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Bewährung für jahrelanges Mißhandeln der Ehefrau

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Vor dem Amtsgericht Dachau hatte sich soeben ein 38-jähriger Tunesier zu verantworten, dem die Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen hatte, seine Ehefrau zwei Jahre lang in allen Varianten mißhandelt zu haben: Nach der Überzeugung des Amtsgerichts Dachau hatte er sie bedroht, beleidigt, geschlagen, gewürgt und schließlich gar mit einem Messer verletzt. Die Misshandlungen sollen 2008 begonnen und zwei Jahre lang angedauert haben, bis die Ehefrau ins Frauenhaus flüchtete und ihre Freunde, – nicht sie selbst, – Anzeige gegen den Angeklagten erstatteten. Das Amtsgericht Dachau verhängte gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ausreden muß er eine Zahlung über Euro 1.200 an das Frauenhaus erstatten und darf während der Bewährungszeit von 5 Jahren keinerlei Kontakt zu seiner Frau aufnehmen.

Der Angeklagte ist vielfach vorbestraft quer durch das Strafgesetzbuch. Seine Rettung war wohl alleine sein komplettes Geständnis, mit dem er alle Vorwürfe ohne Vorbehalt einräumte.

Erstaunlicherweise hatte schon die Staatsanwaltschaft von sich aus eine Bewährung beantragt. Verwunderlich deshalb, weil die hohe Anzahl an Vorstrafen quer durchs Gesetzbuch eine Bewährung als eher unwahrscheinlich erscheinen lassen.

7. September 2011/von Florian Schneider
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