darknet angegeben, sondern die Adresse seiner Freundin.

Als die Polizei einen der Lieferanten aus dem Darknet fassen und seine Lieferungen nachverfolgen konnte flog er auf. Die Polizei stellte mehr als 100 Gramm an Amphetaminen und Kokain sicher. Da die Wohnung auf den Namen seiner Freundin lief ging nicht nur er, sondern auch sie erst einmal in den Knast.

Mit einer sofortigen Klarstellung der Verhältnisse gelang es der 28-jährigen Mutter eines kleinen Mädchens (Verteidiger RA Florian Schneider) jedoch, nach einigen Tagen wieder frei zu kommen.

Es blieb jedoch dabei, dass sie auch einmal mitbekommen hatte, dass ihr Freund im Kühlschrank Kokain verwahrte. Deshalb wurde nicht nur ihr Freund zum Schöffengericht in München angeklagt, sondern auch sie selbst. Gericht und Staatsanwaltschaft waren durchaus bereit dazu, nicht nur der Frau, sondern auch ihrem Ex eine Bewährung zu geben.

Im Prozess berichtete die Frau dann aber plötzlich, dass ihr Ex sie schon zum zweiten Mal aus dem Knast heraus kontaktiert hatte und ihr Knastboten geschickt hatte, die sie anrufen sollten.

Die Absicht des Mannes war, an Geld heranzukommen, mit dem er sich im Knast wieder Drogen verschaffen konnte. Angesichts dieser Angaben der Frau war plötzlich alles anders. Das Amtsgericht unterbrach die Verhandlung, die Staatsanwaltschaft vernahm über die Kripo die Angeklagte zu ihren Informationen bezüglich ihres Ex.

Trotz einer erfolgreichen Absprache im Strafprozess kann ein Deal jederzeit widerrufen werden.

Nämlich dann, wenn sich neue Erkenntnisse ergeben, die das erzielte Ergebnis als nicht mehr angemessen erscheinen lassen. Die Staatsanwaltschaft wird nun nach der Ermittlung der beiden Boten des Angeklagten und nach deren Vernehmung den Deal mit dem Ex platzen lassen. Damit bleibt für ihn nur noch der Weg in die Vollzugsstrafe. Einer Bewährung wird die StA sicher nicht mehr zustimmen. Denn eine entscheidende Begründung für die Bewährung war ja, dass der Angeklagte im Knast drogenfrei angeblich geworden war und auch angeblich eine Therapie anstrebt.

Die Knastboten verhindern also den Prozess-Deal.

Durch die Knastboten ist aber klar, dass es mit der Drogenfreiheit nicht sehr weit her ist und er nach wie vor Drogen für sich organisiert. Beim Fortsetzungstermin wurde der Deal dann widerrufen. Der Ex wurde im Ergebnis dann nicht mehr zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er bekam stattdessen eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 5 Monaten. Die Frau selbst bekam nur eine kurze Bewährung.

4. Oktober 2018/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2018/10/prozess-deal-drogen-haft.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2018-10-04 10:52:352019-09-05 15:55:02Knastboten verhindern Prozess-Deal

Freispruch bei Btm-Verstoss

Betäubungsmittelgesetz

Mit 10 Mann gleichzeitig ging es zur Durchsuchung der Wohnung eines jungen Münchners und seiner Frau. Weder ein Durchsuchungsbeschluß lag vor noch war wirklich Gefahr in Verzug wegen des Verdachts auf einen Btm-Verstoss..

Der junge Münchner und seine Frau waren allerdings polizeibekannt und zigfach einschlägig vorbestraft wegen Btm-Verstössen.

Nachbarn hatten sich über einen lautstarken Streit des Pärchens beschwert und die Polizei gerufen. Die nächstgelegene Polizeiinspektion rief gleich noch Verstärkung herbei, um auf Nr. Sicher zu gehen. Als die Beamten die Wohnung betraten und es nix zu regeln gab als eben einen Ehestreit gaben sich die Beamten nicht damit zufrieden. Ohne groß zu fragen wurde auch gleich noch die Wohnung durchsucht.

Im Kühlschrank fanden sich dann ein paar Brocken Amphetamine und verdächtiges Pulver. Scheinbar ein klarer Btm-Verstoss.

Die Beamten fühlten sich allerdings angesichts der vielen Vorstrafen des Pärchens wohl viel zu sicher. Ohne jede Belehrung über ihre Auskunftsverweigerungsrechte befragten sie die Ehefrau, wem das Zeug aus dem Kühlschrank gehört. Die junge Frau war angesichts der polizeilichen Übermacht eingeschüchtert und belastete ihren Ehemann.

Auch die Staatsanwaltschaft fühlte sich wohl angesichts der vielen Vorstrafen des jungen Münchners viel zu sicher und klagte ihn ohne zu zögern wegen Btm-Verstoss an.

Der Mann beauftragte einen Verteidiger (RA Florian Schneider), der sich dann zuerst die Strafakte organisierte. Bereits in  der Akte zeigte sich dann, dass es gestimmt hatte, was der Angeklagte berichtet hatte. Es fand sich kein einziger Vermerk über eine korrekte Belehrung seiner Ehefrau, die ja immerhin als Einzige den Angeklagten belastet hatte. Sie soll es angeblich gewesen sein, die gesagt hatte, der Kühlschrankfund gehöre ihm.

Durch die fehlende Belehrung war die Aussage der Ehefrau nicht verwertbar.

Das Amtsgericht hatte in einer mehrtägigen Hauptverhandlung sämtliche an dem Polizeieinsatz in der Wohnung des Angeklagten beteiligten Beamten vernommen. Es fand sich kein einziger Zeuge, der eine Belehrung der Ehefrau über ihr Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 der Strafprozeßordnung mitbekommen hätte.

Am Ende stand der Freispruch des Angeklagten.

Das Amtsgericht München hat völlig korrekt entschieden: Wurde ein Zeuge nicht korrekt über ein ihm eventuell zustehendes Auskunftsverweigerungrecht belehrt ist seine Aussage nicht verwertbar. Dies gilt auch dann, wenn es um gravierende Tatvorwürfe geht und der einzige Belastungszeuge damit wegfällt.

Im Falle des Münchners hatte die Ehefrau gleich zwei verschiedene Auskunftsverweigerungsrechte, nämlich als Tatverdächtige und als Ehefrau.

Der Staatsanwaltschaft hätte dieser Fehler bereits bei der Prüfung der Akte und Vorbereitung der Anklage auffallen müssen. Eine Anklageerhebung wäre damit eingentlich von Anfang an unmöglich gewesen. So mußte sich die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft geschlagen geben und selbst Freispruch beantragen.

 

 

 

1. August 2018/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/betaeubungsmittel-drogen-verkauf.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2018-08-01 15:34:102018-08-07 18:01:38Freispruch bei Btm-Verstoss

Keine Strafe bei Drogenbesitz

Betäubungsmittelgesetz, Jugendliche - Heranwachsende

Der Vorwurf des Jugendstaatsanwalts gegen den 16-jährigen Schüler lautete auf unerlaubten Drogenerwerb, Drogenbesitz sowie Weitergabe von Marihuana in geringer Menge.

Am Ende hieß es dann aber trotzdem keine Strafe bei Drogenbesitz.

Der Jugendliche hatte sich sofort nach Einleitung des Strafverfahrens gegen ihn an einen Strafverteidiger (RA Florian Schneider) gewandt. Vor allem hat er auf Anraten seines Verteidigers keine Aussage bei der Polizei gemacht. Stattdessen erklärte er sich auf Betreiben seines Anwalts dazu bereit, an dem Drogenberatungsprogramm „FED“ teilzunehmen. Dies ist gerade für junge Beschuldigte gedacht, bei denen noch am Ehesten eine positive Beeinflußbarkeit gegeben ist.

Nehmen Jugendliche freiwillig an dem Programm FED teil wird das Strafverfahren oft eingestellt.

Entscheidend hierfür ist die Überlegung der Jugendstaatsanwälte, dass im Falle einer Anklage und Verurteilung nach dem JGG (Jugendgerichtsgesetz) auch nichts Anderes als Urteil herauskommt. Jedenfalls dann nicht, wenn der Jugendliche einsichtig und vor allem nicht einschlägig vorbestraft ist. Denn auch einem Jugendrichter fällt als Sanktion meist nix Anderes ein als das Programm FED.

Im Jugendstrafverfahren steht nämlich nicht die Bestrafung

des Täters im Vordergrund, sondern die Erziehung.

So kommen Jugendliche oft mit der zeitlich sehr überschaubaren Teilnahme an einem Beratungsprogramm davon, obwohl sie ja nach unserem rechtlichen Wertesystem mit Drogen hantiert hatten. Hat sich der Beschuldigte aber schon von alleine und freiwillig der Drogenberatung FED unterzogen sieht der Staatsanwalt keine Notwendigkeit mehr für eine Anklage. Deshalb steht in diesen Fällen dann am Ende also eine unerwartete Einstellung.

22. Juli 2018/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2018-07-22 12:59:132018-07-22 13:11:45Keine Strafe bei Drogenbesitz

Haftstrafen für Kraeutermischungen

Allgemein, Betäubungsmittelgesetz

Wohl kaum einer hats gemerkt: Mit einem Schlag waren die sogenannten Kraeutermischungen (oder auch „Spice“) strafbar geworden. Das NpSG hats möglich gemacht. Seit dem 21.11.2016 kann der Staatsanwalt die Besitzer, Käufer und Verkäufer von Kräutermischungen verfolgen.

Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz stellt die Kraeutermischungen mit Drogen gemäß BtmG auf ein und dieselbe Stufe.

Hintergrund ist die in der Öffentlichkeit bislang wohl unterschätzte Gefahr für die Gesundheit der Konsumenten. Immer wieder waren Fälle bekannt geworden, wo nach dem Konsum von „Spice“ der Notarzt eingreifen mußte. Konsumenten hatten zum Beispiel das Bewußtsein verloren oder Herzprobleme bekommen. 

Nun drohen plöztlich auch Haftstrafen für Kraeutermischungen.

Maßstab für die strafrechtliche Verfolgung ist seit November 2016 das Betäubungsmittelgesetz (BtmG). Die Abgabe von „Spice“ an Jugendliche zum Beispiel wird mit einer Mindeststrafe von 2 Jahren geahndet. Das Mitführen von Waffen wie Messern oder ähnlichem beim Handeltreiben wird ebenfalls teuer.

Die Auskünfte von Verkäufern im Internet, Kraeutermischungen seien legal, sind  falsch!

Kaum zu glauben: Noch immer findet sich in den entsprechenden Foren und Verkaufsplattformen im Netz die Behauptung, Kraeutermischungen seien ungefährlich und legal. Mit dem neuen Gesetz gibts keinen Unterschied mehr, ob jemand Cannabis im Netz kauft oder Spice. Wer hier bestellt begibt sich in Gefahr.

Das heißt jetzt auch, Ermittlungsverfahren nicht zu leicht zu nehmen und keine Angaben bei der Polizei zu machen!

Denn jetzt wirds ernst. Es werden jetzt auch wegen Spice Wohnungen durchsucht und Haftbefehle erlassen. Ganz normale Betäubungsmittelverfahren wie bei den anderen Drogen auch! Besser also keine Angaben machen, wenn einen die Polizei vernehmen will. Lieber erst mal einen Anwalt einschalten und sich Rat holen!

23. März 2018/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2018-03-23 20:34:372018-03-24 10:02:16Haftstrafen für Kraeutermischungen

Straffreiheit für Cannabiserwerb

Betäubungsmittelgesetz, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Langsam reichts. Die Zeichen der Zeit stehen schon lange auf Straffreiheit für Cannabiserwerb. Es sind nicht alle Betäubungsmittel gleich. Es wird Zeit, zwischen den verschiedenen Betäubungsmitteln strafrechtlich stärker zu differenzieren.

Drogen sind nicht gleich Drogen.

Die jahrzehntelange Kriminalisierung von jeder Art Umgang mit Cannabis ist nicht mehr zu rechtfertigen. Zahllose Menschen wurden in den letzten Jahrzehnten für nichts Anderes verurteilt als dafür, Cannabis ge- oder verkauft zu haben. Die Strafen reichten oft bis hin zu Gefängnisstrafen. Ein Pflanzenmaterial, das für weit weniger gesundheitliche Schäden verantwortlich ist als Alkohol, der frei verkäuflich ist.Und vor allem eine Droge. die die Menschen nach dem Konsum nicht so aggressiv macht wie Alkohol.

Die jahrzehntelange Strafverfolgung hat nichts erreicht.

Die jahrzehntelange Kriminalisierung von Käufern und Verkäufern hat nur Polizeibeamte und Vertreter der Strafjustiz in Lohn und Brot gebracht. Für Strafverteidiger wurden in den letzten Jahrzehnten die Kriminalisierung des Marihuanahandels zum alltäglichen Geschäft. Und trotzdem hatte jeder, der Cannabis erwerben wollte, immer üppig Mittel und Wege gefunden, sich sein Zeug zu kaufen. Egal, wie stark der Verfolgungsdruck war.

Die Ursache für die geradezu bodenlose Erfolglosigkeit der Strafverfolger bei der Bekämpfung des Cannabishandels ist darin zu sehen, dass letztlich nie eine echte gesellschaftliche Überzeugung von der Notwendigkeit für die Kriminalisierung auch der weichen Drogen vorgelegen hat.

Jeder mit dem Thema Befaßte war sich darüber im Klaren, dass es es kaum begründbar war, einerseits Cannabis zu kriminalisieren und andererseits Alkohol frei verkaufen zu lassen. Die gesundheitlichen Gefahren von übermäßigem Alkoholkonsum sind mindestens genauso groß wie die von übermäßigem Cannabiskonsum. Trotzdem kann man jederzeit und an jeder Ecke Alkohol in beliebigen Mengen erwerben, ohne Strafe fürchten zu müssen.  

Die Einmischung der Strafjustiz in die Privatsphäre der Menschen, die gerne Cannabis konsumieren wollen (zum Beispiel, um sich zu entspannen), ist schon lange unerträglich.

Die deutschen Strafgesetze zum Umgang mit Cannabis stellen eine unglaubliche Bevormundung dar. Es wird Zeit für Schritte in eine neue Richtung. Einige amerikanische Bundesstaaten sind diese Schritte gerade gegangen, ohne im Chaos versunken zu sein. Sogar die Strafverfolger selbst plädieren inzwischen für eine Entkriminalisierung. Vielleicht geben sich die Damen und Herren in Berlin jetzt endlich mal einen Ruck. Drogen und Drogen sind eben nicht das Gleiche. Wer den Umgang mit Cannabis freigibt legalisiert noch lange nicht die harten Drogen wie Amphetamine und Co.

 

5. Februar 2018/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/florian-schneider-anwalt-fuer-strafrecht2.png 417 616 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2018-02-05 21:52:022018-02-07 14:03:53Straffreiheit für Cannabiserwerb

Strafanwalt verteidigt bei Drogendelikten

Betäubungsmittelgesetz, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Erst als die Polizei die Wohnung stürmte und gleichzeitig an ihrer Arbeitsstelle auftauchte war für die junge Münchnerin klar, dass es um ihren Freund ging. Die Polizeibeamten suchten nach Drogen. Im Kühlschrank der jungen Frau wurden sie fündig. Kokain, Marihuana und Amphetamine fanden sich reichlich.

Ihr Problem war, dass die Wohnung auf ihren Namen lief und von ihrem Freund nur mitbenutzt wurde.

Und vor allem als Bunker und als Lieferadresse für Drogenbestellungen aus dem Darknet benutzt wurde. Nach Hause wollte er nichts geschickt bekommen, da seine Mutter nichts merken sollte. Und da seine Freundin den ganzen Tag in der Arbeit war und bekam sie davon nichts mit. So lief das für ihn eine ganze Zeitlang richtig gut. Er flog erst nach einer Weile auf, als er länger seine Bestellungen im Darknet getätigt hatte.

Da die Polizei sich bei ihren Ermittlungen an der Lieferadresse für die Drogen orientierte war zunächst die junge Mutter im Visier der Ermittler.

Sie wurde deshalb gleich an ihrem Arbeitsplatz verhaftet. Die üppigen Funde in ihrem Kühlschrank schienen nämlich zunächst durchaus den Verdacht zu bestätigen, dass sie die Hauptverdächtige war. Erst als die Beamten auch den Freund verhaften konnten und seine Vergangenheit als Drogenhändler aufflog bekam die Polizei das Gefühl, dass es wohl weniger die junge Mutter eines kleinen Mädchens die Übeltäterin war. Obwohl sie dies dem Ermittlungsrichter sofort mitteilte kannte der aber kein Erbarmen.

Das Amtsgericht München erließ sofort nicht nur gegen ihren Freund, sondern auch gegen sie Haftbefehl.

Ihr Freund zog es nämlich vor, jede Aussage zu verweigern. Deshalb half es ihr nichts, immer wieder darauf hinzuweisen, dass es gar nicht ihre Drogen waren, die da im Kühlschrank lagen. Dem Ermittlungsrichter wollte es nämlich nicht einleuchten, dass sie wirklich gar nichts gewußt haben wollte von den Drogengeschäften ihres Freundes. Immerhin waren jede Menge Gras, Kokain und Amphetamine offen im Kühlschrank gelegen. Sie wandte sich deshalb an einen Strafverteidiger.

Strafanwalt verteidigt bei Drogendelikten.

Als ihr klar war, dass sie sich alleine aus dem ganzen Fiasko nicht mehr befreien konnte wandte sie sich an einen Strafanwalt. Für einen in der Verteidigung von Drogendelikten jahrelang erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht (RA Florian Schneider) ist die weitere Vorgehensweise nun klar. Die junge Mutter kann sich nur retten durch eine umfassende Aussage, um damit den weiteren Vollzug der Untersuchungshaft zu vermeiden. Nur dadurch kann sie klar machen, wer der eigentliche Übeltäter ist. Eine falsche Solidarität mit ihrem Freund hilft ihr jetzt nichts mehr. Ihr Freund obwohl Hauptverantwortlicher macht nämlich nicht die geringsten Anstalten, ihr aus der Patsche zu helfen.

12. Dezember 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/betaeubungsmittel-drogen-verkauf.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-12-12 12:48:002017-12-12 13:04:02Strafanwalt verteidigt bei Drogendelikten

Nur 7 Jahre Haft für Serienräuber

Betäubungsmittelgesetz

Maske überziehen, rein ins Spielcasino und der Kassiererin ein Pfefferspray unter die Nase halten. Verbunden mit der Aufforderung, die Kasse rauszurücken.

Gleich viermal hintereinander überfiel der Angeklagte Spielcasinos in der Münchner Hauptbahnhofgegend.

Der 30-Jährige aus Bayern (Verteidiger RA Florian Schneider) war eigentlich gar nicht zum Zwecke der Begehung von Raubüberfällen nach München gekommen. Der eigentliche Grund war die Hochzeit seines besten Freundes im August letzten Jahres. Warum er letztlich trotzdem auf die Idee verfallen war, Spielcasinos in München zu überfallen, konnte er selbst nicht sagen.

Bei den betroffenen Kassiererinnen hatte sein Auftreten Entsetzen ausgelöst.

Seine schwarze Maske zusammen mit seiner dunklen Kleidung hatte bei den Frauen an der Kasse regelrechte Traumata ausgelöst. Noch in der Hauptverhandlung war zu spüren, wie geschockt sie waren. Große Pluspunkte bei den Richtern des Landgerichts München I erreichte der Angeklagte daher mit seinen unumwundenen Entschuldigungen bei den Zeuginnen nach deren Vernehmungen. 

Hauptgrund dürfte für den Drogenabhängigen die Geldbeschaffung für neue Drogen gewesen sein.

Der Angeklagte hatte schon so einige Straftaten begangen und war auch schon gesessen. Ihm war deshalb klar gewesen, welch eine dumme Idee Raubüberfälle sind. Sein größtes Problem war aber, dass er regelrecht polytox war und ständig alles, was er kriegen konnte, einwerfen mußte. Sein Konsum reichte von einfachem Marihuana bis zu Amphetaminen, Kokain und Tabletten.

Auf schweren Raub steht eine Mindeststrafe von 5 Jahren.

Das deutsche Strafgesetzbuch ist in diesen Dingen rigoros. Setzt ein Räuber bei seinem Überfall eine Waffe ein muß er mit mindestens 5 Jahren Haft rechnen. Pro einzelner Tat. Der Strafrahmen endet erst bei 15 Jahren. Es muß sich dabei durchaus nicht um eine Schußwaffe handeln. Ein Pfefferspray reicht für die Erfüllung des Tatbestands des schweren Raub völlig aus. Eines, wie es der Angeklagte letztes Jahr im August dabei hatte.

Aus den 4 Taten wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren gebildet

Angesichts des vorgenannten Srafrahmens ein echtes Schnäppchen! Der Angeklagte hatte kein Risiko eingehen wollen. Denn die Beweislage war erdrückend. Nicht nur 4 Zeugen hatte er gegen sich. Auch die komplette Videoüberwachung der 4 Spielcasinos. Er fackelte daher nicht lange. Sondern verdiente sich das außerordentlich milde Urteil durch ein schnelles Geständnis.

Er will die Haftzeit nutzen für eine Berufsausbildung und eine Drogentherapie.

Es soll das letzte Mal sein, dass er in Haft gehen muss. Deshalb will er nun mit seinem bisherigen Leben Schluß machen und nicht nur endlich eine Berufsausbildung beginnen, sondern auch eine Therapie. Zeit hat er genug im Knast. Wegen seiner vielen Vorstrafen muß er damit rechnen, die kompletten 7 Jahre abzusitzen. Es sei denn, er kann durch Erfolge im Knast mit erneuter Reststrafaussetzung rechnen.

2. April 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/betaeubungsmittel-drogen-verkauf.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-04-02 15:50:512017-04-02 20:30:07Nur 7 Jahre Haft für Serienräuber

Führerscheinentziehung nach Drogenkonsum

Betäubungsmittelgesetz, Straßenverkehrsdelikte

Eine Aussage eines Dealers hatte die Polizei auf den Mittdreißiger aufmerksam gemacht. Nach einer umfangreichen Telefonabhöraktion war ein Kokaindealer verhaftet worden. Der hatte sofort gegenüber der Polizei umfangreiche Angaben zu seinen eigenen Lieferanten und vor allem zu seinen Abnehmern gemacht. Seine Angaben führten zu dem Mittdreißiger. Die Kosequenz war nicht nur die sofortige Durchsuchung seiner Wohnung und seines Arbeitsplatzes.

Führerscheinentziehung nach Drogenkonsum

Die Entziehung erfolgte nicht etwa durch die Polizei, sondern durch die Behörde. Die Führerscheinstelle wird sofort von der Staatsanwaltschaft über das Ermittlungsverfahren informiert. Die Entziehung erfolgte dann ohne Rücksicht auf den Umstand, ob der Betroffene seine Fahrerlaubnis beruflich benötigt. Denn sein Lieferant hatte angegeben, dass der Mann auch zum Eigenkonsum gekauft hatte. Deshalb fackelte die Führerscheinstelle nicht lange und nahm ihm die Fahrerlaubnis weg.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt im Ermittlungsverfahren also nicht durch die Polizei, sondern durch die Behörde.

Diese Maßnahme hatte nichts zu tun mit einer Bestrafung durch die Justiz. Es ist vielmehr eine rein verwaltungsrechtliche Maßnahme der Führerscheinstelle. Begründet wurde sie mit Zweifeln an der Fahreignung wegen des Drogenkonsums.

Nur eine MPU bringt die Fahrerlaubnis später wieder zurück.

Nach dem rechtskräftigen Abschluß seiner Strafsache muß er sich um die Wiedererlangung seiner Fahrerlaubnis kümmern. Es folgt die Aufforderung der Führerscheinstelle, sich einer MPU zu unterziehen. Denn er kann nur durch eine erfolgreiche MPU die Zweifel an seiner Fahreignung ausräumen.

Umfangreiche Vorbereitungen auf die MPU in Form von Entgiftung und Therapie sind unerläßlich!

In Fällen wie diesen reicht dann allerdings ein einfacher MPU-Vorbereitungskurs beim TÜV nicht aus! Jetzt müssen Entgiftung und Drogentherapie nachgewiesen werden. Dies bedeutet also eine sehr sehr umfangreiche MPU-Vorbereitung! Alles Andere wäre nur vergeudete Zeit und vergeudetes Geld. 

Am wichtigsten ist aber auch eine individuelle Vorbereitung in Form von Einzelgesprächen beim Fachmann 

Eine MPU wird häufig vor allem im Gespräch mit dem Psychologen vergeigt. Hier hilft nur eine individuelle Vorbereitung beim Anwalt (z.B. RA Florian Schneider). Nur so gewinnt man Sicherheit für das spätere Einzelgespräch in der MPU beim Psychologen. Dieses folgt bei der MPU auf die medizinische Untersuchung und ist unausweichlich! Bei Fragen kann man sich gerne an meine Kanzlei wenden.

26. Februar 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/betaeubungsmittel-drogen-verkauf.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-02-26 18:34:472017-02-27 12:57:51Führerscheinentziehung nach Drogenkonsum

Haft für Sex mit 13-Jähriger

Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende, Sexualdelikte

Übers Internet hatten sie sich kennengelernt.

Ein Anfang Dreißiger aus dem nahen Ausland und eine Dreizehnjährige aus dem Münchner Umland. Die Optik hatte gepaßt, Sympathie war jede Menge auch da. Ein Treffen in einem Hotel in der Umgebung von München wurde vereinbart. Es kam zu Intimitäten und zum Geschlechtsverkehr. Zwei Jahre soll das so gegangen sein, aus der 13-Jährigen war inzwischen eine Fünfzehnjährige geworden. Der Mann war jeweils für zwei, drei oder vier Tage aus dem Ausland angereist. Er mietete ein Hotelzimmer, wo man sich tagsüber traf.

Aus dem ersten kurzen Treffen war inzwischen eine Beziehung geworden.

Beide fühlen sich ineinander verliebt. Während der Mann ungebunden war und ohne Probleme anreisen konnte, fielen die ständigen Schulschwänzereien des Mädchens langsam auf. Da sie über Nacht nicht weg konnte tauchte sie einfach in der Schule nicht auf, wenn ihr Freund da war. Ein Hinweis ging an die Polizei, die die Beiden nackt im Bett im Hotelzimmer erwischte.

Bei der Durchsuchung des Hotelzimmers fanden sich dann auch noch Cannabis und Hasch.

Der Verdacht kam auf, dass die Drogen dem inzwischen vierunddreißigjährigen Mann gehören. Obwohl das Mädchen der Polizei unentwegt signalisierte, dass alles in Ordnung ist und alles mit ihrem ausdrücklichen Einverständnis stattgefunden hatte, kannten die Strafverfolger kein Einsehen. Deshalb erging sofort Haftbefehl und der Mann ging nach Stadelheim. Der Haftbefehl wurde begründet vor allem mit dem Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, aber auch mit dem Verdacht der Abgabe von Drogen an Jugendliche. Der Mann hatte, – so die Polizei, – nämlich gleich zwei gravierende Straftatbestände verwirklicht.

Der Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs ist mit einer Mindeststrafe von 2 Jahren bedroht.

Der Strafrahmen des 176a des Strafgesetzbuches reicht bis zu 15 Jahren. Nach dem Willen des Bundesgesetzgebers ist an sich schon jeder sexuelle Kontakt eines über 14-Jährigen mit einem Menschen unter 14 Jahren als sexueller Missbrauch anzusehen und mit mindestens 6 Monaten Freiheitsstrafe bedroht. Hat auch Geschlechtsverkehr stattgefunden wird das ganze als schwerer sexueller Missbrauch angesehen und mit einer Mindeststrafe von 2 Jahren geahndet.

Hinzu kommt der Verdacht der Abgabe von Drogen an Jugendliche mit einer Mindeststrafe von 1 Jahr. 

Die Polizei mutmaßt, dass der Mann dem Mädchen etwas von dem Cannabis abgeben wollte bzw. dass die Beiden die aufgefundenen Drogen im Hotel gemeinsam konsumieren wollten. Dies würde ebenfalls eine schwere Straftat darstellen. Denn grundsätzlich ist es einem über 18-Jährigen verboten, an einen unter 18-Jährigen Drogen abzugeben. Auch hier gilt ein Strafrahmen von 1 bis zu 15 Jahren.

Für beide Delikte sieht das Gesetz aber immerhin vor, dass ausnahmsweise auch ein geringerer Strafrahmen angewendet werden kann.

Sowohl die Vorschrift des 176a Absatz 2 des Strafgesetzbuches als auch die des 29a des Betäubungsmittelgesetzes sehen vor, dass der Richter die Taten auch als minder schwere Fälle einstufen kann. Dann würde sich der Strafrahmen von zwei auf ein Jahr bzw. von einem Jahr auf drei Monate reduzieren.

Entscheidend für die Anwendung dieser günstigeren Strafrahmen ist die Gesamtbetrachtung des Falles.

Der Beschuldigte bewegt sich auf einem schmalen Grat. Bei Anwendung der Regelstrafrahmen würde dem Beschuldigten eine Haftstrafe von 3 oder 4 Jahren drohen.Würde es durch engagierte Verteidigung gelingen, die Sache als minder schweren Fall darzustellen, hätte der Mann Aussicht auf eine Strafe von 2 bis 3 Jahren. Ob es für eine Bewährung reicht ist die ganz große Frage. So oder so, der Beschuldigte hat auf jeden Fall bis zur Hauptverhandlung, in der alle diese Punkte geklärt werden können, mit einer Untersuchungshaft von etwa 6 Monaten zu rechnen.

9. Februar 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/gerichtsverfahren-verhandlung-.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-02-09 15:54:582017-02-09 15:54:58Haft für Sex mit 13-Jähriger
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  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024

Schlagwörter

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Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

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