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Zwei Anklagen gegen Münchnerin wegen Ladendiebtählen trotz offener Bewährung

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Eine 36-jährige Münchnerin hat soeben ihre insgesamt 5. Anklage vom Amtsgericht München erhalten, die wiederum den Vorwurf des Ladendiebstahls betrifft. Die alleinerziehende Mutter von drei Kindern (Verteidiger RA Florian Schneider) war Anfang November letzten Jahres in einem Supermarkt in München dabei erwischt worden, wie sie Hausbedarf wie Spülmittel und Toilettenpapier im Wert von Euro 23,19 zu klauen versucht hatte. Kurz zuvor hatte sie bereits eine andere Anklage erhalten, die darauf gründet, dass ein Ladendetektiv sie genau einen Monat zuvor in einem anderen Supermarkt, einem großen Bioladen, dabei ertappt hatte, wie sie Esssachen im Wert von Euro 85,17 in ihre Einkaufstaschen zu stopfen versucht hatte, ohne sie zu bezahlen. Die Angeklagte hatte die Diebstähle jeweils den Ladendetektiven gegenüber sofort eingeräumt und mit ihrer Notlage aufgrund engster finanzieller Verhältnisse begründet:

Hintergrund dieser wiederholten Straffälligkeit ist nämlich im Grunde nichts Anderes als eine echte Tragödie: Der Ehemann der Angeklagten und Vater der 3 Kinder hatte sich vor gut vier Jahren von seiner Familie getrennt, nachdem die Angeklagte mit ihren drei Kindern 2008 vor seinen Gewalttätigkeiten ins Frauenhaus geflüchtet war und ihm der Umgang mit seiner Familie verboten worden war: Der Alkoholkonsum des Ehemannes war so maßlos geworden, dass er jede Kontrolle über sich verloren hatte und nur noch jeden verprügelt hatte, der ihm zuhause über den Weg gelaufen war. Damit sah er keinerlei Grund mehr, mehr als das Existenzminimum zu verdienen und deshalb dann auch für seine Familie Unterhalt zahlen zu müssen. Vom Erzeuger der Kinder und Exmann ist daher seit der Trennung für die Angeklagte kein Euro zu holen, und um das Maß voll zu machen hatte der ehemalige Göttergatte seiner Frau gleich auch noch seine gesamten Schulden hinterlassen, für die sie damals mitunterzeichnet hatte, als er glaubte, sich Geld hatte leihen zu müssen für seinen Lebensstil. Nach der Schuldentilgung bleiben der Angeklagten und ihren Kindern monatlich noch nicht einmal Euro 700, die Miete zahlt die Stütze. Da die beiden ältesten Jungs schon im Gymnasium sind und einiges kosten, weiß die Angeklagte Monat für Monat nicht, wie sie ihre Kinder ernähren soll. Eine Zeitlang hatte sie sich mit dem Verkauf ihrer Möbel gerade noch so über Wasser gehalten, da es jetzt aber nix mehr zu verkaufen gibt, hilft auch das nicht mehr. Da der Jüngste keine Hortplatz findet kann sie nur sporadisch arbeiten, um ein bisl nebenher zu verdienen.

Das eigentlich Schlimme an ihrer Situation ist aber, dass die Angeklagte die beiden aktuellen Diebstähle im Oktober und November innerhalb offener Bewährung begangen hat, die sie sich im Juli letzten Jahres beim Amtsgericht München eingefangen hatte für einen Diebstahl im Mai letzten Jahres. Vorher hatte sie bereits zwei Geldstrafen wegen Diebstahls und Betrug im Jahre 2010 erhalten. Ihr droht damit jetzt wegen ihrer einschlägigen Voreintragungen nicht nur eine Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe, sondern auch der Widerruf der Bewährung aus dem letzten Jahr. In diesem Fall muß sie damnit rechnen, dass man ihr die Kinder wegnimmt, da sie im Knast für sie nicht mehr sorgen kann.

21. Januar 2013/von Florian Schneider
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