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Bewährung für Autoklau

Eigentumsdelikte

Das Amtsgericht München hatte am Mittwochnachmittag über den Einspruch eines 28-jährigen Rumänen (Verteidiger RA Florian Schneider) gegen einen Strafbefehl zu verhandeln. Das Amtsgericht München hatte schon 2008 gegen den Rumänen Haftbefehl wegen des Verdachts des Autodiebstahls in München im Jahr 2007 erlassen: Der Mann stand im Verdacht, eine Probefahrt mit einem Hyundai bei einem Münchner Gebrauchtwagenhändler dazu benutzt zu haben, das Auto zu stehlen. Gleichzeitig soll er von einem Passat, der auf einem Park-and-Ride-Parkplatz der S-Bahn abgestellt war, die Kennzeichen gestohlen und auf den gestohlenen Hyundai montiert haben, um das Auto außer Landes zu bringen. Der Wagen konnte jedoch von einer Politesse entdeckt werden auf einem Parkplatz, sodass dem Autohändler kein allzu großer Schaden entstanden war. Der Europäische Haftbefehl des Amtsgerichts hatte zur Folge, dass der Rumäne von der Polizei im Frühjahr in Wien festgenommen werden konnte, wo er seit Jahren wohnt.

Aufgrund des Europäischen Haftbefehls wurde der Rumäne im März in Wien in Abschiebehaft genommen und im April in Freilassing der bayrischen Polizei übergeben. Seitdem befindet er sich ununterbrochen in Deutschland in Untersuchungshaft. Da er bislang strafrechtlich nie in Erscheinung getreten war hatte das Amtsgericht gegen ihn in der U’haft einen Strafbefehl in Höhe von 6 Monate auf Bewährung erlassen, gegen den er Enspruch eingelegt hatte. Da die Beweislage gegen ihn erdrückend war, – man hatte 2007 in dem gestohlenen Auto seine DNA gesichter, – hat er nun am Mittwoch den Strafbefehl akzeptiert, um eine schlimmere Strafe zu vermeiden.

Trotzdem kommt der Rumäne noch nicht gleich frei, da er gleichzeitig ein anderes Verfahren bei einem baden-württembergischen Amtsgericht ebenfalls wegen KFZ-Diebstahls und Betrugs laufen hat, das in der nächsten Woche verhandelt werden wird. Da auch das dortige Amtsgericht Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen hatte muss er weiterhin in U’haft bleiben und den Ausgang des zweiten Verfahrens abwarten. Da aber auch die dort zu verhandelnden Taten fünf Jahre zurückliegen kann er auch hier mit einer Bewährungsstrafe rechnen.

11. Juli 2012/von Florian Schneider
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